Guten Morgen in die Runde, ich neu hier, und würde mich freuen, wenn ich an Euren Erfahrungen teil haben kann und darf.
Meine Frage, ich stelle nun den Antrag auf Hilfe beim Sozailamt, da das Geld für die Heimunterbringung meines Stiefvaters ncicht reicht. bzw. das von meiner Mutter.
Sollte man da besonders achten , was man bei den
- laufenden Ausgeaben
- Vermögensverhältnissen
- bei besonderen Belastungen
reinschreibt, ich möchte nicht reinschreiben, was eher nicht angesprochen werden sollte, man hört das die Sozialämter einem schnell nen Strick draus drehen.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Will
Solzialhilfe Antrag Diff. Gelder zu Pflegeheimkosten, richtiges mit Vorsicht Ausfüllen d. Vordrucks
Wenn sie in Bayern wohnen sollten, werden die Anträge beim Bezirk gestellt.
Jede Person hat 5000 € Schonvermögen.
Wohnt die Mutter zur Miete, gibt man diese Kosten an, bei Eigenheim ebenfalls.
Dann ihre persönlichen Ausgaben, wie Friseurbesuch, Versicherungen usw. auch Taxifahrten, falls die regelmäßig stattfinden müssen.
In der Regel liegt der Selbstbehalt über dem Hartz 4 Satz. Es kommt auch auf die Rente der Mutter drauf an.
Zitatreinschreibt, ich möchte nicht reinschreiben, was eher nicht angesprochen werden sollte, man hört das die Sozialämter einem schnell nen Strick draus drehen. :
Was meinen sie damit?
Bevor das Sozialamt bezahlt, werden die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre überprüft. Sollten Spenden ersichtlich sein, können diese zurückgefordert werden.
-- Editiert von User am 22. November 2022 09:42
Zitatich möchte nicht reinschreiben, was eher nicht angesprochen werden sollte, man hört das die Sozialämter einem schnell nen Strick draus drehen. :
Man sollte nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen....wie bei allen Anträgen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man könnte auch einfach ehrlich den Fragebogen ausfüllen ...Zitatich möchte nicht reinschreiben, was eher nicht angesprochen werden sollte, man hört das die Sozialämter einem schnell nen Strick draus drehen :
Hallo, danke f. die Info,
das man ehrlich sein muss, ist klar, da brauchen wir nicht drüber reden. Be*******n tun andere den Staat,
ich nicht !
Ich denke eher daran, das wenn man einmalige Einnahmen angibt die eher als lfd. betrachtet werden oder ständige Ausgaben nur als einmalige. Der Staat will für uns bestimmt nicht gerne zu zahlen müssen oder durch die komplette Übernahme der Rest-Heimkosten in Sozialhilfe Leistung gehen müssen.
Man hört so viel, was für den Normal-Bürger unvorstellbar ist. Natürich ist immer auch viel bla bla dabei.
Das mit den Friseurbesuch ist aber absolut neu , dann nehme ich auch die Fusspflege an ...
Danke, für den Beitrag
Ist der Betrag der meiner verheirateten Mutter 84, verbleibt : 1400 EUR oder 1800 EUR.
Gruß Willy
Hallo, ist das wirklich ernst germeint, das man die Kontoauszüge von 10 Jahren dann kopiert !!!!!
Das sind macnhmal 3 Längsseiten - grob 12*3*10 = um die 360 Kopien, man soll mit 360 Kopien zum
Amt gehen ?
Oder ich sitze dabei solange der Mitarbeiter, jeden einzelnen anschaut.
Das kann doch nicht sein ?????????????????????????????
Gruß Willy
Soll das witzig sein ... oder albern?Zitatich möchte nicht reinschreiben, was eher nicht angesprochen werden sollte, :
Was für ein Bullsh***. Wenn das Sozialamt zahlt, dann iaR bis zum Ende, nicht bis zum Strick.Zitatdas die Sozialämter einem schnell nen Strick draus drehen. :
Nur der Antragsteller kann wissen, ob Einnahmen einmalig sind. Dann gibt man die als --einmalige- an. Jaja, soviel zu den anderen...Zitatdas wenn man einmalige Einnahmen angibt die eher als lfd. betrachtet werden oder ständige Ausgaben nur als einmalige. :
Vor allem was und wo hört man das? Am Stammtisch und vom *Blatt?ZitatMan hört so viel, was für den Normal-Bürger unvorstellbar ist. :
Das Sozialamt wird auf die OLG-Leitlinien, auf die Düsseldorfer Tabelle, aufs BGB und vermutlich aufs Urteil des BGH abstellen.ZitatIst der Betrag der meiner verheirateten Mutter 84, verbleibt : 1400 EUR oder 1800 EUR. :
Danach vermutlich ein Selbstbehalt von 1.180,-€
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/familienunterhalt-pflegeheim/
Zitatst der Betrag der meiner verheirateten Mutter 84, verbleibt : 1400 EUR oder 1800 EUR. :
Das ergibt sich aus ihren Ausgaben. Kann auch weniger sein. Man kann vieles angeben, ob alles genehmigt wird ist eine andere Sache. Wobei 1800 € eher nicht die Regel ist.
