Zusammenleben mit Hartz4 Freundin

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)
Zusammenleben mit Hartz4 Freundin

moin moin,

ich habe mal eine Frage die mich brennend interessiert. Ich bin seid 3 Monaten mit einer Frau (23) zusammen. Sie bekommt Hartz4, Halbweisenrente, Kindesunterhaltsvorschuss vom Amt (Sohn, 1 Jahr alt).

Sie befand sich davor in einer Beziehung aus dem das Kind hervorging. Er zahlt keinen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit. Daher zahlt das Amt den Vorschuss.

Ich habe Einkommen (BFD vom Bund, Exsoldat ca. 1200,-- EURO Netto).

Wir möchten evtl. zusammenziehen. Es ist aber doch keine Eheähnliche Gemeinschaft sowie auch keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder wird sich seine Sachen kaufen. Getrennte Konten etc etc.

Wie können wir das Sozialsystem nun am besten austricksen, das die KEINE Bedarfsgemeinschaft sehen? Sie soll schließlich weiterhin Ihre Leistungen vom Amt bekommen, die Ihr zustehen. Sie arbeitet noch nicht, weil das Kind gerade gestern erst 12 Monate geworden ist. Zwischen 2 und 3 soll es in die KiTa.

Mein Einkommen soll definitiv NICHT mit angerechnet werden, denn ich will auch noch leben und nicht noch IHT Leben finanzieren, denn solange kennen wir uns noch nicht, also soll mein Geld auch mein Geld bleiben.

Am Besten wäre es doch wenn der neue Mietvertrag auf Ihren Namen läuft und ich mich nur mit in der Wohnung aufhalte oder? Kann der Mietvertrag auch auf meinen Namen laufen ohne finanzielle Einbußen zu haben?

Kann ja nicht sein, dass der Staat, nur weil ich mit meiner Freundin zusammenlebe (Wohne), die ich noch nicht so lange kenne, mein Einkommen mit dazurechnet, wenn ich mir meine Sachen kaufe und Sie ihre Dinge.

Fakt ist, wir wollen lediglich zusammen wohnen ohne das Sie auf ihre Leistungen vom Amt verzichten muss. Ich sehe es nicht ein, auch noch für Sie finanziell aufkommen zu müssen, nur weil sie Hartz 4 bekommt.

Ist das möglich? ;)




52 Antworten
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#1
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Muss ganz ehrlich sagen solche sachen schockieren mich.

Gibt es eigentlich nur noch Staat austricksen?

Wenn ihr zusammen lebt dann seit ihr ne Bedarfsgemeinschaft und das muss auch angerechnet werden. Wenn es solche sachen nicht geben würde würd ich weniger steuern zahlen.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13170 Beiträge, 4480x hilfreich)

Eine eheähnliche Gemeinschaft wird - per Gesetz - nach einem Jahr des Zusammenlebens unterstellt. Danach muss der Leistungsempfänger den Nachweis erbringen, dass keien eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Die wesentlichen Indizien dafür hast Du schon selber genannt: Getrennte Konten (ohne gegenseitige Verfügungsberechtigung, keine gemeinsamen Verträge, jeder trägt seine Kosten).

Mietvertrag auf ihren Namen, und Du ziehst einfach dort mit ein, wird nicht funktionieren und wäre m.E. sogar strafbar. Du wirst Dich ja dann dort auch melden müssen und irgendwann wird die ARGE das erfahren.

Dein Einkommen wird bei Deiner Freundin nicht angerechnet. Allerdings werden die Kosten der Unterkunft geteilt (1/3 Du und - wegen des Kindes - 2/3 Deine Freundin). Das heißt im Klartext, Deine Freundin bekommt nur noch 2/3 der KdU vom Amt.

