Ablehnungsbescheid Job Center

1. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
nicole234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnungsbescheid Job Center

Ablehnungsbescheid Job Center

Hallo

Ich bin vor drei Monaten ohne Zustimmung vom Job Center aus dem Haus meiner Mutter ausgezogen. Im selben Monat (ab dem 1.12.21) habe ich eine Arbeit in Vollzeit übernommen.
Jetzt habe ich schon drei Monate durchgearbeitet. Ich habe inzwischen einen Antrag beim Job Center gestellt um mehr Geld im Monat zur Verfügung zu haben (da mir Geld fehlt) und ich am Existenzminimum lebe. Meine Wohnung kostet 600€ im Monat, dazu kommen noch Nebenkosten wie Wasser und Strom fast in Höhe von 100€ monatlich dazu. Dazu kommt noch eine teuere Fahrkarte usw.usw.... Am Anfang des Monats wird das Geld schon knapp. Ich verdiene normalerweise 1100€. Ich habe vor ein paar Tagen trotzdem einen Ablehnungsbescheid erhalten, indem steht, dass ich kein Geld erhalte.

ich zitiere, was da drin steht und bitte um Hilfe, was ich jetzt in der Situation noch machen kann...

" Aufgrund der Höhe des anzureichenden Einkommens sind Sie nicht hilfsbedürftig im Sinne des SGB 2. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Beim Umzugswünschen von Leistungsberechtigten, die das 15 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und auch nach dem Auszug weiterhin auf SGB 2 Leistungen angewiesen sind, gelten Sonderregelungen gemäß §22, SGB 2.

Sie benötigen vor Abschluss eines Mietvertrages, der den Auszug aus dem elterlichen Haushalt begründet, eine Zusicherung zur Anerkennung des zukünftigen Bedarfes für Unterkunft und Heizung. Ansonsten können die (zukünftigen) Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres regelmäßig nicht übernommen werden.

Da Sie ohne Zustimmung umgezogen sind, können die Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt werden. In Folge dessen wird für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers umziehen (§20, SGB 2), nur die Regelleistung in Höhe der altersgemäßen Absenkung gezahlt.
Eine Vermögensprüfung wurde nicht durchgeführt"


was bedeutet das?

In diesem Monat werde ich wahrscheinlich meinen Job los, ich werde gekündigt, weil so der Chef mit mir vereinbart hat und bekomme kein Geld mehr überhaupt. Bekomme ich dann die Grundsicherung für Wohnung und Essen von Job Center?

Was soll ich am besten machen, wenn ich in dem nächsten Monat keine Arbeit mehr habe?
Kann es sein, dass Job Center mir kein Geld überhaupt für Wohnung oder Essen gibt (wenn ich arbeitslos bin) nur weil ich ohne seine Zustimmung vor 3 Monaten umgezogen bin? Kann es sein, dass ich kein Geld jetzt mehr von dem bekomme, nur deswegen?

Vielen, vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung





-- Editiert von Moderator topic am 01.03.2022 13:46

-- Thema wurde verschoben am 01.03.2022 13:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34377 Beiträge, 5919x hilfreich)

[i][/i] :forum:

Zitat (von nicole234):
ich werde gekündigt, weil so der Chef mit mir vereinbart hat und bekomme kein Geld mehr überhaupt
Was hat der Chef?

-- Editiert von Anami am 01.03.2022 12:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von nicole234):
In diesem Monat werde ich wahrscheinlich meinen Job los, ich werde gekündigt, weil so der Chef mit mir vereinbart hat

Also war die Arbeitslosigkeit bekannt? Wurden sofort neue Bewerbungen geschrieben und warum zieht man bei einem bekannt sehr kurzen Arbeitsverhältnis in eine Wohnung, welche man sich selbst mit Verdienst nicht leisten kann?
Zur Agentur für Arbeit gehen wg. einem neuen Job und dann zum Jobcenter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Weshalb bist du denn in so eine Wohnung gezogen, wenn du wusstest, dass du nur drei Monate eine Arbeit hast und selbst mit der Arbeit dir die Wohnung kaum leisten kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18085 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Also war die Arbeitslosigkeit bekannt?

.... nicht nur bekannt, sondern offenbar so vereinbart.

Aber eine arbeitsrechtliche Frage ist das alles im Grunde nicht.

:forum:

,,, besser unter Sozialrecht posten oder dorthin verschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34377 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von nicole234):
die das 15 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Du bist also U25. Die 15 war wohl ein Tippfehler.
Zitat (von nicole234):
Bekomme ich dann die Grundsicherung für Wohnung und Essen von Job Center?
Nö. Nicht so einfach. Das JC hat doch geschrieben, wie das gehen könnte.
Zitat (von nicole234):
Kann es sein, dass ich kein Geld jetzt mehr von dem bekomme, nur deswegen?
Es kommt drauf an.

Verrate doch erst mal:
-warum bist du ausgezogen ?
-warum musste es eine Wohnung für 700,- sein?
- warum soweit vom Job weg, dass auch noch Tickets zu zahlen sind?
- warum nur 3 Monate im Job?
- Hast du schon die Kündigung?

Nach den Antworten--- kommt der weitere Weg... zu Geld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von nicole234):
Kann es sein, dass Job Center mir kein Geld überhaupt für Wohnung oder Essen gibt

Wie sonst sollte man diese 3 Sätze deuten?
Zitat (von nicole234):
Daher haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Zitat (von nicole234):
Ansonsten können die (zukünftigen) Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres regelmäßig nicht übernommen werden.
Zitat (von nicole234):
Da Sie ohne Zustimmung umgezogen sind, können die Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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