ZitatDer Staat will für uns bestimmt nicht gerne zu zahlen müssen oder durch die komplette Übernahme der Rest-Heimkosten in Sozialhilfe Leistung gehen müssen. :
Deshalb erfolgt eine genaue Prüfung.
ZitatDas sind macnhmal 3 Längsseiten - grob 12*3*10 = um die 360 Kopien, man soll mit 360 Kopien zum :
Amt gehen ?
Oder ich sitze dabei solange der Mitarbeiter, jeden einzelnen anschaut.
Nein, die SB sind in der Lage die Kontoauszüge selber zu bewerten. Dann stellen die eben fest, ob es Schenkungen oder zusätzliches Einkommen gibt.
Fordern sie bei der Bank die Kontoauszüge für den Zeitraum an, dann sind es keine kleinen Auszugsblätter und somit nicht so viele.
Bevor der Staat Steuergelder ausgibt, muss doch geklärt sein, ob nicht Schenkungen stattfanden und man sich somit arm gemacht hat um Sozialgelder ohne Berechtigung zu erhalten.
-- Editiert von User am 22. November 2022 12:59
Du meinst, von jedem Antragsteller auf Sozialhilfe ( so wie im o.g. Fall) fordert das Amt immer die kompletten KA der letzten 10 Jahre?ZitatDeshalb erfolgt eine genaue Prüfung. :
Oder nur, wenn eine Einnahme/Ausgabe nicht nachvollziehbar erklärt ist? zB die berühmte Schenkung oder Entreicherung?
-----------------------
Nein!!! Ich kenne es so, dass man den Nachweis der letzten 3 Monate erbringt (Bankbestätigung)--- und dann, falls das Amt tatsächlich viel ältere Kontoauszüge sehen will, erst dann müsste man sich zum Kopierer begeben. Oder eben die geforderten Nachweise/KA im Original zur Einsicht vorlegen.Zitatdas man die Kontoauszüge von 10 Jahren dann kopiert !!!!! :
Gleich zu Beginn 10 Jahre Einkommen/Ausgaben nachweisen--- das wäre mir neu.
ZitatNein!!! Ich kenne es so, dass man den Nachweis der letzten 3 Monate erbringt :
Anami, extra für dich. Ich kenne kein Amt welches sich mit 3 Monaten zufrieden gäbe.
https://www.dahag.de/c/ebs/sozialrecht/muss-man-dem-sozialamt-konten-offenlegen-wenn-man-in-ein-pflegeheim-zieht-216
Es mag Sozialämter geben, welche großzügiger sind, aber mit 3 Monaten gibt sich kaum eines zufrieden.
Dann könnte man ja 4 Monate vorher noch locker Geld verschenken.
Ich habe es selber schon erlebt, dass die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre verlangt wurde.
Oh man, soviel Blödsinn auf einem Haufen. Sorry, Loni, aber offenbar Null Ahnung von nix. Niemand will Auszüge von 10 Jahren sehen, wenn nicht ein konkreter Verdacht besteht. Niemanden interessieren Friseurbesuche, Taxifahrten etc.
Auch die Düsseldorfer Tabelle ist für die Prüfung der Antragsvoraussetzungen irrelevant. Es wird eine Kostenbeitragsberechnung nach § 85 SGB XII gemacht. Dabei kommt es auf die Unterkunftskosten des zu Hause gebliebenen, bestimmte Ausgaben (nicht Friseur aber zB Haftpflichtversicherung) an, auf den Pflegegrad des im Heim lebenden und einiges anderes an. Einen betragsmäßig festgelegten Selbstbehalt wie im Unterhaltsrecht gibt es nicht.
Einziger Rat für den TE: Versuche es mit der vollständigen Wahrheit und fertig. Das meiste, was Du verschweigen möchtest, kommt (zB über Datenabgleiche) ohnehin raus, dann gibt es größere Probleme.
Einmalige Einnahmen sind ebenso anzugeben, wie laufende Einnahmen, ebenso Vermögen und Schenkungen der letzten 10 Jahre.
ZitatIch denke eher daran, das wenn man einmalige Einnahmen angibt die eher als lfd. betrachtet werden oder ständige Ausgaben nur als einmalige. :
Dann sollte man schon jetzt dafür sorgen, das man über entsprechende Nachweise verfügt.
ZitatOh man, soviel Blödsinn auf einem Haufen. Sorry, Loni, aber offenbar Null Ahnung von nix. Niemand will Auszüge von 10 Jahren sehen, wenn nicht ein konkreter Verdacht besteht. Niemanden interessieren Friseurbesuche, Taxifahrten etc. :
Man solle alle Ausgaben welche pro Monat stattfinden angeben, dazu gehören u.a. auch Friseurbesuche, Freizeitgestaltung, Versicherungen und vieles mehr.
Den Rat alles anzugeben bekam ich von einem Amt und befolgte diesen, was sich als sinnvoll erwies. Also doch nicht ahnungslos.
Da steht natürlich nicht im Bescheid, soundsoviel für Friseur und Taxi, sondern die Summe des Selbstbehaltes ist aufgeführt. Und je nach Ausgaben ist der entsprechend höher. Man will Menschen in dieser Situation besser stellen als ALG 2 Empfänger, da häufig ein Teil deren Rente mit für die Pflegeheimkosten mitverwendet wird.
Zitatauf den Pflegegrad des im Heim lebenden und einiges anderes an :
Was hat der Pflegegrad des im Heim lebenden mit dem Unterhalt der Person zu tun welche daheim lebt?
Nichts, dass Pflegegeld bekommt das Heim und je nach Grad findet die Pflege statt.
ZitatEinmalige Einnahmen sind ebenso anzugeben, wie laufende Einnahmen, ebenso Vermögen und Schenkungen der letzten 10 Jahre. :
Und weil viele vergessen Schenkungen anzugeben, kontrollieren Ämter gerne die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Ob es alle machen, weiß man im Vorfeld nicht. Man muss auch nicht jeden Kontoauszug einzeln ansehen, anhand der Summen kann man doch leicht errechnen ob die Ausgaben jährlich ähnlich sind oder es Abweichungen gibt.
Friseur, Freizeit etc sind in der Einkommensgrenzberechnung berücksichtigt, zB notwendige und angemessene Versicherungen können gesondert abgesetzt werden.
Pflegegeld gibt es idR für im Heim lebenden nicht, Du meinst Pflegesachleistungen der Pflegekasse.
Der Pflegegrad spielt insofern eine Rolle, als bei PG 4 und 5 Einkommen über der Einkommensgrenze nicht angerechnet wird, so dass dem zu Hause lebenden oft Recht viel verbleibt.
10 Jahre Auszüge verlangt wohl kein Amt ohne konkreten Verdacht, wäre wohl auch nicht zulässig.
Klar werden Schenkungen, wie einiges anderes auch, oft nicht angegeben. Wer betrügen will, findet einen Weg. Wenn es rauskommt, schlägt man sich eben mit Staatsanwaltschaft und Gericht herum.
Besonders fatal ist es, Vermögen zu "vergessen". Kommt das raus, muss man nicht nur das Vermögen einsetzen, sondern uU. alles, was bis dahin bezahlt wurde, erstatten, was oft deutlich mehr ist. Insofern möge jeder selbst entscheiden, welches Risiko er eingeht.
-- Editiert von User am 23. November 2022 07:53
-- Editiert von User am 23. November 2022 07:54
Das habe ich auch nicht geschrieben. Es geht hier um den Erstantrag auf Sozialhilfe.ZitatIch kenne kein Amt welches sich mit 3 Monaten zufrieden gäbe. :
Deine eigene Quelle---fragt schon in der Überschrift: Muss man dem Sozialamt Konten offenlegen, wenn man in ein Pflegeheim zieht? Nö, grundsätzlich nicht, sondern nur, wenn man Leistungen vom Sozialamt benötigt (hier fürs Pflegeheim). Alles gar nichts Neues oder Besonderes. Jetzt ist der *Anwaltsrat* für die Katz. Jetzt sollte der Antragsteller wahre Angaben machen.
Selbstverständlich sind im Antrag alle Konten anzugeben. d.h. nicht nur das geläufige Girokonto, sondern auch das olle Sparbuchkonto und weitere Konten, sofern vorhanden. Und dazu Auszüge der letzten 3 Monate.
Hierzulande muss die kontoführende Bank selbst bestätigen, dass xy Konten geführt werden. Für die Weiterbewilligung sind auch wieder die KA der letzten 3 Monate vorzulegen (denn auch während der Leistungszeit könnte ein LB eine Schenkung/Einkommen erhalten haben).
Nur, wenn dem SB bei der Prüfung des Antrags irgendwelche Ungereimtheiten oder Lücken auffallen, wenn also der Verdacht naheliegt, dass Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht wurden, wird man beim Antragsteller nachfragen und Nachweise für den Zeitraum von x-y fordern, maximal 10 Jahre zurück.
