Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
cecherer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)
Rechnung ohne angemeldetes Gewerbe

Ich habe folgendes Problem. Ich habe kein Gewerbe angemeldet, und würde gerne eine Rechnung über eine Dienstleistung schreiben. Dabei handelt es sich um ein Softwareprodukt. Mich würde nun interessieren, ob ich ohne ein Gewerbe anzumelden, überhaupt eine Rechnung schreiben darf, und falls ja, ob ich eine Umsatzsteuer (Mehrwehrtssteuer) angeben darf. Außerdem ist es für mich interessant, ob es außer den 400€ die man monatlich verdienen darf ohne eine Steuer abführen zu müssen noch irgendwelche Grenzbeträge gibt.

Ich bin in diesem Forum, sowie im Steuerrecht ein absoluter Neuling, und hoffe das mir meine ungenau Ausdrucksweise deswegen verziehen wird. Ansonsten würde ich mich über eine möglichst konkrete Antwort freuen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo
Als Privatperson können keine Rechnung für ihre Dienstleistung erstellen nur aber wenn Sie bis 400 € monatlich arbeiten auf Ihre Steuerkarte.
Einer Privatperson darf eine Rechnung (Quittung) erstellen aber ohne MwSt Angaben. Also, nur Brutto Beträge.

Mit freundlichen Grüßen

Cats

28x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Was für ein deutsch!

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cecherer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich also als Privatperson eine Rechnung stellen. Darf diese Rechnung auch höher als 400€ sein? Zum Beispiel 1300€? Dann würde mich noch interessieren, wo ich diesen zusätzlichen Verdienst angeben muss? Nur auf der Einkommenssteuererklärung? Oder muss er auch irgendwie auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

Wäre nett, falls ich nochmals eine Antwort bekommen würde.

Im Voraus Danke
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also,

das Finanzamt interessiert sich nicht für eine Gewerbeanmeldung. Das Wort wirst Du nirgendwo im Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz finden.

In dem Moment, in dem du eine Rechnung schreibst, macht dich das aus steuerlicher Sicht quasi zu einem Gewerbetreibenden mit allen Folgen.

Stellst Du also eine Rechnung, und bekommst Geld, hast Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist dies nur einmalig der Fall, solltest Du versuchen, dass als sonstige Einküfte zu deklarieren, dort sind 256 Euro steuerfrei.

Zur Rechnung: Schreibst Du auf die REchnung Umsatzsteuer drauf, musst du zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Also lass die Umsatzsteuer besser weg. (Das geht, so lange du unter 17.500 Umsätze bleibst.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du darfst natürlich eine Rechnung über Deine Leistungen schreiben, jedoch ohne MWSt.

Die 400€, die man monatlich verdienen darf, darf man nur als Angestellter verdienen. Dann darfst Du aber keine Rechnung darüber schreiben.

Wie Schtreicher auf 256€ steuerfreie sonstige Einkünfte im Jahr kommt, ist mir nicht ganz klar. Es handelt sich doch wohl auch eindeutig um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Neben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darf man weitere Einkünfte bis zu 410€ im Jahr haben, die dann steuerfrei bleiben (§ 46 Abs. 3 EStG ).

Darüber hinaus ist alles i.O. wenn Du die Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung angibst. Dafür musst Du dann die Anlage GSE ausfüllen. Angefallene Werbungskosten kannst Du natürlich abziehen.

10x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

1.Wer 400,00€ und weniger im Monat verdient ist keine Angestellte@hh sondern ein Aushilfe oder Minijober.
2.Man muss die 400,00 € komplett versteuren m.W. 2% also 8€ die Arbeitgeber bzw. Dienstleitungsempfänger muss auch was bezahlen.
3.Den Betrag 1300,00 € kann auch in z.B. 4 Raten bezahlt werden.
4.Man kann auch an Steuerkarte arbeiten auch als Dienstleistungsanbieter. Wie z.B. Putzfrau, Hausmeister ..etc also keine Anstellung sondern Auftrag.

LG

Cats

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cecherer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Dann kann ich also problemlos eine Rechnung schreiben - sollte allerdings keine Mehrwehrtsteuer dabei angeben. Ist es dann so, dass alles was über 410€ im Jahr liegt versteuert werden muss? Kann ich die Anlage GSE ausfüllen, obwohl ich kein Gewerbe angemeldet habe? Und zu guter Letzt eine wirklich peinliche Frage: Was ist den der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwehrtssteuer? Fragen über Fragen, aber sobald man Antworten bekommt entstehen neue Fragen!

