Aufhebungsbescheid wegen fehlender Verfügbarkeit

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Krish
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsbescheid wegen fehlender Verfügbarkeit

Hallo zusammen.

Ich möchte kurz mein Problem schildern und hoffe, mir kann jemand bei einer Lösung helfen, da ich sonst in finanzielle Schwierigkeiten gerate.

Ich bin seit einigen Monaten arbeitssuchend gemeldet, habe auch immer fleißig Bewerbungen geschrieben und diese zum Nachweis meiner Eigenbemühungen abgespeichert.

Bis Ende August hatte ich noch keinen Termin bei meinem Sachbearbeiter bekommen, dann bekam ich einen Brief mit einer Einladung zum 03.09.2013.

Am Donnerstag vor dem Termin bei der Agentur bekam ich von einem privaten Arbeitsvermittler eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, weswegen ich bei der Hotline der Agentur anrief und mich vom Termin des Gesprächs abzumelden. Die Dame am Telefon meinte, eine telefonische Abmeldung sei genug und bedürfe nicht der Schriftform und man würde mir eine neue Einladung zuschicken, was aber dauer könnte, da die Sachbearbeiter momentan wohl ziemlich ausgelastet seien und im Moment keine freien Termine verfügbar währen.

Die Wochen vergingen, doch ich bekam keinerlei Post von der Agentur, bis ich schließlich am 18.10.2013 einen Brief der Agentur im Briefkasten vorfand, mit Poststempel vom 20.09.2013, wo mir mitgeteilt wurde, ich sei für 3 Wochen im September aufgrund von Meldeversäumnissen gesperrt worden und letztendlich sei mein Bezugsrecht von ALG I aufgehoben wurden, da ich gegen die Erreichbarkeitsverordnung verstoßen habe und der Agentur nicht, wie erklärt, zur Verfügung gestanden habe.

Das Problem ist : Ich habe mich vom ersten benannten Termin im schreiben fristgerecht telefonisch abgemeldet, habe aber bis heute keine Folgeeinladung erhalten. Auch habe ich kein Schreiben der Agentur erhalten, in dem mir Sanktionen angedroht wurden, noch wurde mir in irgendeiner anderen Form eine Nachricht zukommen zu lassen.

Da ich nur 30 Tage zeit habe, einen Widerspruch zu verfassen, ich aber frühestens am Montag den 21.10.2013 diesen Widerspruch persönlich bei der Agentur abgeben könnte, wäre dieses Datum bereits über den Zeitraum von einem Monat nach bekanntgabe des Bescheids überschritten und ich könnte garnicht fristgerecht widersprechen, weswegen ich kurzerhand eine E-Mail verfasst habe, in der ich nach telefonischer Rücksprache meinen Widerspruch begründet habe. Die Frage die sich mir stellt, da ich den Brief erst am 18.10. erhalten habe : Gilt die Frist ab dem Tag der tatsächlichen Zustellung und reicht es aus, per E-Mail gegen den Aufhebungsbescheid und den Änderungsbescheid zu widersprechen ?

Ist es rechtens, dass die Agentur für Arbeit einfach so den Bezug von ALG I streicht, wenn nicht anderweitig versucht wurde, mich zu kontaktieren, da hier augenscheinlich ein Problem bei der Briefzustellung zugrunde liegt ?

Wie hoch sind die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch ? (Ich weiß, dass ich nicht in der Nachweispflicht über den erhalt von Briefen der Agentur stehe, denn wie soll ich gegenüber der Agentur nachweisen, dass ich 2 Briefe nie erhalten habe und Einen erst einen Monat nachdem Versand durch die Agentur?)

Desweiteren wurde mir am Telefon mitgeteilt, ich solle mich Montag bei der Agentur melden und wieder arbeitssuchend melden, damit ich weiter Leistungsbezugsberechtigt bin. Wenn ich aber den Widerspruch bei der Agentur fristgerecht einreiche, bin ich dann nicht immernoch automatisch im Leistungsbezug ? Und sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, wäre dann eine erneute Arbeitssuchendmeldung nicht ohnehin hinfällig ?

Wie verhält es sich mit der Zeit, in der eine Entscheidung gefällt wird ? Ist es sinnvoll, am Montag direkt zum Jobcenter zu gehen um dort Rückwirkend einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit ich zumindest nicht ganz ohne Geld dastehe, während der Widerspruch bearbeitet wird oder kann ich am Montag direkt bei der Agentur verlangen einen Sachbearbeiter zu sprechen um den Widerspruch direkt abzugeben und einer unverzüglichen Bearbeitung zuzuführen oder reicht es, sich auf die Widersprüche per E-Mail zu beziehen und um eine sofortige Klärung zu ersuchen?

