gemeinsamer Mietvertrag, nach Trennung und Auszug, andere Hälfte bleibt aus

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
well well
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
gemeinsamer Mietvertrag, nach Trennung und Auszug, andere Hälfte bleibt aus

Folgendes Problem:

Nach dem Auszug meines Mannes verblieb ich mit meinen Kindern und dem Hund in der Wohnung.
Die Wohnung hier ist viel zu teuer für uns und ich verlange die Hälfte der Kaltmiete von meinem Mann, bis wir was neues gefunden haben.
In den ersten 3 Monaten habe ich die volle Miete überwiesen, seinem Anwalt als Nachweis einen Kontoauszug geschickt und gehofft, er würde mir das vorgestreckte Geld wiedergeben. Das tat er aber nicht und wenn, dann nur irgendwelche Teilbeträge, nach Abzug von omninösen Schulden, die ich bei ihm hätte....
Über 1000 € sind es mittlerweile, die ich von ihm eben nicht bekommen habe.
Die muss ich wohl einklagen und das dauert....

Nun habe ich so viel Geld auf Dauer nicht und forderte ihn auf, im September die Hälfte der Kaltmiete direkt an die Vermieter zu überweisen.
Ich überwies die andere Hälfte und die Nebenkosten.
Nun rief der Vermieter mich erbost an, ich soll zahlen, auch die andere Hälfte, er habe mit meinem Mann telefoniert und der wolle nicht und er verklagt uns.

Auch wenn der nicht sonderlich freundlich zu mir war, es ist mir ungemein peinlich, andere Leute da mit rein ziehen zu müssen.

Kann er mich für die nicht gezahlten Beiträge meines Mannes zur Verantwortung ziehen?
Ich kann die Kinder kaum ernähren, wie soll ich fast 1200 € jeden Monat aufbringen?

Zusatz: es sind nicht seinen Kinder und Unterhalt verlange ich auch gar nicht.
Nur eben die andere Hälfte, bis ich was anderes geeignetes gefunden habe.
Jetzt habe ich wirklich Sorge für diesen aufkommenden Rechtsstreit zur Kasse gebeten zu werden.

Mietpartei sind wir beide, keiner hat den bestehenden Mietvertrag übernommen und gekündigt habe ich auch noch nicht.

Bitte helft mir.

LG,
Elke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo elke,
soweit ich weiss muss dir ein „ex-mann“ ehegattenunterhalt zahlen. Wie hoch dieser ist hängt von einigen faktoren ob, gehallt, unterhaltsverpflichtungen ect.. natürlich kann der vermieter euch beide bezüglich der mietrückstände belangen. Ich würde, um geld und ärger z sparen, so schnell wie möglich eine neue wohnung suchen und die alte kündigen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
well well
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Kristijan,
ich suche schon wie verrückt- glaub mir, wenn es einfacher wäre, wäre ich längst weg hier. Unterhalt möchte ich gar nicht haben. Wichtiger ist mir, ich habe mir ihm nach der Scheidung nie wieder was zu tun.
Wenn ich was finden sollte, muss ich die Kündigungsfrist einhalten? oder kann ich einfach von meinem Noch-Mann verlangen, dass er ausnahmsweise seinen Verpfichtungen mal nachkommt- d.h. die restlichen Mietbeiträge zahlt?
Solange ich in diesem Haus bin, bin ich abhängig davon ob er zahlt oder nicht.
Gekündigt werden wir wohl sowieso, wenn die Hälfte der Miete ausbleibt.
Wir haben uns das Haus ja gemeinsam ausgesucht und er haut einfach ab- kündigt nicht, zahlt nicht, nichts....
Und am Ende kann es sogar sein, dass ich für seine Unzulänglichkeiten noch den Rechtsstreit der Vermieters mitbezahlen muss?
Danke dir,
Elke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Kristijan hat recht, solange ihr nicht BEIDE die Wohnung gekündigt habt, solange sind ihr auch beide für die Miete verantwortlich. Allerdings wird sich der vermieter wohl höchstwahrscheinlich an Dich halten, da du die Wohnung noch bewohnst. Es sei den, er ist der Meinung, die Chancen stehen bei Deinem Mann höher.

Jedenfalls, ihr haftet beide für die Miete, auch wenn Dein Mann ausgezogen ist. Und, ihr müßt beide kündigen.

beste Grüße

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo,
sprich mal mit deinem vermieter ob er dich bei stellung eines geeigneten nachmieters auch früher aus dem mietvertrag lässt, das würde euch allen geld einsparen. wie gesagt, kündigen müsst ihr beide.
gruss.
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

ggü. dem Vermieter haften Sie als Gesamtschuldner für die volle Mietforderung (§ 421 BGB ). Es ist nicht möglich, Ihren Vermieter zwecks Einzug des hälftigen Mietanteils an den bereits ausgezogenen Expartner zu verweisen. Kommt dieser - wie bereits geschehen - der Forderung nicht nach, riskieren Sie seitens des Vermieters eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, sobald die Mietschulden zwei Monatsmieten erreicht haben.

Andererseits können Sie von Ihrem Expartner dessen (hälftigen) Mietanteil zurückfordern, den Sie ihm in den vergangenen Monaten ausgelegt haben (§ 426 Abs. 2 S. 1 BGB ). Inwieweit er hier zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt ist, läßt sich anhand der Sachverhaltsbeschreibung nicht beurteilen, grds. ist es jedoch möglich.

Aus dem zwischen Ihnen und dem Expartnern bestehenden Innenverhältnis ergibt sich allerdings eine Mitwirkungspflicht, spätestens nach Aufforderung an einer Kündigung des Mietvertrags mitzuwirken, um den Expartner aus der gesamtschuldnerischen Haftung aus dem Mietvertrag zu entlassen (§§ 723 , 749 BGB ).

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
well well
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Gruwo,
es bleibt mir nichts anderes übrig als auf die Kündigung zu warten, weil ich das Geld nun mal nicht habe und erst an die Ernährung meiner Kinder denken muss.
Ich kann nichts zurückfordern, was ich nicht mehr zahlen kann. Wie bereits erwähnt, habe ich 3 Monate die Miete allein bezahlt und muss die Hälfte meines Mannes jetzt einklagen. Das kann Monate dauern.
Das ist nicht fair oder?
Und weil ich arbeite und keine Sozialleistungen in Anspruch nehme, ist hier für mich auch niemand zuständig, außer ein Anwalt, den ich auch bezahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.878 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen