Liebe Forumsmitglieder,
inwieweit ist es notwendig, gegen einen Änderungsbescheid des Jobcenters Widerspruch einzulegen, wenn bereits gegen den ursprünglichen Bescheid Widerspruch eingelegt wurde?
Beispiel:
Der Mehrbedarf Warmwassererzeugung wurde nur anteilig gewährt. Widerspruch gegen den Ursprungsbescheid wurde eingelegt, aber noch nicht beschieden.
Der Änderungsbescheid berücksichtigt dies - auch für zukünftige Zeiträume - nicht.
Danke, wenn ihr helft!
Widerspruch gegen Änderungsbescheid Jobcenter notwendig?
Es steht dem Kunden frei, auch gegen den Änderungsbescheid Widerspruch zu erheben.Zitat :inwieweit ist es notwendig,
Wenn man sicher ist, dass der Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid beim JC vorliegt, hat das JC max. 3 Monate Zeit, diesen Widerspruch mit Bescheid zu beantworten.
Evtl. hat sich was zeitlich überschnitten.
Es kann vorkommen, dass ein Änderungsbescheid ( evtl. mit anderen Änderungen) innerhalb der 3 Monate kommt--- und der MB noch nicht korrigiert wurde.
ODER der MB wurde korrekt gewährt und der ablehnende Widerspruchsbescheid kommt später.
oderoder.
mW bearbeiten die Leistungs-SB nicht unbedingt auch alle Widersprüche bzw. reichen diese zunächst an die Rechtsstelle beim JC weiter.
Der MB sollte nach § 21(7) SGB II für die Personen in der BG bei dezentraler WW-Bereitung gewährt werden.
Welcher Anteil wurde denn nur gewährt?
Zitat:Es steht dem Kunden frei, auch gegen den Änderungsbescheid Widerspruch zu erheben.
Der wäre allerdings - vorausgesetzt, dass Widerspruchsverfahren gegen den Ursprungsbescheid ist noch nicht abgeschlossen - unzulässig, weil der ÄB bereits Gegenstand des Widerspruchsverfahrens ist (§ 86 SGG).
Zitat:inwieweit ist es notwendig, gegen einen Änderungsbescheid des Jobcenters Widerspruch einzulegen, wenn bereits gegen den ursprünglichen Bescheid Widerspruch eingelegt wurde?
Nein, das ist nicht notwendig und sogar unzulässig. Vorausgesetzt, dass W-Verfahren gegen den Ursprungsbescheid läuft noch.
Ich gebe @ Anami allerdings Recht: Von entscheidender Bedeutung ist natürlich, dass Du den Nachweis erbringen kannst, gegen den Ursprungsbescheid Widerspruch erhoben zu haben. Hast Du eine Eingangsbestätigung erhalten?
Gruß,
Axel
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@Anami
@AxelK
Erst einmal vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Ja, ich habe eine Eingangsbestätigung für den Widerspruch erhalten.
Die Begründung ist für mich nun auch total nachvollziehbar.
Lieber AxelK, bist Du Dir mit 86 SGG ganz sicher? Es handelt sich ja um ein Vorverfahren beim Jobcenter, nicht beim Sozialgericht. Ich bin bestimmt nur zu doof, das zu kapieren…
Er liegt also vor. Das sagt allerdings nichts darüber aus, wie das JC deinen Widerspruch nun innerhalb der 3 Monate bescheidet.Zitat :Ja, ich habe eine Eingangsbestätigung für den Widerspruch erhalten.
@ Anami
Das stimmt. Mir ist im Moment nur wichtig zu wissen, ob ein Widerspruch notwendig ist oder nicht.
So, wie ich es jetzt verstanden habe, ist es ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid unzulässig, so lange das Widerspruchsverfahren noch läuft.
@AxelK
Wie ist es denn, wenn das Widerspruchsverfahren nicht mehr läuft, der Widerspruch abgelehnt und infolgedessen Klage eingereicht wurde?
Zitat:bist Du Dir mit 86 SGG ganz sicher?
Ja, bin ich.
Zitat:Es handelt sich ja um ein Vorverfahren beim Jobcenter, nicht beim Sozialgericht.
Genau darum spricht § 86 SGG ja auch ausdrücklich von Änderungen im Vorverfahren.
Dass Änderungsbescheide im gerichtlichen Verfahren Gegenstand desselben werden, ist dagegen in § 96 SGG geregelt.
Zitat:So, wie ich es jetzt verstanden habe, ist es ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid unzulässig, so lange das Widerspruchsverfahren noch läuft.
So ist es.
Zitat:Wie ist es denn, wenn das Widerspruchsverfahren nicht mehr läuft, der Widerspruch abgelehnt und infolgedessen Klage eingereicht wurde?
Wenn der Änderungsbescheid nach dem Widerspruchsbescheid erlassen wird und gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben wird/wurde, wird derÄnderungsbescheid nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens.
Gruß,
Axel
@AxelK
Vielen lieben Dank für Deine geduldige Erklärung. Du hast mir sehr geholfen!
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