Hallo zusammen,
Wir sind in der erfreulichen Situation, dass wir gerade ein Grundstück gekauft haben und auch schon den Werkvertrag für den Hausbau abgeschlossen haben. Der Grunderwerbssteuer Bescheid ist nun auch ins Haus geflattert und ich würde gerne wissen ob es sinnvoll ist gegen die Besteuerung von Grundstück und Hausbau Einspruch einzulegen.
Bei uns ist die Situation wie folgt.
Die Stadt Hamburg bietet über eine GmbH Grundstücke in einem Neubaugebiet an.
Für dieses Neubaugebiet sind nur bestimmte Baufirmen und bestimmte Hausmodelle zugelassen.
Wir haben einen Fertighausbauer aus Süddeutschland gewählt.
Anfang 2016 haben wir mit dem Fertighausbauer einen Werkvertrag abgeschlossen.
Im Dezember 2016 haben wir dann endlich das Grundstück von der Stadt gekauft .
Die Baugenehmigung wurde auf den Plänen des Fertighausbauers bereits im Oktober 2016 erteilt.
Ich lese immer, dass man die Besteuerung von Grundstück und Haus nur trennen kann wenn zum Zeitpunkt des Kaufes die geplante Bebauung nicht feststeht und der Veräußerer und Bauträger nicht in wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
Freue mich über jeden Ratschlag, ob es Sinn macht, den Sachverhalt genauer zu prüfen oder ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis gezahlt werden muss.
Auf welchen Paragraphen könnte ich mich beziehen?
Höre gerne eure Meinungen.
Grüße
Max
Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Haus
22. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2017 | 22:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Haus
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 23:46
Von
Status: Unbeschreiblich (44651 Beiträge, 15905x hilfreich)
Zitat:Ich lese immer, dass man die Besteuerung von Grundstück und Haus nur trennen kann wenn zum Zeitpunkt des Kaufes die geplante Bebauung nicht feststeht und der Veräußerer und Bauträger nicht in wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
So ist es.
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 23:48
Von
Status: Philosoph (12798 Beiträge, 4195x hilfreich)
Hallo,
Da die beiden unterstrichenen Daten ein ganz klares Bild zeigen sehe ich keine Chance an der Grunderwerbsteuer auch für das Haus vorbeizukommen.Zitat:Anfang 2016 haben wir mit dem Fertighausbauer einen Werkvertrag abgeschlossen.
Im Dezember 2016 haben wir dann endlich das Grundstück von der Stadt gekauft .
Strittig sind eher gegenteilige Fälle, also Grundstück kaufen und danach Haus aussuchen/beauftragen/bauen. Da ist dann entscheidend, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen den beiden Verträgen gibt.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Februar 2017 | 20:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Wir werden es wohl trotzdem mal versuchen..
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
241.378
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten