Hallo,
ich war mit meinen Kindern zur Kur und habe Umzugskisten per DHL geschickt.
Als ich dort meine Kisten auspackte, bemerkte ich, das verschiedene Sachen fehlten. Nachdem ich geschaut hatte, was alles fehlte und es war ein Schaden von 122,-€
Ich habe reklamiert und bekam eine Schadensmeldung zugesendet.
Ich hatte die Sachen ca. 1 Monat in einem großen Einkaufszentrum gekauft und den Kassenzettel besitze ich nicht mehr.
Ich habe, wie gefordert, angegeben, wo ich die Sachen gekauft habe und nun wollen sie mir 60,- € anbieten, da ich ja keinen Kassenzettel mehr habe.
Was soll ich jetzt tun ????
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DHL Paket - Verlust
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
quote:
Ich hatte die Sachen ca. 1 Monat in einem großen Einkaufszentrum gekauft und den Kassenzettel besitze ich nicht mehr.
Warum nicht. Solche Quittungen sollte man immer aufheben, da man sonst auch unter Umständen keine Gewährleistung mehr bekommt...
Ohne Nachweis wann die Sachen zu welchem Preis gekauft wurden, ist eine Durchsetzung des vollen Preises sehr schwierig. Hier wird es ohne Rechtanwalt und eventuell Gericht nicht gehen. Anwalt und Gericht darf man selbst bezahlen wenn man verliert.
Die 60 EUR sind eine Kulanz von DHL, ich würde diese annehmen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo,
ich habe ähnliche (bzw eigentlich noch schlimmere) Erfahrungen mit DHL gemacht und möchte dies gerne publik machen. Wenn Sie mögen können Sie Ihre Geschichte nocheinmal kurz bei www.dhl-zahlt-nicht.de erzählen.
Vll kurz zu dieser Homepage: Ich warte nun seit gut 1,5 Jahren auf meine Versicherungsersatzleistung i.H.v 12500€ zzgl Anwaltskosten und mir reicht es nun, ich möchte über diese Homepage möglichst viele Geschädigte erreichen und so den Druck auf DHL erhöhen. Mir ist es mehr als unverständlich warum DHL sich in so vielen Fällen so unglaublich viel Zeit lässt. Selbstverständlich möchte ich auch alle Mitbürger über die Verhaltensweise von DHL aufklären. Ebenfalls bin ich der Meinung, das man eventl gemeinsam (wer mag) mit diesem Thema an die Presse gehen könnte.
Gruß
Nils
-- Editiert am 23.09.2009 00:06
-- Editiert am 23.09.2009 00:08
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hallo
ich habe mir einen cpu bestellt wert 100 euro
laut dhl soll das paket am letzten freitag abgegeben worden sein,das ist aber nicht der fall
welche gerichtlichen schritte ,kann ich da anwenden
vielen dank für ihre hilfe
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Erst mal müßte dir der VK seinen Anspruch abtreten, denn du hast mit dem Versandunternehmen gar keinen Vertrag, also auch keine Anspruchsgrundlage.
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quote:<hr size=1 noshade>Erst mal müßte dir der VK seinen Anspruch abtreten, denn du hast mit dem Versandunternehmen gar keinen Vertrag, also auch keine Anspruchsgrundlage.
<hr size=1 noshade>
Das war doch wohl ein Kauf beim Händler, Unternehmer.
Der trägt das Versandrisiko, § 474 BGB . Wenn die Ware nicht kommt, müssen sämtliche Zahlungen vom VK zurückgezahlt werden.
Noch einfacher könnte der Widerruf nach § 312d BGB erklärt werden.
Der Empfänger hat i.Ü. nach § 421 HGB einen eigenen Anspruch gegen DHL. Ohne Abtretung.
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quote:<hr size=1 noshade>Der trägt das Versandrisiko, § 474 BGB . Wenn die Ware nicht kommt <hr size=1 noshade>
Das Problem scheint doch hier zu sein, daß die Ware lt. DHL sehr wohl ausgeliefert wurde:
quote:<hr size=1 noshade>laut dhl soll das paket am letzten freitag abgegeben worden sein <hr size=1 noshade>
Solange das nicht beim Nachbarn war, sondern "laut dhl" beim Empfänger, ist der Absender raus aus der Sache.
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