Mit welchem Zeitraum muss ich für die Bearbeitung des Widerspruches rechnen und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für eine rückwirkende Zahlung und aufhebung der Bescheide, da ich wie gesagt weder was für die Nicht-Zustellung der Briefe, noch für die verspätete Zustellung oder die unfähigkeit einer Mitarbeiterin, meine Abmeldung von einem Termin in das System einzupflegen, verantwortlich gemacht oder bestraft werden kann.

Beste Grüße und Danke für die Anworten,
Krish

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11 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Krish:

quote:
Am Donnerstag vor dem Termin bei der Agentur bekam ich von einem privaten Arbeitsvermittler eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, weswegen ich bei der Hotline der Agentur anrief und mich vom Termin des Gesprächs abzumelden.


Kam die Einladung schriftlich? Wenn ja, hast Du die Einladung noch und kannst irgendwie nachweisen, dass Du den Vorstellungstermin auch tatsächlich wahrgenommen hast? Bekommst Du für Deinen Telefonanschluss einen Einzelverbindungsnachweis mit dem dann zumindest der Anruf bei der Arbeitsagentur, natürlich aber nicht der Inhalt des Telefonates nachgewiesen werden kann?

Für die Zukunft: Derartige Mitteilungen an die Arbeitsagentur bitte immer schriftlich und nachweislich.

Wenn die Teilnahme an dem Vorstellungsgespräch nachweisbar ist, stellt das m.E. definitiv einen wichtigen Grund im Sinne von § 159 Abs. 1 Satz 1 dar, sodass eine Sperrzeit rückwirkend aufzuheben ist.

quote:
wo mir mitgeteilt wurde, ich sei für 3 Wochen im September aufgrund von Meldeversäumnissen gesperrt worden und letztendlich sei mein Bezugsrecht von ALG I aufgehoben wurden,


Und diese Sperre hast Du Ende September nicht anhand der Höhe der ALG Überweisung festgestellt und bei der Arbeitsagentur nachgefragt?

quote:
Die Frage die sich mir stellt, da ich den Brief erst am 18.10. erhalten habe : Gilt die Frist ab dem Tag der tatsächlichen Zustellung


Wie Du ganz richtig festgestellt hast, ist die Agentur dafür beweispflichtig, wann Du das Schreiben/den Sperrzeitbescheid erhalten hast. Erst ab Tag der Zustellung beginnt die Widerspruchsfrist.

Wegen eines einzigen Meldeversäumnisses davon auszugehen, Du seist unerlaubt ortsabwesent, halte ich schon für ziemlich dreist und völlig abwegig. Die tungsaufhebung mit dieser Begründung ist m.E. überhaupt nicht haltbar.

Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass der Brief Dir früher zugegangen ist, ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Der Bescheid datiert vom 20.09.2013, einem Freitag, und gilt drei Werktage später, also am 24.09.2013 per Gesetz als zugestellt. Die Widerspruchsfrist läuft also frühestens am 24.10.2013 ab.

quote:
reicht es aus, per E-Mail gegen den Aufhebungsbescheid und den Änderungsbescheid zu widersprechen ?


Nein.Widerspruch bedarf der Schriftform. Eine e-Mail genügt dem Schriftformerfordernis wegen der fehlenden Unterschrift und der sehr einfachen Manipulation der Absenderdaten nicht. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Aber auch dann dürfte eine Mail für einen wirksamen Widerspruch kaum ausreichend sein.

quote:
Ist es rechtens, dass die Agentur für Arbeit einfach so den Bezug von ALG I streicht,


M.E. nein. Allein schon deshalb, weil die Agentur für Arbeit für einen Verstoß gegen die Erreichbarkeitsanordnung beweispflichtig wäre. Die Nichtwahrnehmung eines einzigen Termines dürfte als Nachweis kaum ausreichend sein.

quote:
Wie hoch sind die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch ?


Aus meiner Sicht sehr hoch. Hinsichtlich des Meldeversäumnisses deshalb, weil

1. ein wichtiger Grund vorlag und

2. die zwingend vorgesehene Anhörung nach Deiner Schilderung nicht erfolgt ist.

