Handwerkerleistung absetzen

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2021 16:50:32
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerleistung absetzen

Hallo miteinander,

ich hätte gerne gewusst, ob ich als Eigentümer einer Wohnung die ich nicht selbst nutze Handwerkerleistungen steuerlich ansetzen kann. Ich habe die Wohnung meinen Eltern kostenfrei überlassen sogar mit eingetragenen Wohnrecht.

Vielen Dank im vorraus!
Stefan

-- Editiert von muemmel am 14.09.2018 20:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nein, weil es der Haushalt Ihrer Eltern ist, die wiederum die Handwerkerleistung absetzen könnten.
Ein Abzug als Werbungskosten scheidet mangels Einnahmenerzielung ebenfalls aus.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
guest-12326.07.2021 16:50:32
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke für die Rasche Antwort.

Muss die Rechnung auch auf meine Eltern geschrieben sein oder auf mich, dem Eigentümer? Spielt es denn eine Rolle ob ich oder meine Eltern überwiesen haben?

-- Editiert von stef.nm am 14.09.2018 17:18

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Abzug auch in der ESt der Eltern! Sofern sie welche zahlen - sonst kann man sich die Mühe sparen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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