Hallo liebe Gemeinde
da ich in anderen Foren keine Antworten fand,hoffe ich zumindest hier welche zu finden
ich bin seit meiner Jugend (heute 29) an rezidivierenden mittelschweren bis schweren Depressionen,sozialen Ängsten,Posttraumatischer Belastungsstörung und Zwängen erkrankt und seit Mitte 2009 nun schon voll erwerbsgemindert geschrieben.
Nun wurde meine 3 Verlängerung (war insgesamt 5 mal beim Gutachter) wieder nur befristet und ich hatte mal etwas von einer 9 Jahresregel gelesen,dass man nach 9 Jahren keine Angst mehr wegen Befristungen haben muss und einem das Existenzminimum so gesichert ist ohne wieder Krank zum Jobcenter geschickt zu werden und dort den Druck trotz Krankheit zu spüren bekommt,der mich schonmal in eine geschlossene Klinik wegen Suizidversuchs gebracht hat,da ich den Druck den die Sachbearbeiter auf einen ausüben nicht mehr mit meinen Erkrankungen standhalten konnte.
Ist das also normal,dass meine Em Rente immernoch nur befristet geleistet wird?
Warum bekommen so viele Menschen schon nach der 1 oder 2 Verlängerung eine unbefristete Rente und andere nicht?
Gehören psychische Krankheiten etwa immernoch zu den Stigmatisierenden Krankheiten die man nicht also so schwerwiegend abtut weil man diese nicht sehen kann?
Ich kann es mir jedenfalls nicht erklären und hoffe,dass mir jemand meines Anliegens eine adäquate Antwort geben kann.
Danke euch schonmal im Vorraus
Nach mehr als 9 Jahren volle Em Rente immernoch befristet?
Sollten sie die sogenannte Arbeitsmarktrente bekommen, die bleibt immer befristet.
Das ist eine Teil EMR und nur weil auf dem Arbeitsmarkt keine halbe Stelle für sie vorhanden ist, gibt es die volle Rente.
In ihren bisherigen Rentenbescheiden muss doch stehen, welche Rente sie erhalten.
Wer ist ihr Rententräger? Da Knappschaften weniger Geld haben, sollen die mit Dauer EMR auch sparsam sein.
Ersteinmal lieben Dank für Ihre Antwort
Was in den Bescheiden drin steht,kann ich nicht sagen,das läuft all die Jahre schon über das ortsübliche Sozialamt und ich habe auch nur in all den Jahren ein Gutachten ausgehändigt bekommen,also das aller erste,wo drin stand,dass ich voll erwerbsgemindert bin.
Mein Sachbearbeiter sagt,dass der Inhalt aller anderen Gutachten streng vertraulich seien auf meine Bitte mir diese auszuhändigen,auch die Entscheidungen der DRV als Träger hat er mir mit einem Augenzwinkern nicht verraten,sondern nur als ich immer wieder nachfrage kurz und bündig,dass ich wieder voll erwerbsgemindert bin.
Bei der DRV habe ich auch angerufen,die wissen nichts über die Praxis darüber,dass sowas übers Sozialamt abgewickelt wird und fragten mich nach einer Versichertennummer,die ich natürlich,da die Unterlagen nur das Sozialamt besitzt nicht habe.
Mein Sachbearbeiter sagte mir immer wieder,dass sowas nur von Ämtern zu Ämtern zu regeln sei.
Ich weiss jedenfalls nur,dass ich immer wieder aufgrund der schwere meiner Psychischen Erkrankungen als voll Erwerbsgemindert zum Gutachter geschickt wurden bin.
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Ich vermute mal, dass die Angelegenheit direkt zwischen Rentenkasse und Sozialamt geregelt wird, weil Du Aufstocker bist.
Nun zu den 9 Jahren. Eigentlich ist es einerlei, ob die Rente befristet oder unbefristet bewilligt wird. Denn auch bei unbefristeter Bewilligung kann der Gesundheitszustand jederzeit überprüft werden, was gerade bei jungen Menschen regelmäßig geschieht. Gerade bei psychischen Erkrankungen können sich die Verhältnisse durchaus ändern, insbesondere, wenn man so jung ist.
Man bekommt auch ohne Versicherungsnummer Auskünfte bei der REntenkasse, wenn man seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine aktuelle Adresse angibt. Abgesehen wird es ja irgendwann auch mal einen Antrag von Dir bei der Rentenkasse gegeben haben.
