Rehaklinik Änderung

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)
Rehaklinik Änderung

Bitte keine Vorwürfe....es ist so schon schlimm genug.
Ich habe eine Reha bewilligt bekomme. War auch die Klinik, die wir mit beim Antrag draufgeschrieben haben.
Ich habe mir nicht alles durchgelesen und gedacht, ich muss anreise und kur selber zahlen.
Da meine Tochter eine zwangsstörung hat und sie ihre Mutter wenigstens mal besuchen wollte und die Kosten zu hoch erschienen, habe ich die Rentenversicherung per Mail gefragt, ob es eine nähere Klinik gäbe.
Da keine Antwort kam und ich mittlerweile geschnallt hatte, das ich die Kosten nicht tragen muss und somit das Geld genommen werden kann, um mich zu besuchen, dachte ich nixht mehr an die Mail.
Es kam heute eine Brief von einer anderen Klinik und der Brief von der rv, das meinem Änderungswunsch entsprochen wurde und ich eine neue Klinik habe. Ich muss dazusagen, eine nicht so gute...Ich kenne die von Familienmitgliedern....Ich war oft dort zu Gast. Es ist der Horror. Ich bekomme schon Panik, wenn ich an die Klinik denke.
Frage....kann ich der Änderung widersprechen? Was passiert dann? Ich würde sogar eine Ablehnung vorziehen und neu beantragen, aber niemals zu der Klinik fahren.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von serice):
Frage....kann ich der Änderung widersprechen?

Selbstverständlich.



Zitat (von serice):
Was passiert dann?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von serice):
Es kam heute eine Brief von einer anderen Klinik und der Brief von der rv, das meinem Änderungswunsch entsprochen wurde und ich eine neue Klinik habe. Ich muss dazusagen, eine nicht so gute...Ich kenne die von Familienmitgliedern....Ich war oft dort zu Gast. Es ist der Horror. Ich bekomme schon Panik, wenn ich an die Klinik denke.
Frage....kann ich der Änderung widersprechen? Was passiert dann? Ich würde sogar eine Ablehnung vorziehen und neu beantragen, aber niemals zu der Klinik fahren.

Mit einer Ablehnung würden sie zeigen, dass ihre Erwerbsfähig/Arbeitsfähigkeit gar nicht gefährdet ist und eine Reha somit nicht notwendig wäre. Für die Zukunft könnte sich das negativ auswirken.
Sie können einen weiteren Umstellungsversuch unternehmen, ob dem stattgegeben wird ist fraglich. Der Grund ist allerdings recht dürftig.
Eine Reha wird von jeder Person anders empfunden, oft liegt es nicht an der Klinik, sondern an der Erwartungshaltung der Patienten. Warum haben sie in ihrem Umstellungsantrag diese Klinik nicht ausgeschlossen? Wie kommen sie darauf, dass die Klinik nicht gut sein soll? Nur weil ihre Verwandten dies erzählten.
Es war doch zu erwarten, dass genau diese Klinik in Betracht gezogen werden könnte, nachdem sie ihre Wunschklinik plötzlich absagten.
Zitat (von serice):
Ich habe mir nicht alles durchgelesen und gedacht, ich muss anreise und kur selber zahlen

Bevor man einen Antrag auf Umstellung stellt, hätte ein Anruf bei ihrer Rentenkasse genügt, wenn man nicht alles durchlesen will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wollte nur mal den Stand der Dinge mitteilen.
Die DRV hat mir die gewünschte Rehaklinik wieder zugesagt. Ganz nett, verständnisvoll und freundlich per Videotelefonat. Der Bescheid kam dann 3 Tage später.
Danke nochmal für die Kommentare.

-- Editiert von User am 6. Oktober 2022 07:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Danke für das Update.
Schön das auch mal was unkompliziert geht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.775 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.