Nichtraucherhotel : Rauchen auf Balkon

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Nichtraucherhotel : Rauchen auf Balkon

Hi, habe folgende Frage:

bin derzeit auf Urlaub in einem Nichtraucherhotel, steht auch ausdrücklich in der Hausordnung: "Wir sind ein Nichtraucherhotel".

Jetzt habe ich das Problem, dass meine Zimmernachbarn auf dem Balkon rauchen und der ganze Qualm ständig zu mir ins Zimmer zieht.

Das ist für mich echt eklig und ich fühle mich belästigt.

Egal ob morgens, mittags oder abends: der Qualm kommt, sobald die Fluffe angeht, auch wenn ich tagsüber weg bin und die Fenster gekippt sind stinkt es.
Ich will meinen Urlaub auch mit sauberer Luft genießen, habe mir deshalb das Nichtraucherhotel ausgesucht und jetzt das!

Was ratet ihr?

Danke und Grüße

Janine04

-- Editier von Janine04 am 09.08.2017 23:05




44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Das Hotel auf die Misachtung der Hausordnung hinweisen wäre doch mal ein Anfahng ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Das ist für mich echt eklig und ich fühle mich belästigt.

Wie sind Sie in das Hotel gekommen?
Mit nem Flugzeug? Mit nem Diesel-Fahrzeug?
Es fühlen sich sicherlich auch andere Menschen über Ihre Art der Anreise belästigt...
Schon mal darüber nachgedacht?
Sie sind bestimmt so ne penetrante Ex-Raucherin...

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

So, wie alle anderen auch! NEIN, habe KEIN Diesel.
Und NEIN kein Ex-Raucher, sondern überzeugter Nichtraucher!
Habe als Kind genug unter rauchenden Eltern gelitten!!!
Und außerdem ist es immer noch ein Unterschied: wenn sich jemand die Lunge kaputt rauchen will: bitte, kein Problem, aber ICH muss hier ja mitleiden!

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#5
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

So, wie alle anderen auch! NEIN, habe KEIN Diesel.
Und NEIN kein Ex-Raucher, sondern überzeugter Nichtraucher!
Habe als Kind genug unter rauchenden Eltern gelitten!!!
Und außerdem ist es immer noch ein Unterschied: wenn sich jemand die Lunge kaputt rauchen will: bitte, kein Problem, aber ICH muss hier ja mitleiden!

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#6
 Von 
Touareg
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hier nicht mit doofen Antworten gerechnet!

Zuerst sollten Sie natürlich menschlich bleiben und die Raucher selbst bitten nicht auf dem Balkon zu rauchen.
Wenn es nicht fruchtet können Sie den Hotelier, die Rezeption oder Ihren Reiseveranstalter vor Ort bitten das Problem für Sie zu lösen.

Auch der Balkon zählt doch zur Hotelanlage, ebenso wie jedes Badezimmer, jeder Aufzug, die Lobby etc. Sofern in der Hausordnung nicht das rauchen auf dem Balkon erlaubt ist oder als Ausnahme für das Rauchverbot gilt haben Sie die besten Karten.

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#7
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Super! Rauchverbot im Hotel, aber in bestimmten Zonen erlaubt. Hier gehört der Balkon dazu! Auf manchen Balkonen steht extra ein Ascher...
Das sei "Privatsphäre".
Und was ist mit meiner?
Finde ich echt nicht in Ordnung!
Wenn ich lese, dass im Hotel nicht geraucht werden darf gehe ich schon davon aus, überall...
Klasse!!! Für Urlaub an der Nordsee bei guter Luft lange gespart und jetzt das!
Bin echt sauer!!!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Wenn ich lese, dass im Hotel nicht geraucht werden darf gehe ich schon davon aus, überall...

Kommt ganz darauf an, wie der Wortlaut der Anpreisung "Nichtraucherhotel" war.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18115 Beiträge, 9846x hilfreich)

Wenn ich lese, dass im Hotel nicht geraucht werden darf gehe ich schon davon aus, überall...
Wo haben Sie das denn gelesen? (Prospekt desHotels, ...)
Und wo haben Sie gebucht? (Reisebüro, direkt beim Hotel, ...,)

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18115 Beiträge, 9846x hilfreich)

Hm. Das würde ich anders sehen.
Vielleicht bin ich zu unbedarft, aber wenn mir ein Nichraucherhotel angepriesen wird, würde ich ein komplett rauchfreies Hotel erwarten, in allen Zimmern, auf allen Balkonen und in allen Bereichen.

Nun zur Sache an sich:
Als enttäuschter Kunde stehen einem Rechte nur zu, wenn man eine schlechtere Leistung bekommt, als der Verkäufer versprochen hat.
Damit wären wir hier:
- welche Versprechungen wurden genau gemacht?
- wer hat die Versprechungen gemacht? (der Verkäufer?)

