Rein Hypothetisch gefragt
Person A hat mit Person B am 29.03.2008 einen Mietvertrag für eine DHH abgeschlossen welcher am 01.06.2008 beginnen würde .
Jetzt ist aber Person A etwas dazwischen gekommen so dass er den
Mietvertrag mit Person B ab 01.06.2008 nicht mehr erfüllen kann .
Person A möchte sich jetzt mit Person B im guten einigen
wieviel Monatsmieten ist jetzt in der Regel oder nach dem Gesetz festgelegt dass jetzt
Person A an Person B bezahlen muss als sogenannte Abstands oder Entschädigungszahlung wegen nicht Erfüllung eines Mietvertages .
Möchte mich schon jetzt bei allen Bedanken welche mir hier eine sinnvolle Antwort geben
Vielen dank mit freundlichen Grüßen Manfred
nichteinhaltung eines Mietvertrages - Entschädigung dafür
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Manfred,
dieses Problem hatten wir selbst mal vor 12 Jahren gehabt, wir haben sofort gekündigt und mußten 3 Monatsmieten bezahlen.
Damit war der Fall erledigt. Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.
LG
Marion
Wer kann denn den Mietvertrag nicht erfüllen? Mieter oder Vermieter?
Der Mieter hat das Recht fristgerecht zu kündigen, auch vor Beginn des Vertrags. Da die KF i.d.R. 3 Monate beträgt, schuldet er dem VM die Kaution (wenn festgelegt, dass bei Mietbeginn zu zahlen), 3 MM plus NK.
Kann der VM den MV nicht erfüllen, so hat er dem M erst einmal eine gleichwertige Wohnung zu stellen, wenn er das nicht kann, ggf. Hotelaufenthalt und Einlagerung der Möbel- unter der Voraussetzung, dass M die alte Wohnung verlassen muss und kurzfristig nichts angemessenes, neues findet. Auch weitere Umzugskosten, die dem M dadurch mehr entstehen, muss der VM zahlen.
Da der VM den Vertrag nicht kündigen kann, hat es durchaus mehr Konsequenzen für ihn.
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"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
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