DHL Paketversand- Paket verloren gegangen, DHL stellt sich quer

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
FlatErik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paketversand- Paket verloren gegangen, DHL stellt sich quer

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht kann mir jemand zu diesem Fall weiterhelfen, ich bin wirklich Ratlos:
Über eBay habe ich Ware verkauft, die bei dem Käufer angeblich nie angekommen ist (obwohl das Paket laut Sendeverfolgungs-Status schon zugestellt wurde; Wunschort 6, Annahme durch einen Herrn ..., der dem Käufer unbekannt ist).
Ich habe daraufhin einen Nachforschungsauftrag gestellt und habe nach einigen Wochen endlich eine Antwort von DHL per Post erhalten. Es sei ein Problem entstanden und das ich eine Gutschrift über die verlorene Ware erhalten werde.
Nach der Gutschrift durch DHL habe ich fairerweise dem Käufer über die positive Nachricht informiert und die Summe über Paypal zurückerstattet.
Für mich war der Fall somit abgeschlossen....
Zwei Monate vergingen, bis ich einen weiteren Brief von DHL per Post erhalten habe, wo es um eine erneute Recherche (?) ging und die Sendung jetzt doch ordnungsgemäß an den Empfänger ausgeliefert wurde (Zustellung durch Ablage- sog. Garagenvertrag).
Jetzt fordert DHL von mir eine Rückerstattung des Ersatzbetrages innerhlab von 14 Tagen.
Der Käufer / DHL stellen sich jetzt trotz erneutem Kontak quer.
Was kann ich in diesem Fall tun? Es kann doch nicht sein, dass ich trotz einem versicherten Paketversand der verlierer bin und keine Ware mehr habe und noch für die Summe aufkommen muss?
Über Meinungen oder Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

Gruß.

-- Editiert von Moderator am 01.08.2016 12:48

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2016 12:48

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von FlatErik):
Es sei ein Problem entstanden und das ich eine Gutschrift über die verlorene Ware erhalten werde.

Genauer Wortlaut?

In der Regel werden da Formulierungen verwendet, die keine Verbindlichkeit entstehen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FlatErik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zitiere: Beim Transport Ihrer Sendung sind leider Probleme aufgetreten. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung. Den Ersatzbetrag von € .... haben wir bereits angewiesen. Er wird in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto ... eingehen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zahlung des Ersatzbestrages durch die Deutsche Post AG erfolgt.

-- Editiert von FlatErik am 01.08.2016 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FlatErik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FlatErik):
Es sei ein Problem entstanden und das ich eine Gutschrift über die verlorene Ware erhalten werde.

Genauer Wortlaut?

In der Regel werden da Formulierungen verwendet, die keine Verbindlichkeit entstehen lassen.


Beim Transport Ihrer Sendung sind leider Probleme aufgetreten. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung. Den Ersatzbetrag von € .... haben wir bereits angewiesen. Er wird in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto ... eingehen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zahlung des Ersatzbestrages durch die Deutsche Post AG erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Der Käufer und Du seid beide Privatpersonen?

Versand als DHL Paket war vereinbart?

Hat der Verkäufer an Eides statt versichert den Artikel nicht erhalten zu haben (eine solche Erklärung wäre hier üblich)?



Erstatte den Betrag an DHL zurück.

Du solltest zur Polizei gehen und dort den Käufer wegen des Verdachtes des Betruges und ggf. der falschen Versicherung an Eides statt. Dazu nimmst Du neben Deinem Personalausweis restlos alle Unterlagen in Kopie bzw. als Audruck mit.

Anschließend stellst Du bei der Staatsanwaltschaft schriftlich Antrag auf Auskunft über den Ausgang des Verfahrens.

Und beantragst den Erlass eines Mahnbescheides gegen den Käufer: https://www.online-mahnantrag.de Für Verzugszinsen gibt es hier einen Rechner: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FlatErik):
Der Käufer / DHL stellen sich jetzt trotz erneutem Kontak quer.


Was sollen wir uns darunter vorstellen? Und zwar getrennt nach Käufer und DHL berichten.

berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von FlatErik):
Nach der Gutschrift durch DHL habe ich fairerweise dem Käufer über die positive Nachricht informiert und die

Uiuiuiui. Das ist aber wirklich sehr fair von dir :devil:

Zitat (von Sir Berry):
Was sollen wir uns darunter vorstellen? Und zwar getrennt nach Käufer und DHL berichten.

Naja, der Verkäufer möchte die Ware nicht mehr, da er sie sich wahrscheinlich auf anderem Wege beschafft hat.. Und DHL möchte die Kohle zurück...
Ist doch klar.

Ausnahmsweise bin ich hier mal HvS Meinung und würde genau so, wie er es beschrieben hat, handeln.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen