Hallo,
habe Zwergkoniferen als Hecke im Vorgarten und zur Straße
hin stehen. Die werden nicht höher als 2,50, sind jetzt 140-160 cm
hoch und sollen auch in etwa so hoch bleiben.
Links davon grenzt die Ausfahrt des Nachbarn an und dieser möchte
nun einen Rückschnitt. Da wir etwas tiefer liegen, kommen für den
Nachbarn sichtbare Koniferen so ca. 100 cm in Frage. Die gesamte
Hecke ist 10 m und 3 stehen so quer. Ich liege in einer Kurve, der
Nachbar knapp dran.
Gibt es da rechtliche Grundlagen, welche Höhe erlaubt und wenn, wo
kann ich nachlesen ?
Koniferenhöhe bei Ausfahrten
ZitatGibt es da rechtliche Grundlagen, welche Höhe erlaubt :
Zum einen das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundelandes, dann natürlich die regionalen Regelungen (Bauordnung, Bebauungsplan, ...)
ZitatGibt es da rechtliche Grundlagen, welche Höhe erlaubt und wenn, wo :
kann ich nachlesen
Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dort wird in den meisten eine höhe von 100 bis 120 cm bei Einmündungen vorgeschrieben.
Dazu kann der Bebauungsplan noch weitere Einschränkungen bieten.
Nachlesen geht nicht so einfach, da eben mehrere Faktoren vor Ort eine Rolle spielen, der erste Ansprechpartner ist das Bauamt vor Ort, die sollte zum einen die Örtlichkeit kennen.
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Zitat:ZitatGibt es da rechtliche Grundlagen, welche Höhe erlaubt :
Zum einen das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundelandes, dann natürlich die regionalen Regelungen (Bauordnung, Bebauungsplan, ...)
Zitat:ZitatGibt es da rechtliche Grundlagen, welche Höhe erlaubt und wenn, wo :
kann ich nachlesen
Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dort wird in den meisten eine höhe von 100 bis 120 cm bei Einmündungen vorgeschrieben.
Dazu kann der Bebauungsplan noch weitere Einschränkungen bieten.
Nachlesen geht nicht so einfach, da eben mehrere Faktoren vor Ort eine Rolle spielen, der erste Ansprechpartner ist das Bauamt vor Ort, die sollte zum einen die Örtlichkeit kennen.
Das ist Altbestand, da gibt es keinen Bebauungsplan und das
Nachbarschaftsrecht regelt das übliche 50 cm und die Höhe
ect.pp. an der Grundstücksgrenze.
Eher kann ich mir die 100 und 120 cm vorstellen. Muss ich mal nachsehen
in der Bauordnung. Aber da wir tiefer liegen, kann ich sie so stehen lassen.
Gefunden habe ich das:
http://www.sicherestrassen.de/VKO/Frameaufbau.htm?https://www.sicherestrassen.de/VKO/SichtKnoten.htm
und das:
Die auf Straßen überhängenden, lebenden Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern müssen über
Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen und Parkspuren bis zu einer
Höhe von 4,50 m beseitigt werden.
Überhängende trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen.
aus der „Gefahrenabwehrverordnung" der Gemeinde.
Letzteres passt sicher nicht dazu und der erste Link meint 3 m, nicht 10 m.
Wir liegen in einer Kurve und etwas wegschneiden, löst das Problem des Nachbarn nicht,
dafür hat er einen Verkehrsspiegel, den wir ihn kostenlos zur Verfügung stellen, erfolgreich
nunmehr das 5. Jahr abgelehnt. Er will volle Einsicht in die Kurve, dazu müsste die ganze
Zaunanlage, am besten das Haus weg. Klingt eigenartig, ich weiß, aber so werden wir
2/3 mal mit diesen Sachen konfrontiert. Aber Danke für die Info.
ZitatEr will volle Einsicht in die Kurve, dazu müsste die ganze :
Zaunanlage, am besten das Haus weg.
Und ich will einen Porsche ...
So ganz realitätsbezogen scheint derNachbar ja nicht zu sein.
Was er will ist nicht relevant. Relevant ist, das die Gewächse so hoch sind wie die regional gültige gesetzliche Regelung es besagt.