Bezüglich der Gestaltung des Mietvertrages wäre es m.E. am sinnvollsten, dass dieser auf Dich lautet und Deine Freundin Untermieterin wird. Da muss natürlich auch der Vermieter mitspielen. Ansonsten ist es eigentlich egal, auf wen der Mietvertrag läuft.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ DERWANNER

wir wohnen zusammen dann, ja! aber warum in gottes namen wird meine kohle angrechnet. ich will sie ja nicht finanzieren sondern will lediglich mit ihr zusammen wohnen, mehr nicht.

sie bekommt ihre jetzige wohnung auch finanziert vom amt. da war auch so ein vogel vom amt gerade und fragte wer ich bin, was ich mache beruflich, wie oft ich da bin...dann sagte er das ja 3 zahnbürsten da wären etc etc.

aber sie sagte dem gott sei dank über mich nix. was gehn dem die zahnbürsten an? und wenn da 20 stehen. sie sagte dann dann sie nimmt eine zum ecken putzen von stellen im bad die sie schlecht erreicht. ende.

mal im ernst, darf eine Hartz4 frau KEINEN freund haben? und bin ich als freund VERPFLICHTET ihr den lebensunterhalt zu finanzieren? NEIN. sind ja nicht verheiratet, sondern sie ist lediglich meine freundin, mehr nicht...kann man das nicht verstehen??? ich will mein geld zu MEINER verfügung haben und sie ihres.

was ist daran nun so verwerflich? ich denke mal nix oder?

21x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

@derwanner

Laut einem anderen Thread erhälst Du doch selber Hartz 4.

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#5
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein erhalte ich nicht, wenn Du gelesen hättest würdest Du wissen das ich die Frage für einen Freund gestellt habe. Ich Arbeite eine 6 Tagewoche in der als IT-Kaufmann er ist hier nur nicht angemeldet.

Zu Paddy:

Klar darf sie einen Freund haben und wird ihre wohnung jetzt finanziert allerdings wenn sie mit ihrem Freund zusammelebt ist es eine Lebensgemeinschaft. Dann muss das angerechnet werden.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ axel

danke für deinen tip. endlich mal einer mit einem produktiven tip.

also muss ich mein gehalt auch nicht angeben oder? wenn die mich fragen muss ich nicht darauf antworten oder? ich habe ja mit dem amt nix zu tun...

nee nee, wenn sie ihre neue wohnung hat, werde ich ja nicht OFFIZIELL einziehen, sondern mich lediglich ab und an nachts dort auch aufhalten. ;) kann bei meinen eltern gemdeldet werden. die spielen mit und sagen es wäre kein problem, dass diese meinen ersten wohnsitz "spielen".

wie lange ich mich nun bei ihr aufhalten darf am stück wäre noch ein thema? ich darf mich doch solange ich will bei ihr aufhalten oder? wenn es eine frist gibt, wird diese doch unterbrochen wenn ich mal eine nacht woanders (zuhause bei meinen eltern) schlafe oder? Wäre also offiziell bei ihr nur zu besuch und das gegenteil muss ja das amt beweisen oder? man kann uns doch nicht so einfach eine BG andichten wenn wir uns schlau anstellen.

getrennte konten und verträge sind das kleinste problem und sollten wir hinbekommen bzw alles so belassen wie es jetzt ist. vollmachten bekommt sie eh nicht, denn ich habe schon ein ansehnliches sparvermögen angesammelt und geerbt damals (was sie nicht weiss).

daher soll es so bleiben und ich will mein geld für mich haben, kennen uns schließlich nicht lange u ich sehe es nicht ein, eine frau die ich noch nicht lange kenne, zu finanzieren. sollte man ja verstehen oder?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

dann dürft ihr halt nicht zusammenziehen.....

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Vergiß nicht, daß es Nachbarn geben könnte, die Euch anschwärzen.
Macht doch einfach einen normalen Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

ich verstehe nur nicht, WARUM mein geld angrechnet wird, nur weil wir zusammen wohnen? kann doch nicht sinn der sache sein, so werden ja einige männer davon abgehalten mit Hartz4 frauen zusammenzuleben, wenn sie von ihrem geld nix mehr haben werden. ich bin lediglich der freund im "moment". nicht mehr und nicht weniger. daher verstehe ich nicht, was das geld von einem normalen freund eine rolle spielt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Ihr seit doch erst nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft.
Sie lebt nun mal auf Kosten aller und muß deshalb Rechenschaft ablegen.
Wenn sie mal selbst Geld verdient, interessiert es keinen, ob Ihr zusammenwohnt oder nicht.
Muß man denn zusamen ziehen, wenn man sich erst kurz kennt?
Eine Beziehung funktioniert auch bei getrennten Wohnungen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ henriette68

warum wird einem das zusammenleben dann so erschwert? was spielt es denn für eine rolle ob ich mit ihr wohne oder eine strasse weiter wohne und wir trotzdem zusammen eine beziehung haben. warum wird gerade bei dem zusammen wohnen so ein affe von gemacht? von heirat etc ist überhaupt keine rede.

