Hartz IV trotz Gütertrennung???

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)
Hartz IV trotz Gütertrennung???

Hallo, ich habe mal eine Frage...

Ich habe im Mai 2007 geheiratet und wir haben uns nicht für eine Gütertrennung entschieden. Also Zusammenveranlagung.

Ich befinde mich nun im Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Ich bekomme daher 70 % vom letzten Nettogehalt der Bundeswehr und kann so Fortbildungen und Lehrgänge besuchen und mir einen Job suchen der mir auch gefällt ohne Stress zu haben einen Job annehmen zu MÜSSEN.

Nunja im Mai sind meine Übergangsgebührnisse vorbei und es kann sein, dass ich bis dahin noch keinen Job gefunden habe. Ich würde dann ins Hartz IV Loch fallen.

Meine Frau verdient nicht schlecht. So um die 1.800 EUR Netto in der Altenpflege. Somit bekäme ich sicher keinen Cent vom Staat im Falle des Falles, dass ich nichts finde.

Wie sieht es nun aus, wenn wir im Nachhinein einen Ehevertrag aufsetzen und Gütertrennung vereinbaren? Dann müsste ich doch trotzden Hartz IV bekommen, ohne dass Ihr Gehalt mit einbezogen wird oder?

Aber ich denk mal, dass Gütertrennung überall greift, nur in meinem Fall mal wieder nicht. Weil der Staat dreht es doch meistens so, dass für Bürger positive Gesetze eben dann NICHT ziehen, wenn man Geld vom Staat beantragt?!?

Wäre dankbar für eine positive Antwort, ob das Gehalt meiner Frau im Falle einer Gütertrennung NICHT zur Berechnung des Hartz IV Anspruches mit einbezogen wird.

Vielen Dank.
Paddy

PS: Bin KEIN Sozialschmarotzer, bewerbe mich jeden Tag und will nicht auf Staatskosten leben. Es sollte nur eine Frage sein, ob mir Geld zustehen würde.

-- Editiert von paddy1977 am 05.02.2008 11:04:34

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Die Sache mit der Gütertrennung oder auch nicht ist egal während der Ehezeit. Dies wird erst mit der Scheidung interessant.
Während der Ehezeit wenn ihr dann zusammen wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und einander unterhaltspflichtig!!! Also kein ALG 2 und ihr müsst vom Gehalt der Frau leben.

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Danke @Catlady.

Hab mich nicht getraut zu antworten. Wusste nicht ob ich damit richtig liege. M.E. ist eine Gütertrennung nur für die Scheidung und die Zeit danach interessant.
Macht man ja als Otto- Normalbürger sowieso selten.

ich sag ja, hier kann man immer dazulernen.

LG beijing

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48863 Beiträge, 17208x hilfreich)

Der Güterstand hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun. Auch beim Güterstand der Gütertrennung ist Deine Frau Dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

Der Güterstand bezieht sich nur auf das Vermögen. Im Gegensatz zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht bei der Gütertrennung keinen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich bei einer Trennung.

Das Einkommen Deiner Frau würde selbst dann angerechnet werden wenn ihr gar nicht verheiratet wäret.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

zieht die unterhaltspflicht auch dann, wenn wir nicht zusammen wohnen und ich zb. irgemdwo eine 1 - zimmer - klitsche miete und dort gemeldet bin?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48863 Beiträge, 17208x hilfreich)

Ja!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

"zieht die unterhaltspflicht auch dann, wenn wir nicht zusammen wohnen und ich zb. irgemdwo eine 1 - zimmer - klitsche miete und dort gemeldet bin?"

Ja, auch dann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hm unnd wie würde ich rein theoretisch dem entgehen??? lach, trennen und scheidung einreichen wa? ;) naja wat solls..danköö

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48863 Beiträge, 17208x hilfreich)

trennen und scheidung einreichen wa?

Auch das funktioniert nicht oder hast Du noch nie etwas von nachehelichem Unterhalt gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13149 Beiträge, 4468x hilfreich)

@paddy1977:

Willst Du uns eigentlich verar..., oder wie? Oktober letzten Jahres warst Du noch in der Überlegung, mit Deiner Freundin und Kind, die ALG II bezog, zusammen zu ziehen. Und jetzt bist Du seit Mai 2007 verheiratet? Sowohl im damaligen Thread (für alle, die es interessiert, der ist hier zu finden: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=99277), als auch jetzt wieder, geht es Dir nur darum, Dich vor Unterhaltszahlungen zu drücken, oder eben jetzt keinen Unterhalt zu bekommen, dafür aber Hartz IV Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Dir nicht zustehen. Und Du bist kein Sozialschmarotzer? Sorry, aber da fehlen mir jegliche Worte. Und eine Anleitung zum Sozialbetrug wirst Du hier nicht bekommen.

Außerdem wurde Deine Frage nach der Gütertrennung bereits hier

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=87761

beantwortet.

Achtung: Troll-Alarm! :zoff:

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 05.02.2008 14:49:26

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