Das es dann Probleme mit dem rausfahren gibt, ist sein Problem. Notfalls muss er sich halt einweisen lassen.
ZitatAber da wir tiefer liegen, kann ich sie so stehen lassen. :
Die Angaben zur Höhe werden vom Grundstück aus gemessen, wo die Anlage steht.
ZitatLetzteres passt sicher nicht dazu und der erste Link meint 3 m, nicht 10 m. :
Es kommt auf die Art der Straße an, 3 m für Nebenstraßen im Einmündungsbereich, 10 m bei Hauptverkehrsstraßen.
Steht auf der Seite doch zu lesen.
ZitatEr will volle Einsicht in die Kurve, dazu müsste die ganze :
Zaunanlage, am besten das Haus weg
Wollen kann er viel, jedoch sollte man auch selbst ein wenig Einsicht haben, gerade die Einstellung wir liegen tiefer kann eine gewaltige Fehleinschätzung sein, und die Einstufung der Straße beachten (man kann es hier nicht heraus lesen).
Im Zweifelsfall einfach im Bauamt nachfragen wie deren Sichtweise zu der Straße ist, und das vor der Nachbar sich an die Behörden wendet, aus Erfahrung geben die Behörden dem ersten wo Nachfragt den größeren Spielraum.
Bei Altbeständen kommt evtl. noch Bestandschutz in Betracht, wenn etliche Jahre dieser Zustand besteht.
-- Editiert von Mr.Cool am 10.10.2016 17:04
ZitatBei Altbeständen kommt evtl. noch Bestandschutz in Betracht, :
Den gibt es in der Verkehrssicherung nicht, es ist ja nicht nur Baurecht, der TE hat ja schon den richten Link gebracht.
Zitatder TE hat ja schon den richten Link gebracht. :
Der stellt nur dummerweise keine Rechtsgrundlage dar ...
Zitat:ZitatEr will volle Einsicht in die Kurve, dazu müsste die ganze :
Zaunanlage, am besten das Haus weg.
Und ich will einen Porsche ...
So ganz realitätsbezogen scheint derNachbar ja nicht zu sein.
Was er will ist nicht relevant. Relevant ist, das die Gewächse so hoch sind wie die regional gültige gesetzliche Regelung es besagt.
Das es dann Probleme mit dem rausfahren gibt, ist sein Problem. Notfalls muss er sich halt einweisen lassen.
Ist er auch nicht, nur möchte ich eben im Rahmen bleiben nach
gültigen Regeln, um keine weitere Angriffsfläche zu bieten.
Unseren Vorbau über der Hauseingangstür hatte er damals auch
mit dem Fuß angeschlagen und gefragt, wann der weg kommt.
Inzwischen haben wir diesen vom Architekten aufnehmen und beantragen
lassen. Dazu gibt es ein Schreiben, dass er nicht genehmigungspflichtig
und so OK ist. Das wussten wir vorher, aber halt zusätzlich, weil Nachbar
randaliert, auch mal mit Hammer schockt usw. Nur mal so als Beispiel.......
Inzwischen hat er von mir ein Kontaktverbot, da mein Besuch aller Coleur mit
seinen Problemen belästigt wurde. GsD hält er sich dran.
Ich weiß, alles nicht so ganz normal, aber ich kann nichts dafür und versuche
nur im Rahmen von Gesetzen, Regeln usw. zu bleiben. Deshalb meine Anfrage.
Das mit dem Einweisen weiß er, wollte aber seine Forderungen auf freundschaftl.
Basis durchsetzen, da er auch uns einen Gefallen getan hat. Letztlich sind seine
Forderungen nicht nur mehr, sondern unverhältnismäßig und auch etwas
erpresserisch geworden. Ist ein Bauer, der auf seinen Fahrbetrieb achtet und am
liebsten alles kostenlos haben möchte. Er hat im übrigen 2 Ausfahrten, in der
Mitte sein Haus, nun stören wieder die Koniferen bei dieser Ausfahrt.
Zitat:Die Angaben zur Höhe werden vom Grundstück aus gemessen, wo die Anlage steht.