wieso anschwärzen? gibt es gewisse zeiten, die ich bei ihr sein darf? es ist doch ihre wohnung und da kann sich doch jemand aufhalten im rahmen der meldefristen wie derjenige es möchte oder? und wenn ich vor ablauf dieser frist wieder woanders schlafe, nämlich an meinem meldesitz, kann uns doch keiner was?

mit einem normalen mietvertrag müssen wir mal sehen. ich möchte nur auf keinem fall mein einkommen etc preis geben, das hat niemanden zu interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)


----ich sehe es nicht ein, eine frau die ich noch nicht lange kenne, zu finanzieren. sollte man ja verstehen oder? --

Und warum soll der Steuerzahler Euer 'Liebesnest' finanzieren?;)

Sie kann ja auch insoweit auf staatliche Hilfe verzichten.
Für in die Kiste zu steigen ist sie gut genut,aber wenn's an Eingemachte geht.....????

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13170 Beiträge, 4480x hilfreich)

@paddy:

Das Du nach so kurzer Zeit des Zusammenseins nicht für Deine Freundin bezahlen willst, kann ich schon verstehen. Aber was wollt Ihr denn nun wirklich? Um ab und zu Deine Freundin zu besuchen, oder auch dort zu übernachten, braucht Ihr doch keine neue Wohnung, sondern könnt alles beim alten lassen. Dann gibt's auch am wenigsten Streß mit der ARGE. Dafür aber dann möglicherweise mit dem Vermieter, wenn sich Dein Aufenthalt auf einen zu langen Zeitraum erstreckt.

Tatsächlich mit Deiner Freundin zusammen zu wohnen, dieses aber der ARGE nicht zu melden, ist strafbarer Betrug. Daran solltest Du vielleicht auch mal denken, insbesondere aber Deine Freundin. Die ist es nämlich letztendlich, die sich strafbar machen würde.

Wie gesagt, ich kann ja schon verstehen, dass Du nicht, bzw. noch nicht, für Deine Freundin aufkommen willst. Die Mietkosten solltet Ihr Euch dann aber schon teilen, wenn Du mit Ihr zusammen wohnst. Und mehr kann ja - wie bereits geschrieben - nicht passieren.

Zu einem ganz anderen Punkt: Warum war der Typ von der ARGE denn da? Hausbesuche bei Leistungsempfängern sind in der Regel rechtswidrig und müssen nicht geduldet werden. Und wenn überhaupt, dann nur nach vorheriger Terminabsprache.

Gruß,

Axel

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#14
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ meri

ich wohne 60 km entfernt von daher regen mich meine fahrtkosten auf.

warum soll sie auf drauf verzichten, steht ihr doch zu!

warum versteht ihr das denn nicht? ich bin lediglich ihr freund und nicht ihr geldgeber.

nur weil ich mit ihr in die kiste steige muss ich ja nicht noch ihr leben finanzieren. was meins ist, ist meins und soll auch meins bleiben.

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#15
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

der von der ARGE meldet sich ab und an bei ihr wegen den leistungen, weil es damals mal geplant war, das sie mit dem kindsvater zusammenziehen wollte, dann kam aber ich und sie hat von dem gedanken abstand genommen. nun kommt der typ immer vorbei und will nachsehen ob nicht doch der kindsvater dort wohnt.

warum ist es eine straftat wenn eine leistungsempängerin mit jemanden zusammen wohnt? kenn mich da nicht so aus, daher meine fragen.

-- Editiert von paddy1977 am 25.10.2007 12:21:20

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#16
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

Ich weiß ja auch nicht, paddy, was richtig wäre. Eine leichte Spur von Sozialbetrug könnte der eine oder andere Fahnder dieses Amtes schon riechen.

Sie erhält staatliche Leistungen, eventuell noch Zuschläge, weil sie alleine mit Kind lebt, da gibt es sogar noch einen 'Alleinerziehungszuschlag'....