Es geht nicht um Stigmatisierung, sondern schlicht und ergreifend um das Krankheitsbild in der Kombi mit dem Alter des Betroffenen. Wenn ein 63-jähriger, der in Kürze seine Altersrente bekommt, eine EM Rente zur Überbrückung erhält, dann wird da nicht viel gemacht außer dem prozentualen Abzug. Du hast aber fiktiv noch fast 40 Berufsjahre vor Dir, das ist doch eine völlig andere Ausgangssituation.
wirdwerden
Also ist der Paragraph 102 (genaue Bezeichnung weiss ich jetzt nicht mehr) der besagt,dass nach 9 Jahren im EM Rentenrecht von einer dauerhaften Einschränkung auszugehen ist und somit eine unbefristete Rente zu zahlen ist nicht mehr gültig?
Die genannte Bestimmung schließt nicht aus, dass auch nach 9 Jahren noch Überprüfungen stattfinden.
wirdwerden
wie ich bereits schrieb, bei einer Arbeitsmarktrente gibt es immer eine Befristung.
Fragen sie einfach nach, welche Rentenform sie bekommen.
Kenne einige Fälle, da wurden in gewissen Abständen auch Dauerrenten überprüft.
In einem Fall wurde der Betroffenen die Dauerrente aberkannt, weil sie lange nicht mehr beim Arzt war und somit kein brauchbares Attest vorhanden war.
Aber der Arzt kann doch über viele Jahre hinweg auch nicht mehr machen insbesondere bei psychischen Erkrankungen,als immer wieder die selben Ratschläge zu geben oder Tabletten verabreichen und der Patient immer wieder die selben Leiden vortragen.Wenn sich über Jahre hinweg nichts gebessert hat,ist doch klar,dass der Patient irgendwann kein Gesprächsstoff mehr hat und somit aufgibt zum Arzt zu gehen,weil man sich nichts mehr neues zu erzählen hat.
Das sind für mich sehr fragwürdige Praxen.
Das sind keine fragwürdigen Praxen sondern wichtig.
Wenn jemand nicht mehr zum Arzt geht, kann man davon ausgehen das eine Besserung eingetreten ist.
Bekommen sie von ihrem Arzt durchgängig Rezepte, ohne das er mal mit ihnen spricht?
Gerade bei psychischen Erkrankungen sind regelmäßige Termine wichtig. Der Arzt muss ja erkennen, wie es ihnen geht. Haben sie auch keine Termine bei Psychologen? Deren Atteste dürfen nur verwendet werden, wenn sie auch Ärzte sind. Gesprächs- Verhaltenstherapien können oft sinnvoll sein.
Es gibt also genügend Gesprächsstoff, welche für ein Attest wichtig sein könnten.
@ Loni, das ist ja genau das, auf das ich auch hingewiesen hatte. Und wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, tut er gar nichts mehr, wenn man mal von der Pflege der Krankheit absieht. Und so geht das ja nun gar nicht. Er will also für die nächsten kanpp 40 Jahre aus jedweder Kontrolle raus sein, seine Rente + Aufstockung bekommen?
Ich verstehe es nicht.
wirdwerden
ZitatIch verstehe es nicht. :
Ich schon, das ist oft eine Nebenwirkung der Krankheit.
Allerdings wird das nicht klappen, so wie man sich das vorstellt. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen da einige Hürden auf, die man mit dem Krankheitsbild in der Regel nicht nehmen kann.
Aber welche Leistung du vom Sozialamt bekommst--- das weißt du?Zitatdas läuft all die Jahre schon über das ortsübliche Sozialamt :
Bei befristeter voller EMR dürften es ergänzende Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII sein. Nennt sich Hilfe zum Lebensunterhalt/HzL
Mit dem Jobcenter hast du sicher seit Jahren nichts mehr zu tun.
Die Rentenhöhe und die Sozialamtsleistungen wird sich nicht ändern, wenn deine Rente in einer dauerhafte EMR umgeändert wird. Dann heißt es nur Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII
Welchen Druck vom Jobcenter meinst du?
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Warum legst du so oft so viel in etwas Geschriebenes hinein? Hier ist es schon viel mehr als evtl. nicht richtig Verstandenes.ZitatUnd wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, tut er gar nichts mehr, wenn man mal von der Pflege der Krankheit absieht. Und so geht das ja nun gar nicht. :
Fehlt noch, dass du schreibst: "Ist doch ganz einfach, geh arbeiten, dann wirds besser. Glaub es mir einfach mal."
