Schimmel im Ferienhaus

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Ferienhaus

Moin Leute,

wir kommen gerade aus Dänemark zurück, leider 2 Tage früher als geplant, da wir in unserem Ferienhaus Schimmelt entdeckt haben.

Wir haben uns mit unserem Sohn (2 Jahre) in ein Ferienhaus einer großen Ferienhausvermietungsfirma in Dänemark eingemietet. Nachdem zuerst unser Sohn und dann auch meine Partnerin Nachts regelrechte Hustanfällen hatten und ich auch mit einem brennen im Hals morgens wachgeworden bin, habe ich das Mobiliar gründlich unter die Lupe genommen. Fündig geworden bin ich hinter einer Kommode im Schlafzimmer in dem wir die Nächte verbracht hatten. Ca die Hälfte der Holzrückwand war mit Schimmel überzogen.

Der Techniker der Firma meinte, dass das kein Schimmel, sondern Spinnweben sind, welche man ganz leicht wegwischen kann. Da ich schon öfter mit Schimmel zu tun hatte, wusste ich wie Schimmel aussieht.

Wir wollten auf jeden Fall keine weitere Nacht in diesem Haus verbringen.

Der Techniker hat uns angeboten, dass er die Kommode nach draußen bringt und sie reinigt. Wir hatten uns aber nachts noch dazu entschlossen früher abzureisen.

Da wir auch aufgrund des hustenden Kindes bestimmte Unternehmungen (wie Schwimmen) hinten angestellt bzw. gar nicht erst unternommen haben, stellt sich für mich die Frage nach einem Schadensersatz.

Die Firma meinte, dass sie das nicht machen werden, da sie uns mit dem Reinigen der Kommode eine Lösung angeboten haben.

Wie seht Ihr das? Wer kennt sich aus, ob es das wirklich war, oder ob man dagegen noch was unternehmen kann?

Rechtsschutzversicherung besitzen wir keine.

Ich habe alles mit Fotos und Videos dokumentiert.

Danke schonmal

eveninhisyouth

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Wer kennt sich aus, ob es das wirklich war

Nach eigener Schilderung ist man doch selber der Kundige?
Zitat (von eveninhisyouth):
Da ich schon öfter mit Schimmel zu tun hatte, wusste ich wie Schimmel aussieht.




Zitat (von eveninhisyouth):
ob man dagegen noch was unternehmen kann?

Ich fürchte, das sich hier keiner mit Dänischem Recht auskennen wird ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eveninhisyouth
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eveninhisyouth):
Wer kennt sich aus, ob es das wirklich war

Nach eigener Schilderung ist man doch selber der Kundige?


Ja, es war definitiv Schimmel. Ich habe mich etwas unglücklick ausgedrückt. Ich meinte, ob es sich wirklich mit dem Angebot vom Reinigen der Kommode erledigt hat, oder ob man vom Gesamtpreis prozentual mit Schadensersatz rechnen kann?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
Ich meinte, ob es sich wirklich mit dem Angebot vom Reinigen der Kommode erledigt hat, oder ob man vom Gesamtpreis prozentual mit Schadensersatz rechnen kann?

Kommt ganz darauf an, welche Rahmenbedingungen das Dänische Recht und deren Rechtsprechung da setzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18112 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat (von eveninhisyouth):
oder ob man vom Gesamtpreis prozentual mit Schadensersatz rechnen kann?

Da Sie offenbar "nur" ein Ferienhaus gemietet haben und keine Pauschalreise gebucht haben, gilt nicht das kundenfreundliche, deutsche Reiserecht, sondern Mietrecht - und zwar das am Ort des Mietobjekts geltende.
D.h. etwaiger Schadensersatz richtet sich nach den dänischen Vorschriften, im Streitfall wäre auch ein dänisches Gericht zuständig. Sie müssten also in einem dänischen Forum nachfragen.
Nach deutschem Recht würde Ihnen allerdings kein Schadensersatz zustehen. Sie hätten zumindest das Reinigen der Kommode abwarten müssen. Ich glaube kaum, dass das dänische Recht das anders sieht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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