Schenkung von angeheiratetem Onkel - welche Schenkungssteuerklasse gilt?

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
ghahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von angeheiratetem Onkel - welche Schenkungssteuerklasse gilt?

Mein Onkel (angeheiratet) möchte mir eine Wohnung schenken, deren alleiniger Eigentümer er ist. Nach meinen Recherchen würde das für mich Schenkungssteuerklasse III bedeuten, da ich mit ihm nur verschwägert, aber nicht verwandt bin.

Frage: Wird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist?

Hintergrund ist folgender: Ich habe erfahren (diese Information ist nach meiner Auffassung zweifelhaft), dass bei einer Schenkung einer gemeinsamen Wohnung von Tante und Onkel an mich lediglich die Schenkungssteuerklasse II angewendet würde.

Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.

Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

ErbSt ist nicht mein Schwerpunkt, aber ich würde es ähnlich sehen, da ich keine Gleichstellung von Ehegatten erkennen kann (wie im GrEStG).

Zitat (von ghahn):
Wird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist?

Warum sollte das Gesetz missachtet werden?

Zitat (von ghahn):
Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.
Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?

Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
ghahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):

Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?


Nein. Ich bin von einem anderen Fall ausgegangen, in dem die Wohnung bereits beiden gemeinsam gehört.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.


Die Auffassung ist zutreffend.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ghahn):

Frage: Wird dies in der Praxis vom Finanzamt evtl. etwas "laxer" ausgelegt, so dass für mich auch eine Schenkungssteuerklasse II möglich ist?

Finanzämter neigen nicht zu einer "laxen" Auslegung, sie halten sich an die Steuergesetze.

Zitat:
Hintergrund ist folgender: Ich habe erfahren (diese Information ist nach meiner Auffassung zweifelhaft), dass bei einer Schenkung einer gemeinsamen Wohnung von Tante und Onkel an mich lediglich die Schenkungssteuerklasse II angewendet würde.

Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.

Es handelt sich aber nicht um eine gemeinsame Wohnung, alleiniger Eigentümer ist der Onkel.

Zitat:
Liege ich da richtig, oder würde im Falle der gemeinsamen Schenkung tatsächlich nur Klasse II für mich gelten?

Die einzige Möglichkeit, herauszufinden ob das Finanzamt das so sieht, ist ein Anruf beim Finanzamt.

Es hilft ja auch nichts, dem Finanzamt zu sagen: "In einem Internetforum haben sie aber gesagt..."

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ghahn):
Zitat (von Cybert.):

Das würde also bedeuten, Ihr Onkel schenkt zunächst seiner Frau die halbe Wohnung, wofür Notar- und Grundbuchkosten anfallen und ein Teil des Freibetrages Ihrer Tante verbraucht werden soll, um Ihnen dann zwei ideelle Hälften schenken?


Nein. Ich bin von einem anderen Fall ausgegangen, in dem die Wohnung bereits beiden gemeinsam gehört.

Sie gehört doch aber nicht beiden gemeinsam:

Mein Onkel (angeheiratet) möchte mir eine Wohnung schenken, deren alleiniger Eigentümer er ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Nach meiner Auffassung müsste die eine Hälfte (der Tante) nach Klasse II und die andere Hälfte (des angeheirateten) Onkels nach Klasse III versteuert werden.


Die Auffassung ist zutreffend.

Aber nur in dem Fall, daß Onkel und Tante jeweils Eigentümer von 50% der Wohnung sind. Sind sie aber nicht...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von eh1960):


Die Auffassung ist zutreffend.

Aber nur in dem Fall, daß Onkel und Tante jeweils Eigentümer von 50% der Wohnung sind. Sind sie aber nicht...Nun ja, was (noch) nicht ist, lässt sich ja gestalten.

Letztendlich sind drei Varianten möglich:

1. Onkel schenkt Neffen
Vorteil: Nur einmal Notar, etc. Nachteile: Nur ein FB und hoher Steuersatz

2. Onkel schenkt Hälfte an Tante, beide schenken an Neffen
Vorteile: zweimal FB, einmal niedriger Steuersatz, Nachteil: zweimal Notar etc., einmal hoher Steuersatz

3. Onkel schenkt an Tante, Tante schenkt dann an Neffen
Vorteil: insgesamt niedriger Steuersatz, Nachteile: Zweimal Notar, etc, nur ein FB

Was die „günstigste" Variante ist, kann nur ein StB ermitteln unter Berücksichtigung von Wert der Immo und voraussichtlichen Koszen Notar, etc.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
ghahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rege Beteiligung. Ich denke, meine Fragen haben sich geklärt.
Nur nochmal zum Verständnis:
Der Fall der Schenkung einer gemeinsamen Wohnung war ein zweiter Fall, um zu erklären, warum ich überhaupt auf die Idee kam, die erste Frage nach einer "laxen" Auslegung durch das Finanzamt zu stellen.
Ich habe nämlich Antworten wie "warum sollte das Finanzamt so etwas tun" antizipiert.

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