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#17
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Weil sie sich somit Leistungen erschleicht. Denn wenn Du dort wohnst, müßtest Du ihr Miete zahlen. Wenn das dem Amt nicht mitgeteilt wird, ist es Betrug!

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#18
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ anonym

danke für die antwort. also geht es nur um die miete? mehr nicht?

d.h. ich muss mein vermögen sonstig nicht offenlegen und denen mitteilen was ich verdiene?

ich kann also nach meinem BFD 3000 eur netto verdienen als fachinformatiker und das würd nicht mit angerechnet werden vor dem einem jahr? es geht also um die reine miete und nix anderes?

das wäre ja super.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Ich denke, daß es zur Zeit nur um die Miete geht. Das Amt wird 1/3 der Miete nicht mehr bezahlen. Wenn Deine Freundin Deinen Einzug nicht meldet, erschleicht sie Leistungen.

-- Editiert von anonym_0405 am 25.10.2007 12:31:32

-- Editiert von anonym_0405 am 25.10.2007 12:32:58

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#20
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

und was ist mit dem 2. drittel? das kind kann ja schlecht miete zahlen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Nein, aber für das Kind wird es vom Amt übernommen, soweit ich weiß.

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#22
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Natürlich musst Du das offenlegen.

Es wird berechnet wieviel Euch noch zum Leben fehlt und das ist dann der neue satz den sie bzw ihr bekommt.

Wenn ihr zusammen wohnt ist das auch richtig so. Ihr seit ja keine WG

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#23
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

@derwanner

Das stimmt nicht. Erst nach einem Jahr bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft und er muß alles offenlegen.

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#24
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hey Paddy,
sieh es doch einfach mal so. Wenn es so einfach wäre Hartz4 zu beziehen würde ich auch arbeitslos werden.
Ich lebe nämlich auch mit meinem Freund unter einem Dach. Er verdient gut und mit meinem Hartz4 könnten wir uns ein schönes Leben machen ohne das ich arbeiten muss. Wir haben auch getrennte Konten und wirtschaften nicht zusammen.
Was wäre wenn das alle so machen würden.

Hartz4 ist für die Menschen vorgesehen die es wirklich nötig haben. Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst kannst du mir nicht erzählen das ihr nicht auch zusammen wirtschaftet. Wie sieht es denn auch mit Essen, Waschen, Putzen.....
Strenggenommen müsst ihr das auch alles trennen. Jeder hat seinen eigenen Kühlschrank, Waschmittel usw.
Strom-Wasser-Gas-Verbrauch, alles müsste auseinandergerechnet werden. Ihr zieht zusammen weil ihr Geld einsparen wollt. Aber bitte nicht auf dem Rücken der Steuerzahler.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Anonym

das heisst auf gut Deutsch ein Hartz4 Empfänger darf 1 Jahr auf Probe mit jemanden zusammen wohnen? ich bezahle für den der Arbeitet seine Heizkosten, seine Miete und zum Teil seinen Lebensunterhalt.

Versteh ich nicht.

Wenn ich mit ner Frau zusammenziehe, dann ist es was ernstes. Dann muss ich auch wissen das wir unser lebenzusammen meistern. Wenn die Frau die finanziellen mittel nicht hat muss mir das klar sein. Hartz4 ist doch kein einkommen sondern eine Form von Sozialhilfe.

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

ich ziehe nicht mit der zusammen um geld zu sparen sondern um dort zu übernachten u sie in meiner nähe zu haben.

was spielt denn da mein geld eine rolle. ich habe diese frau nicht vor zu heiraten und es ist eine normale freundschaftliche beziehung mit sex etc.

ich verstehe einfach nicht warum mein geld abhängig ist von ihrem sozialbezug? ich gehe für mein geld arbeiten und will es auch für mich sparen und ausgeben.

mag egoistisch klingen aber es ist nunmal mein geld und da werde ich geizig. ich will einfach nur in einer wohnung mit ihr zusammen sein. MEHR NICHT! halbe miete zahle ich dann gern, aber man kann nicht von einem erwarten der die frau 3 monate kennt, sein einkommen offenzulegen. es ist nicht meine frau sondern lediglich zum jetzigem zeitpunkt meine freundin und mehr soll es auch nicht werden.