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die 410€ sind kein Freibetrag. Bis zu 820€ gibt es eine Übergangszone, darüber hinaus ist der volle Betrag zu versteuern.

Du kannst die Anlage GSE auch dann ausfüllen, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast.

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist im Prinzip das Gleiche.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

@cats
"Wer 400,00€ und weniger im Monat verdient ist keine Angestellte@hh sondern ein Aushilfe oder Minijober."

diese aushilfe ist nichts anderes als ein arbeitnehmer/angestellter. zwar mit sonderstatus, aber das ändert nichts an der rechtlichen einstufung. hh hat mit seiner aussage recht.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Herr Rechtsanwalt Ureta

Das Finanzamt und meine SB hatten immer mit über meine Mitarbeiter besprochen das wer 400,00 € verdient ist Aushilfe und wer über 400,00€ verdient ist Angestellter und der muss ich seine KV bezahlen, ich habe die Eindruck gewonnen das wenn ich falsch einer Aushilfemitarbeiter, Angestellter nennen ich muss auch seine KV bezahlen:), so was das in die Finanz/Steuersprache deutlich zusehen, es kann aber sein das es ist Gerichtlich anders.

Mit freundlichen Grüßen

Cats

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cecherer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich bin wirklich begeistert über die schnellen Reaktionen auf meine Fragen.
Solche positive Rsonanz muss man ausnutzen!
Die meisten Unklarheiten meinerseits sind jetzt beseitigt. Eine Hilfe - für mich ahnungslosen - wäre es noch zu wissen, wie hoch man den die Einkünfte, welche man event. in Rechnung gestellt hat, versteuern muss. Angenommen man hat keine Werbekosten und stellt eine einmalige Rechnung von 1000€ im Jahr 2003, wieviel Prozent Steuern muss ich dafür bezahlen?
Ist dieser Prozentsatz auch noch von meinen sonstigen Einkünften abhängig?

-- Editiert von cecherer am 20.08.2004 19:47:24

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo noch mal

http://www.jobpilot.de/content/journal/studium/thema/summer29-02a.html

Die o.g. link kann viel von ihre Fragen kompetent beantworten dazu können Sie vielleicht dort eine erfolgreiche „Step by Step“ Start zu ihre Selbständigkeit planen ohne sich in Rieskante Umstellungen zu begehen.

Die Ausbildung zur SB gehört zu dem Schwierigster Ausbildungen überhaupt in Deutschland ( wo wir nach Alidsmeinung uns befinden, LOL).
Versuchen Sie ihr Firmenauto am besten zu versteuren, dafür kann nur die FA vielleicht einer klare Antwort geben.
Wir haben hier im Form Glücklicherweise Fach RÄe aber m.W. keine SBs und wer behaupten möchte dass er/sei alles kennt, irrt.

MfG

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ergänzend zur Antwort von Alida möchte ich bemerken, dass alle Einkünfte zusammen gerechnet werden, um den Steuersatz zu ermitteln., egal ob sie aus nichtselbständiger Arbeit (Steuerkarte), selbständiger Arbeit, Vermietung usw. stammen.

Bis 7.664€ fällt keine Steuer an. Für Beträge darüber hinaus fallen anteigend zwischen 16% und 45% (ab 52.152€) an. Zusätzlich fällt der Soli-Zuschlag und evtl. die Kirchensteuer an.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cecherer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Nochmals vielen Dank an alle Beteiligten für die Antworten.
Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen, deswegen möchte ich alles auch noch einmal kurz zusammenfassen.
Aus den Antworten entnehme ich, dass man für Umsätze unter 17500€ keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Man kann also eine Rechnung schreiben, ohne darauf eine Umsatzsteuer auszuweisen und bekommt dabei keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Falls die Gesamteinnahmen unter 7664€ im Jahr fallen muss man diese Einkünfte auch nicht versteuern, wobei dies wahrscheinlich nur auf Studenten zutreffen wird.

Ich hoffe das ich soweit nichts durcheinandergebracht habe.

viele Grüße
cecherer

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6x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

@cecherer: Was spricht den dagegen, ein Gewerbe anzumelden?

Ich sehe da keine Nachteile, nur Vorteile.

12x Hilfreiche Antwort

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