Aber eben nicht im Vorfeld und schon gar nicht allgemein und immer. Sondern bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.Zitatkontrollieren Ämter gerne die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. :
Schließlich soll der Antragsteller auch in der Vermögenserklärung und in der Einkommenserklärung Angaben machen und Nachweise vorlegen, andere als nur KA.
.
ZitatOh man, soviel Blödsinn auf einem Haufen. :
Sollte man vorsichtiger sein, wenn man selber keine Ahnung hat.
ZitatPflegegeld gibt es idR für im Heim lebenden nicht, Du meinst Pflegesachleistungen der Pflegekasse. :
Pflegesachleistungen erhält man, wenn die Pflegeperson daheim von einem Pflegedienst und Angehörigen versorgt wird. Bleibt von der Höhe von Sachleistungen Geld davon übrig, erhalten die Angehörigen die Restsumme überwiesen. Auch können von den Pflegesachleistungen notwendige Pflegemittel gekauft werden.
Das komplette Pflegegeld bekommt bei einem Heimaufenthalt das Heim von der Pflegekasse. Deshalb ist der Eigenanteil für Angehörige immer gleich, auch wenn der Pflegegrad erhöht wird. Ich sehe jeden Monat Heimabrechnungen zu ihrer Information.
Das Pflegegeld spielt beim Einkommen überhaupt keine Rolle da Steuerfrei. Bei Elster kann man zwar den Pflegegrad eingeben, aber keine Summe, da nicht erforderlich.
ZitatFriseur, Freizeit etc sind in der Einkommensgrenzberechnung berücksichtigt, :
Ist nicht bei jeden gleich, zur Ergänzung, Essen auf Rädern wird berücksichtigt, da darf man beim teureren Anbieter bleiben und muss nicht auf einen billigen ausweichen.
Taxifahrten werden berücksichtigt, z.B. wenn eine Person die im Heim wohnende nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel besuchen können. Deshalb unterscheiden sich die Einkommensbegrenzungen. Sonst könnte man von Haus einen Satz festlegen.
ZitatBesonders fatal ist es, Vermögen zu "vergessen". Kommt das raus, muss man nicht nur das Vermögen einsetzen, sondern uU. alles, was bis dahin bezahlt wurde, erstatten, was oft deutlich mehr ist. :
Manche meinen sie wären besonders schlau, hört mach doch immer wieder, egal ob ALG 2 oder sonstige Sozialgelder. Wären alle ehrlich gäbe es keine Kontrollen. Bei den Fragen des TE, könnte man dbzg. doch auch ins Grübel kommen.
ZitatDer Pflegegrad spielt insofern eine Rolle, als bei PG 4 und 5 Einkommen über der :
Einkommensgrenze nicht angerechnet wird, so dass dem zu Hause lebenden oft Recht viel verbleibt.
Las das vorhin anders.
Der Daheim lebende hat doch nichts vom Pflegegeld des Heim im lebenden?
Wie kommt man auf so einen Blödsinn?
Die einzige, die hier immer wieder von Pflegegeld redet, bist Du. Es geht nicht um Pflegegeld, sondern um die Frage, wie hoch der Einkommenseinsatz im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist.
Den Blödsinn mit dem Pflegegrad habe nicht ich mir ausgedacht, sondern der Gesetzgeber. Nachzulesen in § 87 SGB XII. 60 Prozent vom Einkommen über der Einkommensgrenze bleiben bei PG 4 und 5 frei.
Dazu für alle noch Berücksichtigung der Familienverhältnisse (idR mind 20 Prozent) und länger andauernden Bedarf (ebenso).
Egal aber, die Ausgangsfrage war, was soll man geschickterweise im Antrag angeben und die -mE einzig richtige Antwort ist: man muss die Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehegatten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Man kann sich auch nicht aussuchen, ob Einkommen einmalig oder laufend ist, das ergibt sich aus den Gesetzen und der dazu ergangene Rechtsprechung.
ZitatDie einzige, die hier immer wieder von Pflegegeld redet, bist Du. :
Vergesslich, mit dem Pflegegrad fingst doch Du an?
Zitatauf den Pflegegrad des im Heim lebenden und einiges anderes an. :
Und dann die falschen Angaben, mit den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld?
Stammte doch von Dir? Pflegegeld und Grad gehören halt zusammen.
Ist aber nicht dasselbe, auch wenn Du offenbar den Unterschied nicht kennst...
ZitatIst aber nicht dasselbe, auch wenn Du offenbar den Unterschied nicht kennst. :
Weil Du es nicht erkannt hast schrieb ich, ich kenne den Unterschied.
Der Kindergarten ist für mich hier beendet. Du willst immer recht haben, auch wenn wenn Du falsch liegst. Dafür ist mit die Zeit zu schade.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten