Ehefrau Beifahrer - Beckenbruch und Co. Schmerzensgeld von Haftpflichtversicherung?

3. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
AlexHa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau Beifahrer - Beckenbruch und Co. Schmerzensgeld von Haftpflichtversicherung?

Hallo Ihr alle,
habe fogenden Fall meiner liebsten Freundin:
Ihr Ehemann verursachte eine schwere Kollision mit einem LKW, sie war Beifahrerin. Laut Polizei ein üblicher Fahrfehler, der nicht weiter geahndet wird (kein Strafbefehl o.Ä.). Er kam mit NICHT überhöhter Geschwindigkeit auf den Seitenstreifen, verriß das Lenkrad und kam quer auf der Gegenfahrspur einer Landstraße zum Stehen. Ein LKW rammte das Fahrzeug der beiden Eheleute auf der Beifahrerseite. Er hatte schwere Verletzungen, sie hatte folgende lebensgefährliche Verletzungen:
3 große Kopfplatzwunden, jeweils etwa 10cm, einen doppelten Beckenbruch mit zusätzlichem Bruch in der rechten Gelenkschaleund Bauchtrauma. 3 Wochen Krankenhausaufenthalt und vorerst 3 Wochen Reha, laut Ärztin 2 Wochen Verlängerung, da sie einen externen Fixateur vorne hat, der Ihr Becken zusammenhält. Zusätzlich 2 5-Loch-Platten hinten und eine Schraube, die den Gelenkschalenbruch richtet. Ich habe bei der Kfz-Versicherung von den beiden angerufen, und wollte mich wegen Schmerzensgeld und usw. informieren. Dazu sei gesagt, die Ehefrau mit Beckenbruch war Versicherungsnehmerin und Fahrzeughalter, ihr Mann war Fahrer und auch bei der Versicherung als solcher eingetragen. Erste Aussage der Versicherung: Sie sei Versicherungsnehmerin und hätte somit keinen Anspruch auf Schmerzensgeld etc. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert und sogleich herausgefunden, daß auch Versicherungsnehmer als Beifahrer Anspruch darauf haben. Dies hab ich der Versicherung mit Begleitschreiben und Auszug des Textes per Fax geschickt und warte jetzt auf eine Antwort.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Die behandelnde Ärztin hat gesagt, daß Sie Ihren Beruf als Kellnerin noch maximal 5 Jahre ausüben könne, sich dann aber nach einem Beruf in sitzender Tätigkeit umschauen sollte, da es möglich wäre, daß durch die Abnutzung in Ihrem Gelenk durch den Schalenbruch wegen Abnutzung ein weiterer Bruch möglich wäre. Vorerst könne sie ihre Tätigkeit weiter ausführen...
Was kann sie jetzt von ihrer Kfz-Haftpflicht erwarten, welche Höhe an Schmerzensgeld und was ist zu beachten, falls Folgeschäden auftreten? Habe auch gelesen, daß ihr Arbeitgeber den Verdienstausfall bei der Versicherung einfordern kann (der bin ich nicht, aber sie haben ein gutes persönliches Verhältnis und auch er soll sein Recht bekommen, da die endgültige Heilung wohl noch dauert). Einen Anwalt wollte sie einschalten, wenn sie wieder fit ist, falls die Versicherung Ärger macht. Gibt es denn ähnliche Fälle, die jemand durchlebt hat?
Ich würde mich auf Antwort freuen.

Ganz liebe Grüße
Alex

PS: Es besteht keine BU oder Unfall-Versicherung

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