Welche Anlage ? Wir liegen zum Nachbarn tiefer und vorgesetzt.
Von seiner Seite aus, sind 3 Koniferen ca. 1 m hoch, dann hat er
ca. 1,2 m auf 10 m.
Zitat:Es kommt auf die Art der Straße an, 3 m für Nebenstraßen im Einmündungsbereich, 10 m bei Hauptverkehrsstraßen.
Steht auf der Seite doch zu lesen.
Es ist eine Dorf-Hauptstraße. Danke für den Hinweis auf die Seite.
Sehr zielführend. *ironieaus*
ZitatBei Altbeständen kommt evtl. noch Bestandschutz in Betracht, wenn etliche Jahre dieser Zustand besteht. :
-- Editiert von Mr.Cool am 10.10.2016 17:04
Ich weiß nicht, ob das greift. Es war ein zugewachsenes Grundstück. Sehr hohe
Tanne am Haus, hohes Gestrüpp, Hecke an Grenze, Zaun 1 m, ab ca. 2008
Sichtzaun 1,8m auf 10 m und ca. 1,2 m auch auf 10 m.
Das bestätigt auch der Nachbar und meint dazu, dass er immer noch durch Bäume
und Hecken "blinzeln" konnte.
Bestandschutz kommt tatsächlich nur bei reiner Nachbarschaftsstreitsache zum Tragen. Bei verkehrsrechtlichen Dingen tatsächlich nicht. Beruft er sich denn auf eine bestimmt Rechtsgrundlage? Einfach mal fragen wo man die Grundlage seiner Forderung nachlesen kann
ZitatWir liegen zum Nachbarn tiefer und vorgesetzt. :
Von seiner Seite aus, sind 3 Koniferen ca. 1 m hoch, dann hat er
ca. 1,2 m auf 10 m.
Es wird von eigenen Grundstück aus gemessen, wäre sonst echt super wenn man das Nachbargrundstück als Meßpunkt hernehmen könnte, dann würde ich glatt noch ein Stockwerk drauf bauen

ZitatEs ist eine Dorf-Hauptstraße. Danke für den Hinweis auf die Seite. :
Sehr zielführend. *ironieaus*
Dann sind nach der Richtlinie 10 m. Auch wenn man schon selbst darauf gekommen ist, bestimmt ist es nicht erquickend.
Nur warum geht man nicht zur Genehmigungsbehörde und frägt um deren Ansicht?
Wenn es der Nachbar macht, kommt eine Verfügung ins Haus, das dann aus der Welt zu schaffen wird unmöglich.
Im Forum hier kennen wir nicht die Örtlichkeit und auch nicht wie Bauamt / Straßenverkehrsbehörde das sehen. Das einzige was aus Erfahrung sicher ist, ein Gesprächstermin vor Ort mit den MA der Behörden schafft meist mehr, als ein Verwaltungsakt vom Schreibtisch aus.
ZitatBestandschutz kommt tatsächlich nur bei reiner Nachbarschaftsstreitsache zum Tragen. Bei verkehrsrechtlichen Dingen tatsächlich nicht. Beruft er sich denn auf eine bestimmt Rechtsgrundlage? Einfach mal fragen wo man die Grundlage seiner Forderung nachlesen kann :![]()
Das kann ich mir schon eher vorstellen, da logisch...........
und was die Rechtsgrundlage angeht, werde ich das
mal an den Sohn weitergeben, mit dem kann er ja noch.
Befürchte nur, dass der Sohn so nicht fragen wird, da
er sich wahrscheinlich noch nachbarschaftliche Hilfe in
10 o. 20 Jahren erhofft bzw. ist er nicht der Typ dazu,
ich schon, nur von denen seinen Antworten werde ich
wieder krank. Von mir hat er ein Kontaktverbot.
Danke aber für den Anstoß. Vielleicht frage ich ihn doch,
bei passender Gelegenheit, dann stelle ich es hier ein.
Zitat:Es wird von eigenen Grundstück aus gemessen, wäre sonst echt super wenn man das Nachbargrundstück als Meßpunkt hernehmen könnte, dann würde ich glatt noch ein Stockwerk drauf bauen![]()
Dann ist doch gut. Hab es mir gestern von außen mal angesehen:
da gucken die Koniferen ca. 20 cm über den Zaun. Dieser ist 87 cm auf 10 m.