Falls man nicht direkt beim Hotel gebucht hat, muss man erst vor Ort ein Klärung beim Hotel anstreben, bevor man beimVerkäufer reklamieren kann.

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

zunaechst kommt es darauf an wie ist die Regelung in dem Land wo sich das Hotel befindet. Gilt dort, dass Rauchen ausserhalb von Gebaeuden grundsaetzlich erlaubt ist, dann kann man auf Balkonen rauchen ebenso, wie man auf Hotelterrassen oder am Aussenpool rauchen darf.

Nichtraucherhotels bedeutet, dass in den Zimmern und allen weiteren Innenraeumlichkeiten nicht geraucht werden darf. Es gibt aber auch Hotels, die bieten lediglich rauchfreie Zimmer an. Man muss also sehr genau darauf achten was zum Punkt 'Nichtraucher' ausgeschrieben ist.

Sieht es so aus, dass auf Balkonen grundsaetzlich geraucht werden darf kann man den Nachbarn nicht das Rauchen verbieten. Dann sollte man zur Rezeption gehen und um ein anderes Zimmer bitten, oder bei einer Pauschalreise auf die Reiseleitung zugehen, da, wenn ausserhalb von Raeumen geraucht werden darf, das Rauchen nicht als Mangel anzusehen ist.

Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
zunaechst kommt es darauf an wie ist die Regelung in dem Land wo sich das Hotel befindet. Gilt dort, dass Rauchen ausserhalb von Gebaeuden grundsaetzlich erlaubt ist, dann kann man auf Balkonen rauchen ebenso, wie man auf Hotelterrassen oder am Aussenpool rauchen darf.


Das ist falsch. Nur weil man in einem Land im Freien rauchen darf, darf man das längst nicht überall. Das Hausrecht kann das jederzeit einschränken. So darf man selbst auf dem Bahnsteig im Freien nicht überall rauchen, die meisten Krankenhäuser und viele Firmen erlauben es nicht vor der Tür, sondern es gibt Raucherzellen abseits.

Ein Nichtraucherhotel, auf dessen Balkonen oder an dessen Pool geraucht werden darf, ist ein Widerspruch in sich. Man bucht es ja gerade, um dem Gestank und Müll des Rauchens zu entgehen.

Mit ziemlicher Sicherheit erlaubt auch dieses Hotel es nicht auf den Balkonen. Also an das Hotel wenden, da findet man bestimmt eine Lösung.

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#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nichtraucher gibt es recht viele, die Raucher werden weniger. Ich habe in Nichtraucherhotels auch schon ausdrücklich unterschreiben müssen daß ich auch nicht auf dem Balkon rauche. Die rauchende Kundschaft nimmt dann eben ein anderes Hotel.

Das Zimmer ist auch kein öffentlicher Bereich und doch ist in den meisten Zimmern sogar normaler Hotels das Rauchen verboten, ausgenommen spezielle Raucherzimmer.

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#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von bear):
.......Das ist falsch......

Nooeee, was ist denn daran falsch??? Ich habe nicht in Zweifel gezogen, dass Hoteliers bestimmen koennen wo man rauchen darf und wo nicht.

Hier geht es prinzipiell um den Grundsatz - Alles was nicht verboten ist ist erlaubt. Steht in der Ausschreibung des Hotels nicht, dass das Rauchen auf den Balkonen verboten ist, dann ist es erlaubt.

Zitat (von bear):
......Ich habe in Nichtraucherhotels auch schon ausdrücklich unterschreiben müssen daß ich auch nicht auf dem Balkon rauche......

Das nenne ich vorbildlich wie der Hotelier hier sein Hausrecht ausuebt. Wenn das dann auch noch vor Buchung in der Zimmerausschreibung derart deutlich steht, dann ist das geradezu perfekt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Falsch ist, daß man auf dem Balkon eines Nichtraucherhotels rauchen darf, wenn Rauchen im Freien in diesem Land erlaubt ist.

"Nichtraucherhotel" sagt schon klar, daß man dort nirgends rauchen darf, auch nicht draußen, dafür braucht es keine besondere "Ausschreibung". Denn in den Innenräumen eines Hotels eines zivilisierten Landes darf man sowieso längst nicht mehr rauchen, außer in expliziten Raucherzimmern; dafür braucht man kein Nichtraucherhotel zu buchen.

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#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nachdem auch ich das Anliegen der Fragestellerin aus den Augen verloren hatte:

Wenn das "Nichtraucherhotel" keine Abhilfe schafft gegen den Gestank des Rauchens von Hotelbalkonen, das erlaubt und sogar fördert, liegt meiner Meinung nach ein Reisemangel vor.

