Hallo zusammen,
ich bekomme in diesem Jahr meinen ersten Firmenwagen& hätte gerne im voraus eine Frage beantwortet. So wirklich beantworten konnte mir diese bislang keiner.
Einmal vorab, angestellt als Servicetechniker mit 30% Außendienst-Anteil. Viele Tagesreisen. Ansonsten immer am Standort im Innendienst, kein Homeoffice o.ä.
Ich würde gerne über die 1% versteuern& 0,03%/km. Wobei die 0,03% schon 375€ monatlich an Steuerlast ausmachen. Jetzt Frage ich mich : kann man hier die Pendlerpauschale gegenrechnen?
Ich werde vermutlich mindestens 15 Tage im Monat den Standort anfahren, eher mehr, dementsprechend die 0,03%.
Jetzt kommt die eigentliche Frage. Mein Arbeitgeber liegt zu 99% immer auf dem Weg zu Kundenbesuchen. Und eigentlich fährt man immer zuerst zur Firma und dann zum Kunden. Um z.B. Ersatzteile etc. mitzunehmen. Kann man dann auch diese Tage in der Pendlerpauschale angeben oder zählt dies als Dienstreise?
Lg
Firmenwagen und Pendlerpauschale
Fahrten zur Arbeit und zurück sind Angaben für die Pendlerpauschale. Fahren Sie auf dem Rückweg nicht in die Firma, ist nur der Hinweg anzugeben. Die Zeit für die Fahrt in die Firma ist dann auch keine Arbeitszeit
Fahrten direkt zum Kunden nicht, das sind Dienstreisen
Die Pendlerpauschale wird aber doch sowieso nur für eine Richtung angerechnet?
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ZitatDie Pendlerpauschale wird aber doch sowieso nur für eine Richtung angerechnet? :
Da die Pendlerpauschale Hin- und Rückweg abgilt, auch wenn die Berechnung nach der einfachen Entfernung erfolgt, ist nur die Hälfte anzusetzen.
Der Rückweg wären Reisekosten, die mangels Aufwand nicht zu berücksichtigen sein werden.
Alles klar, das verstehe ich. Ich versuche derzeit nur das Thema Firmenwagen auszurechnen, da man schon netto auf einiges verzichten muss. Wenn man die Pendlerpauschale gegenrechnen kann wird das natürlich weniger.
Die 0,03% werden ja pauschal versteuert, wenn man mehr als 15 Tage Monatlich in den Betrieb fährt.
Bedeutet dies nun, ich kann jeden Tag den ich im Unternehmen bin die 0,30€ pro KM absetzen und jeden Tag wo ich vom Unternehmen aus noch zum Kunden fahre 0,15€/km ?
Wie kann man dies ohne Fahrtenbuch dem Finanzamt verständlich machen?
ZitatBedeutet dies nun, ich kann jeden Tag den ich im Unternehmen bin die 0,30€ pro KM absetzen :
Pro Entfernungs-Km...
Zitatund jeden Tag wo ich vom Unternehmen aus noch zum Kunden fahre 0,15€/km ? :
... wenn man vom Kunden nach Hause fährt.
ZitatWie kann man dies ohne Fahrtenbuch dem Finanzamt verständlich machen? :
Grundsätzlich wird plausiblen Angaben gefolgt. Ggf. kann der Arbeitgeber auch die Anwesenheit an x Tagen bescheinigen.
Führt man ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch, kann man natürlich auf die 1%-Regelung verzichten bzw. diese im Rahmen der Steuererklärung "korrigieren".
Alles klar, Danke. Dann weiß ich erstmal bescheid.
Ich finde, dadurch dass die Autos immer teurer werden, muss man schon sehr viel Geld mittlerweile abdrücken. Die erste Tätigkeitsstätte macht auch viel aus. Aber bei nur 30% Außendienst natürlich nicht anders machbar. ( HomeOffice nicht möglich ).
Bei einem Passat muss man ca. 875€ monatlich versteuern, was bei Steuerklasse 1 schon viel aus macht. ( bei 4000€ Brutto )
ZitatBei einem Passat muss man ca. 875€ monatlich versteuern, was bei Steuerklasse 1 schon viel aus macht. ( bei 4000€ Brutto ) :
Darauf zahlen Sie max. 360 Euro ESt.
Wenn Sie mir sagen, wo ich für den Preis ein neues Fahrzeug in der Klasse inkl. Steuern, Versicherung und sämtlichen Betriebskosten (gerade bei gestiegenen Kosten) bekomme, das ich auch privat nutzen darf, würde ich Ihre negative Meinung teilen.
Zudem besteht die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen oder (für die meisten), den Firmenwagen abzulehnen.
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