Die Aufhebung des Bewilligungsbescheides wegen fehlender Verfügbarkeit dürfte am fehlenden Nachweis scheitern.

quote:
Desweiteren wurde mir am Telefon mitgeteilt,


Du solltest Dir ganz schnell abgewöhnen, so viel mit der Agentur zu telefonieren. Der Inhalt von Telefonaten ist im Zweifelsfall nie beweisbar.

quote:
Wenn ich aber den Widerspruch bei der Agentur fristgerecht einreiche, bin ich dann nicht immernoch automatisch im Leistungsbezug ?


Ich denke nein. Der Widerspruch dürfte wohl keine aufschiebende Wirkung haben, sodass der Aufhebungsbescheid zunächst einmal Bestand hat. Du solltest deshalb in Deinem Widerspruch auf Deine aktuelle Mittellosigkeit (sofern nicht noch Ersparnisse vorhanden sind) hinweisen und eine kurze Bearbeitungsfrist unter Androhung eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens setzen.

Hast Du eigentlich separate Bescheide bezgl. der Sperrzeit und der Aufhebung der Bewilligung erhalten? Dann solltest Du auch zwei getrennte Widersprüche schreiben.

quote:
Und sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, wäre dann eine erneute Arbeitssuchendmeldung nicht ohnehin hinfällig ?


Ja. Um auf Nummer sicher zu gehen solltest Du aber im Widerspruchsschreiben hilfsweise auch einen formlosen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die persönliche Meldung verbindest Du direkt damit, den Widerspruch abzugeben und die Abgabe auf einer Kopie quittieren zu lassen.

quote:
Wie verhält es sich mit der Zeit, in der eine Entscheidung gefällt wird ? Ist es sinnvoll, am Montag direkt zum Jobcenter zu gehen um dort Rückwirkend einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit ich zumindest nicht ganz ohne Geld dastehe,


Das könnte durchaus Sinn machen, wobei allerdings ein im Monat Oktober gestellter Antrag maximal auf den Monatsersten zurück wirkt.

quote:
oder kann ich am Montag direkt bei der Agentur verlangen einen Sachbearbeiter zu sprechen um den Widerspruch direkt abzugeben und einer unverzüglichen Bearbeitung zuzuführen


Kannst Du zumindest versuchen. Dann solltest Du allerdings unbedingt einen neutralen Beistand mitnehmen und strikt darauf achten, dass Du zwar durchaus bestimmt, aber immer auch höflich und sachlich auftrittst.

quote:
Mit welchem Zeitraum muss ich für die Bearbeitung des Widerspruches rechnen


Erst nach drei Monaten wäre eine Untätigkeitsklage möglich. Zuvor ist das einzige Druckmittel ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht, der hier ausschließlich darauf auszurichten wäre, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Aufhebungsbescheid anzuordnen. Darum die Fristsetzung und Androhung des Eilverfahrens.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Krish
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

erstmal vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Dennoch möchte ich hier weitere Fragen und Anmerkungen anbringen, die die Sache eventuell etwas klarer machen.

Die Einladung zum Vorstellungsgespräch wurde mir vom privaten Arbeitsvermittler (PAV) per E-Mail zugesandt. Diese habe ich auf meinem System abgespeichert, hatter aber vor 3 Wochen einen Systemausfall mit Festplattencrash und die Einladung ist nun weg, da ich die Daten nicht sichern konnte. Ich habe gestern beim PAV nachgefragt, ob es möglich ist mir nachträglich eine Terminbestätigung zukommen zu lassen, dies wurde mir aber versagt mit der Begründung, dass all meine persönlichen Daten aufgrund der Nichtvermittelbarkeit gelöscht wurden.

Es ist nicht das erste Mal, dass es Probleme mit diesem Unternehmen gibt, habe ich nun auch erfahren, von daher werde ich zumindest den ersten Termin als Eigenverschulden hinnehmen müssen und somit die einwöchige Sperre, die daraus resultiert, in Kauf nehmen müssen.

Desweiteren habe ich in der Vergangenheit nur unregelmäßig meine Überweisungen geprüft, da es m.E. nicht nötig war, da bis zu diesem Zeitpunkt alles ohne Probleme ablief und ich somit nicht davon ausging, das irgendwas schiefgehen könnte. Aber auch hier habe ich geirrt und werde in Zukunft zumindest monatlich prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Ich frage mich, wieso immer wieder auf den ersten Termin hingewiesen wird... Das Problem habe ich versucht darzulegen, es wird aber immer wieder versucht, nur auf den ersten Termin einzugehen und nicht auf das tatsächliche Problem der nichtzugestellten 2 Folgeeinladungen und der daraus resultierenden Bescheide, die erst einen Monat nach Versand durch das Amt bei mir eingetroffen sind.