Gehts noch? Lies die Diagnosen.
Und: Ein Aufstocker ist der TE ganz gewiß nicht.
Doch, er ist vermutlich ein Aufstocker, einfach weil es Aufstockung auch vom Sozialamt gibt, auf REnte. Und bei seinem Alter wird die Rente nicht so sexy sein. Davon leben kann er jedenfalls nicht, denn er hat ja allenfalls Monate gearbeitet. Und ich habe nicht geschrieben, dass er arbeiten soll, wo steht das? Es geht doch nur um eine regelmäßige Überprüfung, nicht um mehr. Was ist da so unzumutbar dran?
wirdwerden
Wo liest man, dass es darum geht? Wo liest man, dass es ihm unzumutbar wäre? Seine EMR ist zum 3.Mal ---wieder---nur befristet worden. Obwohl er 5x beim Gutachter war. Seit >9Jahren.ZitatEs geht doch nur um eine regelmäßige Überprüfung, nicht um mehr. Was ist da so unzumutbar dran? :
Ich schrieb:
Und ich lese:ZitatFehlt noch, dass du schreibst: :
Merkst du eigentlich, was du da schreibst? Wenn du schon nicht verstehen willst, was er wissen will?Zitattut er gar nichts mehr, wenn man mal von der Pflege der Krankheit absieht. :
Es wurde sehr genau nach § 102 SGB VI gefragt. Diese Bestimmung schließt auch nicht aus, dass es morgen regnet.ZitatDie genannte Bestimmung schließt nicht aus, dass auch nach 9 Jahren noch Überprüfungen stattfinden. :

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker
Voll erwerbsgeminderte Rentner erhalten ergänzende Leistungen nach SGB XII. Sie sind (befristet oder dauerhaft) nicht erwerbsfähig. Die gelten nicht als Aufstocker.
Ob sie viel oder wenig Rente erhalten, ist irrelevant. Sogar ganz deutlich ist die Frage der 9 Jahre gestellt.
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Danke.Zitatbei einer Arbeitsmarktrente gibt es immer eine Befristung. :
Und nach § 102 (2) SGB VI
... Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Zitat@ Loni, das ist ja genau das, auf das ich auch hingewiesen hatte. Und wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, tut er gar nichts mehr, wenn man mal von der Pflege der Krankheit absieht. Und so geht das ja nun gar nicht. Er will also für die nächsten kanpp 40 Jahre aus jedweder Kontrolle raus sein, seine Rente + Aufstockung bekommen? :
Ich verstehe es nicht.
wirdwerden
Ich bin einige Jahre immer und immer wieder zu Ärzten und Psychologen gegangen und habe dem Gutachter auch immer mehrmals alles offen. Gelegt,warum ich es nicht mehr zum Arzt geschafft habe,erstens weil es nach Jahrelanger intensiver Psychotherapie,die nichts an der Erkrankung geändert hat es nicht besser machte, Psychopharmaka nach mehreren Versuchen nur Nebenwirkungen zeigen und weil es einfach Krankheitsbedingt so ist,dass man einfach permanent an extremer Kraftlosigkeit und Hoffnungslosigkeit leidet.Der Gutachter hats verstanden und ich wurde dankbarerweise auch weiterhin krankgeschrieben.In der Regel geht man zum Arzt,wenn man gerne auf Drogen (Psychopharmaka,die sehr umstritten sind) gesetzt werden will oder Psychotherapie machen will,beides habe ich mehrere male hinter mir,erfolglos.Mit welcher Aussage würdet ihr nach so vielen Jahren Erfolglosigkeit noch zum Arzt gehen,wenn dieser auch zum gefühlten 200 mal fragt,was euch zu ihm geführt hat und er Euch weiterhin die selben
Standardt
herapien gegen Depressionen anbieten würde die ihr schon alle durchhabt?
-- Editiert von Klauz123 am 18.07.2019 00:00
.Zitat:Aber welche Leistung du vom Sozialamt bekommst--- das weißt du?Zitatdas läuft all die Jahre schon über das ortsübliche Sozialamt :
Bei befristeter voller EMR dürften es ergänzende Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII sein. Nennt sich Hilfe zum Lebensunterhalt/HzL
Mit dem Jobcenter hast du sicher seit Jahren nichts mehr zu tun.
