Baumhecke

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dominik1084
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baumhecke

Hallo Zusammen,
Auf meiner Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen 7 Koniferen ca 15 Meter hoch. Neulich erhielten wir ein schreiben seines Anwalts mit der Aufforderung die Bäume auf 2 Meter zu kürzen oder gar zu entfernen. Wird er einfach so bei 45 Jahre alte Bäume recht bekommen? Die Bäume beinträchtigen die Sonnenstunden nicht,allerdings ragen die Äste ca.1 meter auf sein Grundstück.

Auf eine zielführende Antwort würde ich mich freuen. :)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Zitat (von Dominik1084):
Auf meiner Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen 7 Koniferen ca 15 Meter hoch.
Stehen die Giganten auf der Grenze oder an der Grenze?
Aufgrund deiner weiteren Schilderung gehe ich von "an der Grenze" aus = deine Baum-Giganten auf deinem Grundstück

Baumhecke!!! :party:
Eine Baumhecke gibt es nicht.
Das Wesen einer Hecke ist eine Höhe nicht über 1,8-2m (meist, je nach Bundesland), im unteren Bereich blickdicht, was durch laufenden (ca 2-4mal jährlichen) Rückschnitt gewährleistet wird.

Wenn die ehemalige Hecke inzwischen in 15m hohe Bäume mutiert ist, dann fällt diese Anpflanzung jetzt nicht mehr unter "Hecke" sondern es handelt sich um eine Reihenanpflanzung von Bäumen.

Nachbarrecht = Bundesland-Recht
ohne Angabe des Bundeslandes kann man daher nur sehr allgemein antworten

I.d.R. unterliegt ein Beseitigungsanspruch der Verjährung - ein Rückschnittanspruch jedoch nicht immer.
D.h. diese Giganten wären dann eben auf die maximal zulässige Höhe zurückzuschneiden - diese Höhe richtet sich nach dem bei der "Hecken-Anpflanzung" selbst gewählten Abstand zur Grundstücksgrenze.

Überwuchs auf sein eigenes Grundstück (oberirdisch=Äste oder unterirdisch=Wurzeln) darf der nach Nachbar nach einer erfolglosen Beseitigungs-Aufforderung mit Fristsetzung immer selbst beseitigen. Die Fristsetzung dient dazu, dass der Baum-Eigentümer die Möglichkeit erhält entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung des Gewächses zu ergreifen.

Was außerdem immer droht, ist natürlich noch die "Gefährder-Haftung" - Hoftbefestigung/Platten/Terrasse/Mauern/Gebäude/Leitungen des Nachbarn durch Wurzel geschädigt? irgendwelche anderen Sachen des Nachbarn oder gar Personen (!!!) durch herabfallende Äste => d.h. für etwaig angerichteten Schaden ist der Eigentümer der Bäume = der gesetzten Gefährdung immer haftbar

Zitat (von Dominik1084):
Wird er einfach so bei 45 Jahre alte Bäume recht bekommen?

Das wirst du nur durch deinen persönlichen Richterspruch erfahren.
Aber diese Frage kann doch nicht wirklich dein Ernst sein.
Da hast du (oder deine Vorgänger) dich 45 Jahre einen Teufel drum geschert, dass deine Hecke auch eine Hecke bleibt und haderst nun mit deinem Nachbar, der deine Einwirkungen auf sein Grundstück (und möglicherweise die Gefährdung seines Eigentums und von Personen) nicht mehr weiter hinnehmen möchte.

Nach 45 Jahren hat jede "Hecke" ihre Lebensdauer schon sehr sehr lange überschritten.
Da sollte doch wirklich die eigene Vernunft schon ausreichen, nicht erst auf einen Schadenersatz-Fall warten zu wollen bis zur Fällung und Erneuerung.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

hach - jetzt fiel mir gerade wieder ein, wo die Begriffs-Definition zur "Hecke" herstammt:

das Bambus-Urteil des OLG Karlsruhe Urteil vom 25.07.2013 – Az. 12 U 162/13

Nr 32
Unter einer Hecke versteht man eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinander gereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich, der Verbund zu einer wandartigen Formation. Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit aufgrund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird (Senat, Urteil v. 20.12.2012 - 12 U 26/12; Pelka, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 21. Aufl. 2010, Anm. zu § 12 NRG, S. 103; Bruns, NRG Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2012, § 12 NRG, Rn. 13).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

15 Meter? Meine Mutter hat zum Nachbarn eine 1,80 m hohe Hecke. Wenn ich mir das jetzt 8 mal vorstelle. Und dann ragen da auch noch Äste 1m in den Garten meiner Mutter. Das wär beängstigend. Oder sind Eure Grundstücke fußballfeldgroß?

Dein Nachbar war bereits beim Anwalt, er geht sicher auch vor Gericht. Dann wirst Du ja erfahren, ob Du musst.

Ich denk schon. Sowas fast auf der Grenze. Das ist auch keine Hecke, das sind 7 riesige Bäume fast auf der Grenze. Eine Hecke wärs, wenn man sie geschnitten hätte.

Haben da irgendwie die Eigentümer wo gewechselt oder wie kommt es, dass nach 45 Jahren erst sowas kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6854 Beiträge, 1578x hilfreich)

Zitat (von Dominik1084):

Auf meiner Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen 7 Koniferen ca 15 Meter hoch. Neulich erhielten wir ein schreiben seines Anwalts mit der Aufforderung die Bäume auf 2 Meter zu kürzen oder gar zu entfernen. Wird er einfach so bei 45 Jahre alte Bäume recht bekommen? Die Bäume beinträchtigen die Sonnenstunden nicht,allerdings ragen die Äste ca.1 meter auf sein Grundstück.

Auf eine zielführende Antwort würde ich mich freuen. :)

Auf der Grundstücksgrenze dürfen keine 15 Meter hohen Pflanzen stehen, wenn der Nachbar nicht einwilligt. Da gilt in der Tat eine maximale Höhe von ~~ 2 Meter (je nach Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes).

Überragende Äste darf der Nachbar in jedem Fall abschneiden; falls sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen, kann er auch verlangen, daß der Nachbar sie entfernt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 317x hilfreich)

@eh1960: Die Antwort ist schlicht falsch, solange man nicht weiß welches Bundesland es ist und wie lange die Bäumen schon höher als 2m sind.

@Dominik: Ohne zumindest das Bundesland zu kennen kann man hier gar keine vernünftige Antwort geben. Das ist Länderrecht und im Zweifel sogar noch mal pro Gemeinde geregelt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dominik1084
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich für eure Beiträge bedanken!
Der Betreff zu der Anfrage ist von mir schlecht gewählt worden! Tatsächlich handelt es sich um eine baumgrenze! Sorry dafür!
Ich lebe in NRW!
Die Bäume wurden damals in Absprache mit dem Nachbarn gesetzt und im Ausgleich dazu wurde eine amerikanische Eiche (vom Nachbarn) Grenznah gesetzt, die es allerdings auf Grund von Krankheit nicht mehr gibt! Trotalledem ragte diese über Jahrzehnte über bzw in unseren Garten. Laub, Äste und Früchte mussten wir damals selber entfernen!
Auf meiner Grundstücksseite werden die Bäume bis heute regelmäßig gepflegt und geschnitten soweit dies in der Höhe eben möglich ist.
Ich hoffe diese Infos helfen euch dazu weiter!
Ich freue mich auf weitere Meldungen!

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