Ich denke auch, dass zumindest eine Anhörung hätte erfolgen sollen, wo ich Stellung zu den mir gemachten Vorwürfen machen kann.

Ich habe einen Brief mit 2 Schreiben, die aneinandergetackert sind, erhalten. Einmal einen Änderungsbescheid, in dem die 3 Sperrzeiten aufgrund von Meldeversäumnissen eingetragen sind und einen Aufhebungsbescheid, der aus diesen 3 versäumten Terminen resultiert.

Ist es denn wirklich zwingendst notwendig, mir jetzt den Stress zu machen und einen Streit mit dem PAV wegen dem einen Termin und dessen Nachweis anzufangen ? Hier geht es um ein versäumtes Gespräch und dazu stehe ich dann auch, obwohl ich m.E. nach alles notwendige getan habe, scheint aber nicht der Fall. Mir geht es, ich wiederhole mich, um die 2 ungerechtfertigten Sperrzeiten sowie den Aufhebungsbescheid...

Grüße
Krish

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#3
 Von 
AxelK
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Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Krish:

quote:
Diese habe ich auf meinem System abgespeichert, hatter aber vor 3 Wochen einen Systemausfall mit Festplattencrash und die Einladung ist nun weg, da ich die Daten nicht sichern konnte.


Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, sehr überzeugend ist das nicht.

quote:
Ich habe gestern beim PAV nachgefragt, ob es möglich ist mir nachträglich eine Terminbestätigung zukommen zu lassen, dies wurde mir aber versagt mit der Begründung, dass all meine persönlichen Daten aufgrund der Nichtvermittelbarkeit gelöscht wurden.


Und der Ansprechpartner kann sich auch nicht daran erinnern, mit Dir gesprochen zu haben?

quote:
Desweiteren habe ich in der Vergangenheit nur unregelmäßig meine Überweisungen geprüft, da es m.E. nicht nötig war, da bis zu diesem Zeitpunkt alles ohne Probleme ablief und ich somit nicht davon ausging, das irgendwas schiefgehen könnte.


Auch das ist nicht sehr überzeugend, zumindest aber sehr naiv. Ich denke mal, die allermeisten Menschen werden, wenn sie plötzlich nur rund 1/3 ihrer sonst üblichen Einnahmen erhalten, ganz erhebliche Probleme haben, die wichtigsten laufenden Verpflichtungen zu begleichen, allen voran Miete und Strom. Und selbst wenn diese Dinge per Dauerauftrag oder Lastschrift bezahlt werden, sollte man schon regelmäßig zeitnah zum Zahlungszeitpunkt überprüfen, ob die Zahlung auch ausgeführt wurde.

quote:
nur auf den ersten Termin einzugehen und nicht auf das tatsächliche Problem der nichtzugestellten 2 Folgeeinladungen und der daraus resultierenden Bescheide,


In Deinem Eröffnungsposting war allerdings nur von einem versäumten Termin die Rede und nicht von 2 weiteren versäumten Folgeterminen. Vor diesem Hintergrund sieht die Sache mit der unterstellten Ortsabwesenheit schon wieder ganz anders aus und die Vermutung erscheint durchaus naheliegend.

Und, sorry falls ich Dir unrecht tue, innerhalb weniger Wochen mindestens 2 Briefe gar nicht und einen weiteren erst 4 Wochen nach Versand erhalten haben zu wollen, erscheint nicht sehr glaubwürdig. Auch ein Richter wird im Streitfall gewisse Probleme damit haben, das zu glauben.

Und selbst wenn das alles so stimmt, solltest Du mal ernsthaft drüber nachdenken, ob Post vielleicht auch in Deinem Einflussbereich verschwindet. Wird z.B. ein Sammelbriefkasten verwendet oder ähnliches?

So leid es mir tut, ich muss meine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs ein wenig revidieren. Irgendwie scheint da doch auch bei Dir so einiges im Argen zu liegen.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Krish
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier liegt klar ein Mißverständnis meiner Ausführungen vor. Ich habe Schriftverkehr mit einem Datenrettungsunternehmen in meiner Stadt, der eindeutig beweist, dass ich diesen Systemausfall hatte. Im Zweifelsfall kann ich Datum und schwere des Ausfalls nachweisen, von daher sehe ich da kleine Probleme.

