Mein Onkel (angeheiratet) möchte mir eine Wohnung schenken, deren alleiniger Eigentümer er ist. Nach meinen Recherchen würde das für mich Schenkungssteuerklasse III bedeuten, da ich mit ihm nur verschwägert, aber nicht verwandt bin.
Frage: Wird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist?
Hintergrund ist folgender: Ich habe erfahren (diese Information ist nach meiner Auffassung zweifelhaft), dass bei einer Schenkung einer gemeinsamen Wohnung von Tante und Onkel an mich lediglich die Schenkungssteuerklasse II angewendet würde.
Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.
Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?
Schenkung von angeheiratetem Onkel - welche Schenkungssteuerklasse gilt?
30. August 2020
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Frage vom 30. August 2020 | 23:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von angeheiratetem Onkel - welche Schenkungssteuerklasse gilt?
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#1
Antwort vom 31. August 2020 | 00:16
Von
Status: Master (4086 Beiträge, 979x hilfreich)
ErbSt ist nicht mein Schwerpunkt, aber ich würde es ähnlich sehen, da ich keine Gleichstellung von Ehegatten erkennen kann (wie im GrEStG).
ZitatWird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist? :
Warum sollte das Gesetz missachtet werden?
ZitatNach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden. :
Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?
Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?
#2
Antwort vom 31. August 2020 | 00:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?
Nein. Ich bin von einem anderen Fall ausgegangen, in dem die Wohnung bereits beiden gemeinsam gehört.
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#3
Antwort vom 31. August 2020 | 07:39
Von
Status: Unbeschreiblich (45031 Beiträge, 16027x hilfreich)
Zitat:Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.
Die Auffassung ist zutreffend.
#4
Antwort vom 31. August 2020 | 09:55
Von
Status: Junior-Partner (5472 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat:
Frage: Wird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist?
Finanzämter neigen nicht zu einer "laxen" Auslegung, sie halten sich an die Steuergesetze.
Zitat:Hintergrund ist folgender: Ich habe erfahren (diese Information ist nach meiner Auffassung zweifelhaft), dass bei einer Schenkung einer gemeinsamen Wohnung von Tante und Onkel an mich lediglich die Schenkungssteuerklasse II angewendet würde.
Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.
Es handelt sich aber nicht um eine gemeinsame Wohnung, alleiniger Eigentümer ist der Onkel.
Zitat:Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?
Die einzige Möglichkeit, herauszufinden ob das Finanzamt das so sieht, ist ein Anruf beim Finanzamt.
Es hilft ja auch nichts, dem Finanzamt zu sagen: "In einem Internetforum haben sie aber gesagt..."
#5
Antwort vom 31. August 2020 | 09:56
Von
Status: Junior-Partner (5472 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?
Nein. Ich bin von einem anderen Fall ausgegangen, in dem die Wohnung bereits beiden gemeinsam gehört.
Sie gehört doch aber nicht beiden gemeinsam:
Mein Onkel (angeheiratet) möchte mir eine Wohnung schenken, deren alleiniger Eigentümer er ist.
#6
Antwort vom 31. August 2020 | 09:57
Von
Status: Junior-Partner (5472 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat:Zitat:Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.
Die Auffassung ist zutreffend.
Aber nur in dem Fall, daß Onkel und Tante jeweils Eigentümer von 50% der Wohnung sind. Sind sie aber nicht...
#7
Antwort vom 31. August 2020 | 13:12
Von
Status: Student (2050 Beiträge, 535x hilfreich)
Zitat:
Die Auffassung ist zutreffend.
Aber nur in dem Fall, daß Onkel und Tante jeweils Eigentümer von 50% der Wohnung sind. Sind sie aber nicht...Nun ja, was (noch) nicht ist, lässt sich ja gestalten.
Letztendlich sind drei Varianten möglich:
1. Onkel schenkt Neffen
Vorteil: Nur einmal Notar, etc. Nachteile: Nur ein FB und hoher Steuersatz
2. Onkel schenkt Hälfte an Tante, beide schenken an Neffen
Vorteile: zweimal FB, einmal niedriger Steuersatz, Nachteil: zweimal Notar etc., einmal hoher Steuersatz
3. Onkel schenkt an Tante, Tante schenkt dann an Neffen
Vorteil: insgesamt niedriger Steuersatz, Nachteile: Zweimal Notar, etc, nur ein FB
Was die „günstigste" Variante ist, kann nur ein StB ermitteln unter Berücksichtigung von Wert der Immo und voraussichtlichen Koszen Notar, etc.
taxpert
#8
Antwort vom 31. August 2020 | 17:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die rege Beteiligung. Ich denke, meine Fragen haben sich geklärt.
Nur nochmal zum Verständnis:
Der Fall der Schenkung einer gemeinsamen Wohnung war ein zweiter Fall, um zu erklären, warum ich überhaupt auf die Idee kam, die erste Frage nach einer "laxen" Auslegung durch das Finanzamt zu stellen.
Ich habe nämlich Antworten wie "warum sollte das Finanzamt so etwas tun" antizipiert.
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