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#20
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von bear):
........Falsch ist, daß man auf dem Balkon eines Nichtraucherhotels rauchen darf,......

Sie gestatten, dass ich das verneine!
Voranstellen moechte ich, dass ich seit mehr als 4 Jahrzehnten nicht mehr rauche. Ich reibe mich aber auch nicht an Raucher.

Leider muss ich aber auch betonen, dass das haeufige militante Verhalten der Nichtraucher eigentlich jede Diskussion ueberfluessig macht, da diese radikal denkenden Menschen eine vernuenftige Diskussion einfach nicht zulassen.

Fakt ist, es gibt z.Zt. keine Definition darueber was ist, wenn ein Hotel sich als Nichtraucherhotel anpreist, welche (Mindest)-Standards dann, ich nenne es einmal so, einzuhalten sind und was nicht. Ich bleibe dabei, die Ausschreibung ist ausschlaggebend. Welches Klientel moechte ich als Hotelier ansprechen? Entsprechend schreibe ich aus und orientiere mich auch an meiner Aussschreibung.

Nur die eindeutige Ausschreibung kann verhindern das man einem Militanten vor die Flinte laeuft.

Bei Streitigkeiten wird zum jetzigen Zeitpunkt jeder mit einem Fall befasste Richter nur individuell entscheiden koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#21
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, ich weiß, es ist sehr dreist von den unverschämten Nichtrauchern, wenn sie in einem Nichtraucherhotel nicht von dem Gestank der Raucher belästigt werden möchten.

Gegen solchen Haß und Rücksichtslosigkeit von Rauchern und ehemaligen Rauchern gegen die Nichtraucher ist eh kein Kraut gewachsen. Da hilft nur die biologische Lösung. Es sind inzwischen ja meist alte Leute, für die die Welt ihr Aschenbecher ist (Kippen läßt man einfach fallen oder wirft sie ins Wasser) und die es völlig normal finden, jeden mit ihrem Rauch zu belästigen.

Natürlich müßte hier im Extremfall ein Richter entscheiden. Bei einem "Nichtraucherhotel" würde er heute vermutlich auch gewisse Maßstäbe anlegen.

Aber es gibt ja auch weitere Möglichkeiten: Mit entsprechenden Berichten und Bewertungen auf den Portalen kann man einem Hotel fast mehr schaden als mit einem Anwaltsschreiben.

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#22
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von bear):
.......Es sind inzwischen ja meist alte Leute, für die die Welt ihr Aschenbecher ist.....

Ja, ja die Alten - zwischen 16 und 30!! Ich trage zwar Brille, bin aber trotzdem nicht blind!! Und die Kippen will man damit loeschen, dass man unentwegt auf den Boden rotzt..... :smoke:

Zitat (von bear):
......Mit entsprechenden Berichten und Bewertungen auf den Portalen kann man einem Hotel fast mehr schaden.......

Wenn man einkalkuliert was passieren kann, wenn man Rachebewertungen ins Netz stellt.. Wie ich schon eroerterte, es macht keinen Sinn mit militanten Nichtrauchern zu diskutieren, dieser Thread macht es wieder einmal mehr als deutlich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17813 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Vielleicht bin ich zu unbedarft, aber wenn mir ein Nichraucherhotel angepriesen wird, würde ich ein komplett rauchfreies Hotel erwarten, in allen Zimmern, auf allen Balkonen und in allen Bereichen.
Diese Erwartungshaltung hätte ich ebenfalls.

Zitat (von bernardoselva):
zunaechst kommt es darauf an wie ist die Regelung in dem Land wo sich das Hotel befindet.
Zitat (von Janine04):
Für Urlaub an der Nordsee bei guter Luft lange gespart und jetzt das!
Glaskugel an: Deutschland?

Zitat (von bear):
Mit ziemlicher Sicherheit erlaubt auch dieses Hotel es nicht auf den Balkonen.
Wahrscheinlich doch:
Zitat (von Janine04):
Super! Rauchverbot im Hotel, aber in bestimmten Zonen erlaubt. Hier gehört der Balkon dazu! Auf manchen Balkonen steht extra ein Ascher...
Das sei "Privatsphäre".


Zitat (von bear):
Wenn das "Nichtraucherhotel" keine Abhilfe schafft gegen den Gestank des Rauchens von Hotelbalkonen, das erlaubt und sogar fördert, liegt meiner Meinung nach ein Reisemangel vor.
Dieser Meinung würde ich mich anschliessen wenn bei der Reisebuchung nicht auf die Umstände hier hingewiesen wurde.