Ebenfalls liegt ein Mißverständnis in Bezug auf meine weiteren Ausführungen vor.

Wie ich bereits versucht habe zu erläutern, geht es hier um einen PAV, der, nach einigen Nachforschungen, etwas zwielichtig zu sein scheint. Auf mein Nachfragen hin, ob man mir bestätigen könne, dass ich diesen Termin wahrgenommen habe, wurde mir nur gesagt, das ALLE personenbezogenen Daten gelöscht wurden seien und ein nachträglicher Nachweis nicht erbracht werden könne. Meine eigene Schuld, und damit lebe ich.

Auch habe ich in meinem ersten Posting geschrieben, dass ich die erste Einladung zu einem Gespräch bei der Agentur erhalten habe und mir versichert wurde, eine Folgeeinladung zu erhalten, welche ich aber NIE erhalten habe ! Laut schreiben von Amt, welches mich gestern erreichte, habe ich angeblich 3 Termine versäumt, wovon ich nur von EINEM gewusst habe und mich von diesem rechtzeitig abgemeldet.

Es geht hier um 2 NICHTZUGESTELLTE Folgeeinladungen, von denen ich erst gestern Kenntnis erhalten habe, durch eben die 2 Bescheide, die mir erst EINEN MONAT nach Versand durch die Agentur zugestellt worden.

Ich möchte Dir hier nicht zu nahe treten, aber manchmal sollte man den Text nicht nur überfliegen, sondern genauer auf bestimmte Worte achten.

Ich war weder ortsabewesend noch habe ich mutwillig irgendwelche Schreiben der Agentur ignoriert, dann würde ich mein Eigenverschulden auch einsehen. Dies liegt hier aber NICHT VOR!

Und wieso bin ich jetzt der Depp, dem 2 Briefe nicht zugestellt worden und der dritte erst 4 Wochen nach Poststempel Datum ?

Wie soll ich denn bitte nachweisen, dass ich Briefe NICHT erhalten habe ? Ich habe GESTERN davon Kenntnis erlangt, das mir 2 Briefe nicht zugestellt worden und habe nur anhand des Poststempels und des Datums auf den Schreiben erst bemerkt, dass die Post so lang unterwegs war. Und dafür werde ich nun bestraft, dass ich dies hier offen lege ? Sorry, aber ich suche Hilfe und keine Anschuldigungen!!!

Die Postkästen hängen bei uns IM Haus. Ich weiß nicht, ob weitere Schreiben verschwunden oder nicht zugestellt worden, woher auch ?

Ich bezahle dafür, dass mir WICHTIGE Unterlagen NICHT zugestellt worden sind. Ich kann keinen Nachweis über den Nichterhalt führen und ich kann auch nicht Nachweisen, dass ich den Brief erst GESTERN erhalten habe... WAS KANN ICH NUN TUN ?

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Krish:

quote:
Ich möchte Dir hier nicht zu nahe treten, aber manchmal sollte man den Text nicht nur überfliegen, sondern genauer auf bestimmte Worte achten.


Das gebe ich dann mal direkt wieder zurück, verbunden mit dem Hinweis, dass man hier nur Hilfe bekommen kann, wenn man einen Sachverhalt korrekt, vollständig und unmissverständlich darstellt.

quote:
Auch habe ich in meinem ersten Posting geschrieben, dass ich die erste Einladung zu einem Gespräch bei der Agentur erhalten habe und mir versichert wurde, eine Folgeeinladung zu erhalten,


Korrekt. Das allerdings von der Agentur für Arbeit nunmehr behauptet wird, tatsächlich zwei Folgeeinladungen verschickt zu haben, hast Du eben nicht geschrieben. Genau die Information wäre aber für die Einschätzung des Sachverhaltes von wesentlicher Bedeutung gewesen.

quote:
Ich war weder ortsabewesend noch habe ich mutwillig irgendwelche Schreiben der Agentur ignoriert, dann würde ich mein Eigenverschulden auch einsehen. Dies liegt hier aber NICHT VOR!


Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe lediglich verdeutlicht, dass die Agentur für Arbeit ganz offensichtlich genau davon ausgeht. Zumindest aber geht die Agentur davon aus, dass Du Deinen Briefkasten schon geraume Zeit nicht geleert hast. Nicht anders ist der Hinweis auf den Verstoß gegen die Erreichbarkeitsanordnung zu verstehen.

Also nicht ich, sondern die Agentur für Arbeit geht von einer unerlaubten Ortsabwesenheit aus.

