Einkommensteuererklärung: Dienstreisen, Kranktage, Homeoffice und Weg zur Arbeit (Pendlerpauschale)

1. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
BeraterBruce
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung: Dienstreisen, Kranktage, Homeoffice und Weg zur Arbeit (Pendlerpauschale)

Hallo zusammen,

bereite gerade die Steuererklärung vor (ja, habe bis März Zeit, da fängt das Finanzamt erst damit an).

Wie jedes Jahr stellt sich mir jedoch die Frage, ob und wie ich meine 6-10 á 2 Tage für Dienstreisen auf der Steuererklärung dokumentieren muss? Und sind diese Tage von der Gesamtzahl meiner Fahrten ins Büro (Weg zur Arbeit) abzuziehen? Denn mein Pendlerabo zahle ich auch während ich im Flieger/Zug zu einem anderen Standort unterwegs bin.

Ich tu mir nämlich schon schwer, meine genauen Urlaubs- (i.d.R. 30), Kranktage und spontanes Homeoffice (keine Ahnung?) rückwirkend herauszufinden. Die Reisetage habe ich dummerweise auch nirgends aufgezeichnet.

Jedes Jahr suche ich im Netz was dazu, finde nichts, mache dann meist eine Annahme und das FA nickt es ab. Sicher bin ich mir aber nie, daher frage ich mal bei Experten hier im Forum um Rat?

Vielen Dank
Bruce

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4894 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von BeraterBruce):
Wie jedes Jahr stellt sich mir jedoch die Frage, ob und wie ich meine 6-10 á 2 Tage für Dienstreisen auf der Steuererklärung dokumentieren muss?

Unter Reisekosten. Nachweise für Übernachtungen? Einladungen oder Teilnahmebestätigungen'?

Zitat (von BeraterBruce):
Und sind diese Tage von der Gesamtzahl meiner Fahrten ins Büro (Weg zur Arbeit) abzuziehen? Denn mein Pendlerabo zahle ich auch während ich im Flieger/Zug zu einem anderen Standort unterwegs bin.

Wovon abziehen? Sie erhalten die Entfernungspauschale für jeden Tag, den Sie die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben.

Zitat (von BeraterBruce):
Ich tu mir nämlich schon schwer, meine genauen Urlaubs- (i.d.R. 30), Kranktage und spontanes Homeoffice (keine Ahnung?) rückwirkend herauszufinden. Die Reisetage habe ich dummerweise auch nirgends aufgezeichnet.

Wenn Sie trotz Erfahrung, die Angaben für die Steuererklärung zu benötigen, wiederholt keine Aufzeichnungen während des Jahres führen, lassen Sie sich diese Daten vom Arbeitgeber bestätigen.
Was die Erklärung zu hoher Werbungskosten sein kann, dürfte bekannt sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Denn mein Pendlerabo zahle ich auch während ich im Flieger/Zug zu einem anderen Standort unterwegs bin.


Anlage N, Zeile 35: Wenn du die Tage in Feld 111 ("aufgesucht an Tagen" ) nicht ermitteln kannst, gib nur die "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" (Feld 115) an.

Das Finanzamt berücksichtigt dann diesen Betrag als Werbungskosten.
Wenn die Pendlerpauschale für dich günstiger gewesen wäre - dein Pech. Du weißt seit Jahren, dass du die Tage angeben musst und notierst es dir trotzdem nicht.

Zitat:
Jedes Jahr suche ich im Netz was dazu, finde nichts,


:???: Woher soll das Internet wissen, an wie vielen Arbeitstagen du im Büro warst?
Das Internet hilft nur Arbeitnehmern weiter, die - abgesehen vom Urlaub - jeden Tag in die Firma gependelt sind, da man hier die Arbeitstage leicht ermitteln kann. Arbeitnehmer mit Home-Office, Dienstreisen, wechselnder Arbeitsstätte etc. müssen selbst zählen ;)
Habt ihr eine elektronische Zeiterfassung in der Firma? Evtl. gibt es da eine Jahresübersicht mit allen Urlaubs- und Krankheitstagen, Dienstreisen, Home-Office etc.