Geschnitten werden die ganzen 10 m, ab da stehen weitere 10 m lan Koniferen
hinter 1,80 m hohen Dichtzaun. Die darf ich.
Zitat:ZitatEs ist eine Dorf-Hauptstraße. Danke für den Hinweis auf die Seite. :
Sehr zielführend. *ironieaus*
Dann sind nach der Richtlinie 10 m. Auch wenn man schon selbst darauf gekommen ist, bestimmt ist es nicht erquickend.
Nur warum geht man nicht zur Genehmigungsbehörde und frägt um deren Ansicht?
Wenn es der Nachbar macht, kommt eine Verfügung ins Haus, das dann aus der Welt zu schaffen wird unmöglich.
Im Forum hier kennen wir nicht die Örtlichkeit und auch nicht wie Bauamt / Straßenverkehrsbehörde das sehen. Das einzige was aus Erfahrung sicher ist, ein Gesprächstermin vor Ort mit den MA der Behörden schafft meist mehr, als ein Verwaltungsakt vom Schreibtisch aus.
Das mit den 10 m habe ich noch nicht gefunden.
Kannst Du mal die Quelle nennen ? Wäre nett.
Danke für den Hinweis mit MA und Behörden.
Wir haben bisher alles geprüft, nun kommt für
die Koniferen ein MA/Bauamt/Gemeinde diese
Woche. Eine Quelle konnte er mir vorab auch
nicht nennen, macht aber Fotos und klärt das
mit dem OA ab. Wird wohl das Beste sein um
Ordnung zu schaffen. Dann darf ich bestimmt auf
10 m alles entfernen. Freie Sicht muss sein, die gibt
der Kurvenverlauf aber nicht her, evtl., wenn hier gar
nichts mehr steht.
Der 2. Link ist allgemein gehalten und trifft nicht zu,
so heute der MA der Gemeinde.
-- Editiert von verlaine am 12.10.2016 10:22
Habe gerade das Niedersächsische Straßenrecht gefunden und nach
§ 31/3 besteht eine Art Bestandsschutz, da die Anlage vor dem Gesetz
da war oder sehe ich das verkehrt ? Eine freie Sicht war hier noch nie
möglich. Haus steht schon 100 Jahre. Über 10 m kann man sich unterhalten,
aber 80 cm ?
Der Nachbar hat das Grundstück auch erst gekauft und wusste doch auf was
er sich einlässt. Was ist mit der Einweisungspflicht ? Oft genug befährt er
sofort die linke Fahrspur im Bogen beim 'rechts' raus fahren um gleich links
in die Straße rein zu kommen, 1 oder 2 Hänger dran.
ZitatWir haben bisher alles geprüft, nun kommt für :
die Koniferen ein MA/Bauamt/Gemeinde diese
Woche.
Na dann dürfte ja alles geklärt werden und Sicherheit bestehen. Es dürfte das Beste sein, ab zu warten wie die Einschätzung der Behörde ist.
ZitatEine freie Sicht war hier noch nie :
möglich. Haus steht schon 100 Jahre.
Steht die Einfriedung in der Form schon 100 Jahre?
Wie man entnehmen kann, nein. Aber das ist doch Nebensächlich, abwarten was kommt. Was ich persönlich nicht verstehe, warum muss man sich mit dem Nachbarn in die Haare bekommen, dann kommt ein Beschluss, bei uns waren es auch zwei Nachbarn, wo sich um ähnliches gestritten hatten, danach bekam der Nachbar mit der zu hohen Einfriedung einen Bescheid, viel extremer als Nachbar 1 es wollte, ein persönliches Gespräch und Einsicht bringt mehr.
Zitatdanach bekam der Nachbar mit der zu hohen Einfriedung einen Bescheid, viel extremer als Nachbar 1 es wollte :
Naja, gegen Bescheide gibt es ja noch Rechtsmittel.
Zitatein persönliches Gespräch und Einsicht bringt mehr :
Volle Zustimmung.
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