Und bei insgesamt drei nicht wahrgenommenen Terminen (das Einladungen nicht angekommen sind, weis die Agentur ja bisher noch gar nicht), ist die Vermutung, der Betroffene sei gar nicht zuhause, ja durchaus naheliegend.

quote:
Wie soll ich denn bitte nachweisen, dass ich Briefe NICHT erhalten habe ?


Das lässt sich selbstverständlich gar nicht nachweisen und ebenso selbstverständlich ist die Agentur auch weiterhin für die ordnungsgemäße Zustellung beweispflichtig. Du wirst allerdings zugeben müssen, dass eine derartige Häufung von Versäumnissen/Fehlern in der Postzustellung nicht sehr glaubwürdig und plausibel ist. Auch ein Richter wird damit gewisse Probleme haben. Darauf, und nur darauf habe ich Dich hingewiesen.

quote:
Die Postkästen hängen bei uns IM Haus. Ich weiß nicht, ob weitere Schreiben verschwunden oder nicht zugestellt worden, woher auch ?


Nimm meinen Hinweis doch einfach mal als Denkanstoß einfach sehr genau darauf zu achten, ob Dich sämtliche Post erreicht oder nicht. Es soll ja beispielsweise auch mal vorkommen, dass neugierige Nachbar Post verschwinden lassen oder ähnliches. Und wenn bei Dir im Haus häufiger Post verschwinden sollte, dann liegt es - rechtlich gesehen - in Deiner Verantwortung, eine ordnungsgemäße Zustellung sicherzustellen. Im Zweifelsfall z.B. durch ein Postfach.

quote:
WAS KANN ICH NUN TUN ?


Das habe ich bereits in meinem ersten Posting geschrieben und daran hat sich auch nichts geändert. Lediglich die Erfolgsaussichten sind m.E. geringer, als zunächst aufgrund Deiner ersten Schilderung angenommen.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Krish
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird von der Agentur indirekt behauptet, dass zwei weitere Einladungen verschickt wurden und zwar im Änderungsbescheid, der mir erst gestern zugestellt worden ist.

Dort drin ist etwas von 3 versäumten Terminen, wovon ich aber lediglich von einem das Einladungsschreiben vorliegen habe, geschrieben (aufgelistet als Sperrzeit wegen Meldeversäumnis).

Mein Problem ist, das ich garnicht eher habe reagieren könnnen, da ich bis gestern keine Kenntnis über versendete Nachfolgeeinladungen hatte. Ob das ganze nun glaubwürdig ist oder nicht ist für mich irrelevant, da ich mich in eben dieser Situation befinde. Wenn ich beweisen könnte, dass ich die Post nicht erhalten habe, würde ich dies tun, aber es ist faktisch unmöglich einen Nichterhalt nachzuweisen.

Dass die Agentur vermutet, dass ich nicht erreichbar bin und mich aufgrund der Vermutung sperrt, sehe ich persönlich als reine Schikane. Wenn die Vermutung der Unerreichbarkeit besteht, so ist m.M.n. die Agentur doch zumindest verpflichtet, sich auf eine andere Art und Weise nach der tatsächlichen Erreichbarkeit zu erkundigen, oder nicht ? Der Arbeitssuchende hat Rechte und Pflichten, aber auch die Behörde hat solche. Aufgrund von Vermutungen wird niemand verurteilt noch inhaftiert oder ähnliches, wieso läuft das bei der Agentur anders ?

Ich habe der Agentur ja, mit dem Veröffentlichen meiner E-Mail Adresse sowie der Eintragung meiner Handynummer genügend Möglichkeiten eingeräumt, mich zu kontaktieren, sollte der Eindruck entstehen, ich würde meinen Pflichten nicht nachkommen.

Komischerweise war bis zu jenem Zeitpunkt ein telefonischer Kontakt von Seiten der Agentur auch kein Problem, da man mich für die Verschiebung eines Termins zur Abgabe der Unterlagen persönlich angerufen hat, da eine schriftliche Verschiebung aufgrund der Kürze der Verschiebung nicht rechtzeitig eingegangen sei.

Ausserdem ist mir bewusst, dass meine Ausführungen, objektiv betrachtet, ungelaubwürdig klingen. Es hat mich aber weder verwundert, keine Post zu bekommen, da ich ansich nie viel Post erhalte noch hat mich die Wartezeit auf eine Folgeeinladung irritiert, da mir, wie bereits erwähnt, gesagt wurde, dass diese auf sich warten lassen kann...