sie lebt dann auf meine kosten und im faller der trennung sehe ich mein geld nicht wieder. sie hat ja ihr eigenes geld für sich und ich meins. weiss nicht warum die ämter so einen affen machen. will nur in einer wohnung mit der leben ALLES andere soll so bleiben.

da muss es ja einen weg geben, dass sie weiter ihre bezüge hat und ich meines für mich behalten kann. bin ich denn VERPFLICHTET mein einkommen anzugeben? man kann mich schlecht zwingen oder?

ansonsten hat sie halt ihre wohnung und ich halte mich dort nur ab und an auf. da kann mir ja keiner was und sie behält ihre leistungen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Es ist egal, wie lange Sie schon zusammenwohnen. Da ein Kind (egal wessen!!) im gemeinsamen Haushalt mitbetreut wird, wird ab dem Tag des Zusammenzugs von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. Das Gegenteil dürfte hier schwer zu belegen sein.

SGBII
3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.länger als ein Jahr zusammenleben,
(oder)
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
(oder)
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen
oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@derwanner
wenn ich nach 3 Monaten mit meinem Partner zusammenziehe ist das schon echt gewagt, besonders wenn man vorher eine "Fernbeziehung" (kann man bei 60 km schon fast sagen) führt.
Lohnt sich eigentlich gar nicht noch was zu diesem Thema zu sagen.
Sarkasmus ein - In einem halben Jahr fragt er bestimmt wie er am Besten um die Unterhaltszahlungen für sein noch nicht geborenes Kind aus dieser Beziehung rum kommt. - Sarkasmus aus!

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Das mit dem nach 3 Monaten zusammen ziehen kommt mir auch seltsam vor, genau wie das sie vorher mit dem Kindsvater zusammenziehen wollte. Denke aber das ist seine Private Sache und da steht niemanden ein Urteil drüber zu.

Fakt ist nur das man da versucht den Staat zu hintergehen. Egal wie man das jetzt nennt. Fakt ist das es eine Lebensgemeinschaft ist bzw wird. Die Freundin hat Hartz4 nicht als einkommen sondern als soziale leistung wenn sie mit jemanden zusammenlebt muss das angerechnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13170 Beiträge, 4480x hilfreich)

@paddy:

Wenn Du Dir sooo sicher bist, dass Du Deine Freundin nie heiraten willst und sich daran auch nichts ändern wird, dann stelle ich mir schon die Frage, warum Du unbedingt mit Ihr zusammen ziehen willst. Klar, man muss natürlich nicht heiraten, um auch dauerhaft miteinander zu leben. Aber zumindest dieses Ziel sollte doch irgendwo schon gegeben sein, wenn man mit einer Frau zusammen ziehen will. Und dann bildet Ihr halt irgendwann eine eheähnliche Gemeinschaft und damit zwangsläufig auch eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Wie gesagt, irgendwann. Aber frühestens nach einem Jahr.

Dann noch einmal für alle, weil die Rechtslage hier eigentlich völlig klar ist:

1. Durch das zusammenziehen entsteht keine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt auch, dass @paddy derzeit weder sein Einkommen noch sein Vermögen offenlegen muss.

2. Es geht hier tatsächlich nur um die Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Diese werden der Freundin um 1/3 gekürzt. Mehr passiert vorerst nicht.

3. Auch nach einem Jahr besteht nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft. Diese wird dann zwar zunächst einmal per Gesetz unterstellt. Dem Leistungsempfänger bleibt aber immer noch die Möglichkeit offen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht (siehe § 7 Abs. 3a SGB II ).

4. Wenn allerdings schon vor Ablauf des einen Jahres der ARGE der Nachweis gelingen sollte, dass Ihr eben doch eine eheähnliche Gemeinschaft seid, dann werdet ihr auch schon früher als BG gerechnet. Ihr werdet im Übrigen automatisch zu einer BG, wenn ein gemeinsames Kind zur Welt kommt.

5. Die von mir erwähnte Strafbarkeit wäre dadurch gegeben, dass die Freundin weiterhin die KdU in voller Höhe bekommen würde, obwohl ihr nur noch 2/3 der KdU zustehen. Damit würde sie sich unrechtmäßig Leistungen erschleichen und das ist nunmal Betrug.

Gruß,

Axel



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