Die Rentenhöhe und die Sozialamtsleistungen wird sich nicht ändern, wenn deine Rente in einer dauerhafte EMR umgeändert wird. Dann heißt es nur Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII
Welchen Druck vom Jobcenter meinst du?
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Warum legst du so oft so viel in etwas Geschriebenes hinein? Hier ist es schon viel mehr als evtl. nicht richtig Verstandenes.ZitatUnd wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, tut er gar nichts mehr, wenn man mal von der Pflege der Krankheit absieht. Und so geht das ja nun gar nicht. :
Fehlt noch, dass du schreibst: "Ist doch ganz einfach, geh arbeiten, dann wirds besser. Glaub es mir einfach mal."
Gehts noch? Lies die Diagnosen.
Und: Ein Aufstocker ist der TE ganz gewiß nicht.
Es sind Leistungen nach dem 3 Kapitel des Sgb12 ,es geht sich mir nicht darum,mehr Rente für mich rauszuschlagen,es geht mir ganz alleine um den Druck,den ich im SGB 2 Bezug zu spüren bekommen würde (Bewerbungen,sinnlose Maßnahmen,Oberhaupt mit meinen Erkrankungen was Leisten zu müssen,ansonsten Sanktionen) was für mich einfach nicht machbar wäre,den ich mit einer unbefristeten Rente einfach nicht mehr bangen müsste und endlich zur Ruhe kommen könnte.
Mit den ständigen Befristungen bleibt halt immer die Angst im Nacken,dass einem diese Lebensgrundlage irgendwann wieder entzogen wird ,was zur Erkrankung zusätzlich extrem belastet.
Nochmals Klauz, auch bei unbefristeter Rente kannst Du jederzeit zur Begutachtung geschickt werden. Das ändert in Deiner Situation nichts.
wirdwerden
@wirdwerden:
Soweit ich das verstehe sind die Begutachtungen nicht das größte Problem des TE. Er befürchtet - nicht ganz zu Urnecht - dass mit Beendigung des Rentenzeitraumes er erst wieder in das Leistungssystem des SGB II überstellt wird, solange über den Verlängerungsantrag nicht entschieden wurde. Und da wiederum fürchtet er, dass er zu aktiven Arbeitssuche gezwungen und diesbebzüglich Druck ausgeübt wird, was jetzt auch nicht ganz fernliegend ist.
Hätte er eine unbefristete Rente, könnte er zwar auch wieder zum Gutachter geschickt werden, die Rente würde während dieser Überprüfung aber weiter laufen.
@Klauz:
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, warum die gesamte Kommunikation ausschließlich zwischen dem Rentenversicherungsträger und dem Sozialamt läuft. Wer stellt denn die Anträge? Und mit welcher Berechtigung bekommst Du nicht einmal die Rentenbescheide?
Von einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe dürften diese Rentenbescheide nach Deiner Schilderung meilenweit entfernt sein, sodass Du vermutlich - auch nach Ablauf der Monatsfrist - wohl noch Widerspruch einlegen könntest.
Hast Du jemals die DRV sowie das Sozialamt dem jeweils anderen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden? Was da so läuft, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Gruß,
Axel
Du, da habe ich auch gegrübelt. Für mich gibt es drei Optionen: entweder er ist Aufstocker (geht ja auch da, nicht nur bei ALG II), oder aber er hat irgendwann mal Ansprüche übertragen, eine Vollmacht erteilt, oder aber er steht unter Betreuung.
wirdwerden
Ein nicht erwerbsfähiger Rentner ist nun mal kein Aufstocker.
Den Druck spürt er, weil nicht wieder ins JC-System nach SGB II will.
Den Druck kann man ihm hier nehmen, wenn er weiß, dass er im SGB XII bleibt.
Ja, er bleibt im SGB XII. Und egal, ob nach Kapitel 3 oder 4.
Jederzeit wird man ihn garantiert nicht zur Begutachtung schicken.
Diese Formulierung erzeugt Druck, denn schon morgen könnte ---jederzeit--- sein.
Was soll das eigentlich?
@Anami:
Zitat:Ein nicht erwerbsfähiger Rentner ist nun mal kein Aufstocker.
Wo bitte findet sich eigentlich die offizielle Definition von "Aufstocker"? Und jetzt komm mir bitte nicht wieder mit Wikipedia.