Ich kann mich nur wiederholen. Mir ist erst gestern von der Nichtzustellung von 2 Folgeeinladungen bekannt geworden, woraufhin ich direkt, zumindest zur Wahrung der Frist, 2 E-Mails an die im Schreiben genannte E-Mail Adresse mit einem Widerspruch gegen die Bescheide geschickt habe. Ich werde selbstverständlich nochmals 2 formgerechte Widersprüche am Montag einreichen.

Meine Frage lautet jedoch immernoch, wie ich den Beweis antreten kann, die Schreiben tatsächlich nicht erhalten zu haben und das Schreiben mit den 2 Bescheiden erst gestern zugestellt wurde.

Grüße

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Krish:

quote:
Ob das ganze nun glaubwürdig ist oder nicht ist für mich irrelevant,


Das kann ich durchaus nachvollziehen. Die Glaubwürdigkeit ist aber eben durchaus relevant für die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens.

quote:
Wenn die Vermutung der Unerreichbarkeit besteht, so ist m.M.n. die Agentur doch zumindest verpflichtet, sich auf eine andere Art und Weise nach der tatsächlichen Erreichbarkeit zu erkundigen, oder nicht ?


Wie denn z.B.? Die von Dir genannten Möglichkeiten taugen nicht wirklich, dann

1. wenn ich jemanden auf dem Handy anrufe und erreiche, weiß ich noch lange nicht, wo sich derjenige gerade aufhält und

2. auch meine e-Mails kann ich an jedem internetfähigen empfangsgerät auf der ganzen Welt abrufen. Sagt also auch nichts über meinen aktuellen Aufenthaltsort aus.

Klar könnte man anrufen und sagen, seien Sie mal spätestens in einer Stunde hier im Büro. DAS würde dann allerdings wohl zu recht als Schikane angesehen werden.

quote:
Es hat mich aber weder verwundert, keine Post zu bekommen, da ich ansich nie viel Post erhalte


Ich kenne natürlich Deine Wohnsituation nicht. Insbesondere wenn Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, würde ich die aktuelle Situation mal zum Anlass nehmen, den einen oder anderen Nachbar danach zu befragen, ob ihm vielleicht auch schon mal Post abhanden gekommen ist. Auch mit dem Briefträger könnte man mal sprechen, jedenfalls dann, wenn immer der gleiche kommt.

Den Verbleib der 2 Folgeeinladungen und auch den Grund für die zu massiv verspätete Zustellung der Bescheide wirst Du mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr aufklären können. Ich würde aber für mich selber diese Recherchen anstellen um dann, wenn es notwendig erscheint, reagieren zu können.

quote:
Meine Frage lautet jedoch immernoch, wie ich den Beweis antreten kann,


Und die Antwort lautet immer noch, gar nicht. Du wirst einfach ein wenig Glück brauchen. Vielleicht glaubt Dir ja spätestens der Richter auch. Ein gewisses Maß an Skepsis bleibt und dagegen kannst Du nichts tun.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
Krish
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann frage ich einfach mal danach, mich in meine Situation hineinzuversetzen.

Wenn ich von der bevorstehenden Sperre Kenntnis gehabt hätte, dann hätte ich es, aus dem Grund das ich auf die finanziellen Mittel der Agentur angewiesen bin und mir keine Sperren leisten kann, sicher nicht drauf ankommen lassen, da ja, wie man so lesen kann, in den Schreiben ausdrücklichst darauf hingewiesen wird, mit welchen Sanktionen man leben muss, sollte man den Meldeaufforderungen nicht nachkommen.

Spätestens hier sollte doch der gesunde Menschenversand einsetzen, dass sich keiner mutwillig in so eine missliche Lage begibt zumindest ich würde es nicht tun.

Um es nochmal zu erwähnen. Bisher hatte ich keine Probleme dieser Art, dies ist das erste Mal, das so etwas passiert und dann gleich die volle Packung.

Mein Problem ist nur dadurch zustande gekommen, dass ich wichtige Schriftstücke nicht zugestellt bekommen habe... Ich werde es wohl nun so machen, am Montag direkt und persönlich bei der Agentur vorzusprechen, die Widersprüche zu beiden Bescheiden abzugeben, mir dies gegenzeichnen zu lassen und zu hoffen, dass die Sachbearbeiterin mit der ich am Montag spreche eine schnelle und positive Entscheidung treffen kann. Ich bin einfach nur noch verzweifelt, in diese Lage geraten zu sein, ohne daran selber Schuld zu sein.