Zitat:
wie ich meine 6-10 á 2 Tage für Dienstreisen auf der Steuererklärung dokumentieren muss?


Ob du die Dienstreisen steuerlich geltend machen kannst, hängt davon ab, welche Kosten (Fahrtkosten, Hotel usw.) dein Arbeitgeber getragen hat. Hat er alles bezahlt, kannst du nichts mehr angeben.
Um z.B. den Verpflegungsmehraufwand (sofern nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt) als Werbungskosten geltend zu machen, müsstest du aber angeben, wann du auf Dienstreise warst.
Daran scheitert es bei dir ja schon.

Zitat:
daher frage ich mal bei Experten hier im Forum um Rat?


Mein Rat: Notier dir für 2020 die Tage. Am besten in einem Kalender, auf den du ohnehin immer Zugriff hast (Outlook-Kalender, Kalender-App auf dem Smartphone oder ...).

VG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BeraterBruce
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Meine Firma bezahlt i.d.R. alle Aufwendungen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden die als "Steuerfreie Zuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aufgeführt. Von daher kann ich keine Werbungskosten mehr angeben.

Was ich mich gefragt (und oben ggf. falsch formuliert habe), ob ich verpflichtet bin, diese Reisen ebenfalls noch in der Steuererklärung zu dokumentieren? Und ob die dann auch von den Tagen im Büro abzuziehen sind.

Bezgl. der Arbeitstage im Büro: Leider ist alles "Vertrauensarbeitszeit". Auf dem Gehaltszettel sehe ich meine übrigen Urlaubstage. Kranktage oder wann der Urlaub war bzw. wann ich auf Reisen war, ist bestimmt in irgendeinem SAP verzeichnet, an das vermutlich das Personalbüro rankommt.

Ich nutze für die Arbeitstage das Programm Steuersparerklärung. Unter den Tagen für den Weg zur Arbeit heißt es:

Zitat:
Erfahrungsgemäß werden (unter Berücksichtigung von Wochenenden, Feier- und Urlaubstagen) pro Jahr anerkannt:
bei 5-Tage-Woche: 230 Tage


Das hab ich damals als Pauschalaussage genommen und stets so eingetragen. Später habe ich einen Arbeitstage-Rechner genutzt und dort die Urlaubstage abgezogen.

Für mich schien das logisch: keiner wird einen Steuerkalender führen und dort seine unregelmäßigen Homeoffice-, Urlaubs- bzw. Kranktage notieren. In meinem Bekanntenkreis - jedenfalls, die ich vor Jahren gefragt habe, machen das so. Aber keiner arbeitet beim Finanzamt bzw. kennt sich mit dem Steuerrecht tatsächlich aus.

Aber jetzt wollte ich das mal genau wissen. ;)

Vielen Dank nochmals für die Aufklärung!
Bruce

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4894 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von BeraterBruce):
Was ich mich gefragt (und oben ggf. falsch formuliert habe), ob ich verpflichtet bin, diese Reisen ebenfalls noch in der Steuererklärung zu dokumentieren?

Nein!

Zitat (von BeraterBruce):
Und ob die dann auch von den Tagen im Büro abzuziehen sind.

Ja, wenn Sie von 230 Tagen ausgehen!

Zitat (von BeraterBruce):
keiner wird einen Steuerkalender führen und dort seine unregelmäßigen Homeoffice-, Urlaubs- bzw. Kranktage notieren. In meinem Bekanntenkreis - jedenfalls, die ich vor Jahren gefragt habe, machen das so.

Manche beginnen damit erst, nachdem die Bußgeld- und Strafsachenstelle den Fall aufgegriffen hat. :)

-- Editiert von Cybert. am 03.02.2020 16:57

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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