So richtig hoch offiziell gibt es den Begriff eigentlich gar nicht, sondern es handelt sich um einen rein umgangssprachlichen Begriff der für Menschen verwendet wird, deren eigenes Einkommen (egal woraus dieses kommt) nicht zur Deckung des alltäglichen Bedarfs ausreicht und der dementsprechend ergänzende Leistungen vom Staat erhält. Das können auch Leistungen nach dem SGB XII sein.
Sich an der Verwendung dieses Begriffes dermaßen aufzuhängen, weil andere diesen umgangssprachlichen Begriff anders verwenden als Du, ist gelinde gesagt nicht nachvollziehbar und hilft vor allem auch dem TE überhaupt nicht weiter.
Gruß,
Axel
Zitatentweder er ist Aufstocker (geht ja auch da, nicht nur bei ALG II), :
Das ist doch keine dermaßene Aufhängung.ZitatEin nicht erwerbsfähiger Rentner ist nun mal kein Aufstocker. :
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker
@Anami:
In dem Link steht doch nichts neues und vor allem doch auch nichts, was hier irgendjemand bestritten hätte. Da steht:
Zitat:Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.
Da steht nicht, auch nicht andeutungsweise, dass der Begriff "Aufstocker" in anderen Zusammenhängen ebenfalls verwendet wird/verwendet werden darf. Warum sollte die Bundesagentur auf ihrer Website auch darauf hinweisen, dass in Leistungsbereichen, in denen sie nicht zuständig ist, oder - erst Recht - umgangssprachlich der Begriff auch anders verwendet wird? Gibt nicht wirklich einen Grund dafür, oder?
Außerdem steht da auch:
Zitat:Die alltagssprachliche Verwendung dieses Begriffs weicht davon ab
Das in dem folgenden Beispiel wiederum auf Menschen im Leistungssystem SGB II/SGB III, also in den Bereichen, in denen die Bundesagentur (mit) zuständi ist, hat seine Ursache wiederum darin, wer der Verfasser des Textes ist.
Das der Begriff Aufstocker überwiegend im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II verwendet wird, ändert doch nichts daran, dass es sich nicht um einen geschützten Begriff handelt und das dieser - eben umgangssprachlich - durchaus auch in anderen Zusammenhängen genutzt werden kann und darf, eben immer dort, wo das eigene Einkommen durch (andere) staatliche Leistungen ergänzt = aufgestockt wird.
Auf jeden Fall liegt die Diskussion um die Verwendung dieses Begriffes völlig neben der Sache und geht an dem eigentlichen Anliegen des TE meilenweit vorbei.
Gruß,
Axel
Die eigentliche Frage habe ich schon weiter oben beantwortet. Ich wollte nicht über Aufstocker diskutieren. Ich habe den Begriff *Aufstocker* auch nicht als geschützten Begriff bezeichnet.
Aber ich meine, die Bundesagentur für Arbeit hat ihn *erfunden*. Und die Statistik zählt Aufstocker. Das sind erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsbezieher. Es sind zZt. ca. 1,7% der LB nach SGB II und SGB III.
Nicht aber die Personen, die andere staatl. Leistungen zu ihrem eigenen Einkommen erhalten.
Ist ein Wohngeldempfänger ein Aufstocker?
Ist ein Student mit BAFöG und Minijob ein Aufstocker?
Ist ein Altersrentner mit *Altersgrusi* ein Aufstocker?
Jeder mag Begriffe verwenden, wie und wo er will. Aber in einen Forum zu Sozialrechtsfragen sollten erfahrene User doch auch die korrekten Termini verwenden. Vor allem und besonders in einem solch sensiblen Frage-Zusammenhang.
Der TE als seit mehr als 9 Jahren voll erwerbsgeminderter LB hatte nach dem Ende der Befristung gefragt. Gute Frage. Wurde beantwortet. Auch von mir.
Warum dann in diesem Thread noch von *Pflege der Krankheit* und * Überprüfung war die Frage* und *Aufstocker trotzdem, denn Rente wird nicht sexy sein* usw.--- in mind. 4 Beiträgen dem TE suggeriert wird, er würde dem Druck mit Wechsel zum SGB II immer ausgesetzt bleiben --- das kann ich nach wie vor nicht verstehen.
Denn: Selbst bei monatlicher *gesundheitlicher Überprüfung* wäre der TE weder Aufstocker, noch könnte er ins SGB II verschoben werden.
Warum kann man das nicht einfach so schreiben?
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