Aber scheinbar wird in Hilfeforen keinerlei Hilfe geboten... Es mag sein, dass es unglaubwürdig klingt, deswegen frage ich, wie ich die Glaubwürdigkeit beweisen soll. Da ich es aber nicht beweisen kann, bleiben meine Ausführunge weiter unglaubwürdig und ich mache mich immer mehr zum Idioten...

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)


Quelle: http://bender-toons.de/

Mensch, werd vernünftig und heul nicht rum, hier kann keiner was für deine Situation, deswegen muss man hier nichtso rumjammern!

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Krish:

Ein letztes Mal, ich denke, dann ist das Thema durch:

quote:
Spätestens hier sollte doch der gesunde Menschenversand einsetzen, dass sich keiner mutwillig in so eine missliche Lage begibt zumindest ich würde es nicht tun.


Das mag auf Dich so zu zutreffen. Dennoch gibt es tatsächlich tag-täglich Leistungsempfänger, die sich bewusst oder unbewusst in genau solche Situationen bringen. Es kommt immer wieder vor, dass es Menschen gibt, die glauben, "mir kann sowas nicht passieren, ich lasse mich doch nicht erwischen". Ist halt leider so und die SB bei der Arbeitsagentur können Dir auch nur vor den Kopf gucken und wissen nicht, zu welcher Sorte Kunden Du gehörst; jedenfalls nicht, wenn Du erst seit relativ kurzer Zeit arbeitslos bist und Deinen SB noch nie persönlich gesehen hast.

quote:
Aber scheinbar wird in Hilfeforen keinerlei Hilfe geboten


Das finde ich jetzt höchst unfair. Ich habe Dir sehr deutlich aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast. Dabei auch die Unwägbarkeiten aufzuzeigen, die nach meiner Auffassung die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels schmälern, würde ich durchaus auch als Hilfestellung sehen. Schließlich ist Dir überhaupt nicht damit geholfen, wenn Dir hier gesagt wird, mache dies oder das und der Aufhebungsbescheid wird garantiert zurückgenommen und tatsächlich passiert genau das eben nicht.

Wenn Du allerdings nur das als hilfreich empfindest, was Deiner eigenen Meinung und Deinem eigenen Empfinden entspricht, dann bist Du hier in der Tat fehl am Platze.

Gruß,

Axel

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#11
 Von 
Krish
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist durchaus bewusst, dass es "Sozialschmarotzer" gibt, die sich absichtlich in so eine Situation bringen, weil sie denken, sie haben eh Anspruch und den kann man denen nicht verwehren. Ich war mehrere Jahre berufstätig, habe schon viel erlebt. Ich hatte bereits einen Termin bei meiner SB im Juni. Meine Arbeitslosigkeit dauert nun schon seit Ende Mai und ich habe bis zum heutigen Tage alles getan, was in meiner Macht steht, um wieder eine Tätigkeit zu beginnen, leider ohne Erfolg.

Bisher gab es auch nur einmal Probleme mit der Briefzustellung, was nachweislich am Briefträger lag und davon gehe ich im aktuellen Fall ebenfalls aus, da ich in dem Zeitraum, wo die Agentur die Briefe verschickte garkeine Post angekommen ist. Leider Gottes habe ich aber bisher nur von der Agentur ein Schreiben erhalten. Etwaige Mahnungen oder sonstige Briefe die mich auf einen Zahlungsverzug etc. hinweisen sind bisher noch nicht eingegangen.

Wie bereits gesagt, ich habe mich auch nicht sonderlich gewundert, da es durchaus vorkommen kann, dass ich über Tage oder sogar Wochen hinweg keine Post bekomme (längste Periode waren 5 Wochen, in der nachweislich keine Post für mich versendet wurde).

Die einzige Möglichkeit, bis Ende des Monats noch etwas zu bekommen scheint mir momentan ein ALG II Antrag (ist bereits als PDF ausgefüllt und alle Unterlagen bereits zusammengelegt) wo ich aber dennoch auf die Sperrzeiten und den Aufhebungsbescheid eingehen muss, oder ist dieser Bescheid, da er in den September zurückdatiert ist, nurmehr irrelevant ? Wie verhält es sich, wenn ich am Montag einen erneute Arbeitssuchendmeldung eingebe, einen erneuten Antrag auf ALG I stelle und ebenfalls den Antrag auf ALG II abgebe ?

Grüße
Krish

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