Zaun an der Grenze

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 12:02:00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun an der Grenze

Ein Gebäude ist auf der Südseite auf einer Länge von etwa 11m an der Grenze zum Nachbargrundstück (Grenzbebauung).

Der Nachbar will nun um sein Grundstück einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,25m errichten.
Der Zaun soll auch etwa 5 cm parallel zum Gebäude verlaufen.

Das heißt nun für mich, wenn der Zaun steht, daß ich das Gebäude auf der Grenzseite (Südseite) nie mehr streichen kann, da der Zaun genau vor dem Gebäude ist.

Ist das rechtens?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Klar.

Zum einen kann er auf seinem Grundstück aufstellen was gesetzeskomform ist (das ist ortsabhängig, einfach mal beim Amt nachfragen).

Zum anderen hätte man ja nicht so nah an die Grenze bauen müssen.



Im übrigen ist Maschendrahtzaun das Zeug mit den großen Löchern, da kann man auch eine Wand durch streichen. Ist halt etwas komplizierter und unbequemer, aber es geht.
Notfalls kann man auch den Maschendrahtzaun auch temporär abmontieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Du kannst dem Nachbarn ja auch vorschlagen, das er im Bereich deiner Wand keinen Zaun zieht. Das erspart ihm ja Kosten für 11 Meter Zaun...

Tip: Wenn deine Wand farbigen Wetterschutz braucht, dann kannst du sie ja vor dem Zaunbau streichen. Dann hast du für die nächsten Jahre Ruhe!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Du kannst dem Nachbarn ja auch vorschlagen, dass er im Bereich deiner Wand keinen Zaun zieht. Das erspart ihm ja Kosten für 11 Meter Zaun...


Das wäre natürlich für beide clever! ... auch im Hinblick auf irgendwann mal fällige Anstricharbeiten an der Garage ;-) (ansonsten eben nach Hammerschlags-/Leiterrecht)

Je nach Bundesland/örtlicher Satzung (Einfriedungspflicht?) darf der Zaun entweder an der Grenze oder auch auf der Grenze stehen - und je nachdem hat sich der Nachbar an den Kosten zu beteiligen.

Allgemein > hier

Die Bundesländer haben i.d.R. entsprechende Infos zum Herunterladen.
z.B. Hessen

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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