Zitat (von bernardoselva):
Wenn man einkalkuliert was passieren kann, wenn man Rachebewertungen ins Netz stellt..
Eine Bewertung ist also jetzt schon eine Rachebewertung wenn man Tatsachen schildert???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#24
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Wenn man einkalkuliert was passieren kann, wenn man Rachebewertungen ins Netz stellt.. Wie ich schon eroerterte, es macht keinen Sinn mit militanten Nichtrauchern zu diskutieren, dieser Thread macht es wieder einmal mehr als deutlich.


Zu schreiben, daß es in dem "Nichtraucherhotel" nach Rauch stinkt, weil das Hotel rauchen auf den Balkonen erlaubt, ist keine "Rachebewertung". Der Sinn solcher Bewertungen ist ja gerade, zu schreiben, wie man das Hotel erlebt hat bzw. was gut war und was nicht.

Wenn es "keinen Sinn macht", zu diskutieren, warum tun Sie es dann? Als "militant" würde ich eher die glücklicherweise langsam aussterbenden Figuren bezeichnen, die solch rücksichtsloses Verhalten normal finden.

Typischerweise ist die TE gleich in einer der ersten Antworten dumm angemacht und angepöbelt worden. Jeder kann sehen, daß Militanz und Aggression von den Rauchern und ihren Freunden hier im Thread ausgehen.

-- Editiert von bear am 16.08.2017 13:33

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#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
.......Eine Bewertung ist also jetzt schon eine Rachebewertung wenn man Tatsachen schildert???......

Wo wurde das denn behauptet??

Wenn ich jedoch lese: .Mit entsprechenden Berichten und Bewertungen auf den Portalen kann man einem Hotel fast mehr schaden, dann hoert sich das fuer mich wie die Androhung einer Rachebewertung an.

Vllt. laesst sich die Dehoga einmal dazu herab fuer Nichtraucherzimmer / -hotels einen Standard festzuschreiben, das waere sehr lobenswert. Ansonsten gilt die Ausschreibung zum Hotel.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 16.08.2017 13:35

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17813 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Wo wurde das denn behauptet??
Du hast gelesen, dass hinter meinem Satz Fragezeichen stehen? Ich hatte also eine Antwort, nicht aber eine Gegenfrage erwartet.


Zitat (von bernardoselva):
dann hoert sich das fuer mich wie die Androhung einer Rachebewertung an.
Das hört sich für mich nur nach einem Aufklärungsbericht an um falsche Erwartungen an ein Nichtraucherhotel zu korrigieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6856 Beiträge, 1579x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Hotel auf die Misachtung der Hausordnung hinweisen wäre doch mal ein Anfahng ...

Die Hausordnung gilt für die Gäste. Nicht für das Personal...

Das nur am Rande. Das hindert den Gast aber nicht, sich über das Verhalten der Angestellten bei der Geschäftsführung des Hotels zu beschweren.

Wenn es eine Pauschalreise ist, sollte man es der Reiseleitung mitteilen, damit man ggf. Schadensersatz (Preisminderung) wegen entgangenen Urlaubsgenusses geltend machen kann. Hat man individuell gebucht, muss man sich ggf. individuell mit dem Hotel auseinandersetzen.

Daß in einem als "Nichtraucher-Zimmer" gebuchten Zimmer geraucht wird (der Balkon gehört mit zum gemieteten Zimmer), ist ein klarer Mangel. Daß in den für Gäste zugänglichen Bereichen eines als "Nichtraucher-Hotel" deklarierten Hotels irgendwo geraucht wird, ist ebenfalls ein Mangel.

Letzteres alles vorbehaltlich der Unterstellung, daß es sich um ein in Deutschland gelegenes Hotel handelt. Bei Individualreisen in andere Länder kann die dort herrschende Rechtslage erheblich anders sein als hierzulande.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6856 Beiträge, 1579x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Zitat (von bernardoselva):
zunaechst kommt es darauf an wie ist die Regelung in dem Land wo sich das Hotel befindet.
Zitat (von Janine04):
Für Urlaub an der Nordsee bei guter Luft lange gespart und jetzt das!
Glaskugel an: Deutschland?

Anrainerländer der Nordsee sind:
Deutschland
Dänemark
Vereinigtes Königreich
Norwegen
Belgien
Frankreich

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#29
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Normalerweise diskutieren wir hier ja das deutsche Recht, also gehen wir davon aus, daß dieses auch gilt, also das Hotel zumindest über einen Anbieter in Deutschland gebucht wurde.

In diesem Fall gibt die Bezeichnung "Nichtraucherhotel" wenig Spielraum bei der Frage, ob man Belästigung durch Rauch im Hotel bzw. auf dessen Gelände hinnehmen muß.

Das dürfte analog in den meisten europäischen Ländern gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

@eh1960
Und was steht sonst noch da drin in der Hausordnung? Insbsondere die Klausel mit dem Rauchverbot würde mich im Wortlaut interessieren.



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