Sterbegeld Steuererklärung

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pinguin2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbegeld Steuererklärung

Ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2018 zu machen. Wie in den letzten Jahren auch, mach ich diese mit dem Programm SteuerSparErklärung. Da mir als Angestellter die Steuer gleich vom Lohn abgezogen wird und außer ein paar Euro Zinsen im Ausland über WeltSparen nichts weiter zu versteuern habe, habe ich die letzten Jahre immer so etwa 500 € vom Finanzamt zurück bekommen.
Jetzt zeigt mir das Programm für 2018 jedoch eine Nachzahlung von fast 4000 € an. Der einzigste Unterschied: Voriges Jahr ist meine Mutter verstorben und der Arbeitgeber hat ein Sterbegeld in Höhe von 14000 € sowie 3000 € für die Urlaubsabgeltung gezahlt, worauf aber auch schon Steuern bezahlt wurden (mit Steuerklasse 6 abgerechnet, der Arbeitgeber hat dazu meine persönlichen Daten und auch meine Steuer ID angefordert). Für das Sterbegeld / Urlaubsabgeltung habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die ich einfach als 2. Lohnsteuerbescheinigung in das Programm eingegeben habe (inkl. der Versorgungsbezüge usw.).
Kann die angezeigte Nachzahlung damit zusammenhängen? Aber eigentlich wurden ja sowohl mein Gehalt als auch das Sterbegeld / Urlaubsabgeltung bereits versteuert. Warum soll ich da dann nochmal 4000 € Steuern zahlen? Eigentlich hatte ich gehofft, evtl. auch noch was zurückzubekommen, da ja mit Steuerklasse 6 versteuert.
Oder liegt die Vermutung Nahe, dass ich da was falsch in das Programm eingegeben habe? Tippfehler konnte ich aber keine finden. Muss das Sterbegeld ggf. an einer anderen Stelle in der Steuererklärung angegeben werden?

-- Editiert von pinguin2010 am 11.02.2019 20:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich hatte ich gehofft, evtl. auch noch was zurückzubekommen, da ja mit Steuerklasse 6 versteuert.


Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Versteuerung mit Steuerklasse 6 führt regelmäßig zu einer Nachzahlung.

In Steuerklasse 6 fällt zunächst der Eingangssteuersatz mit 14% an. Ich nehme an, dass hier die Fünftelregelung angewendet wurde, so dass von der Zahlung in Höhe von insgesamt 17.000€ eine Lohnsteuer in Höhe von 2.380€ in Steuerklasse 6 abgeführt wurde.

Wenn Du Besserverdiener bist (Single > 60.000€ Jahreseinkommen) und somit im Spitzensteuersatz mit 42% liegst, dann müsste Zusatzeinkommen ebenfalls mit 42% versteuert werden. Damit fehlt eine Differenz in Höhe von 28%. Bei 17.000€ führt das dann zu einer Nachzahlung in Höhe von 4.760€. Wahrscheinlich ist in Steuerklasse 6 auch noch eine Vorsorgepauschale gewährt worden, obwohl der Höchstbetrag bereits im Hauptjob ausgeschöpft wurde.

Dass das Sterbegeld in Höhe von 17.000€ zu einer Nachzahlung in Höhe von 4.000€ führt ist also denkbar.

Wenn Du es genauer wissen willst, dann müsstest Du Angaben zum Einkommen im Erstjob machen und auch die Lohnsteuerabzüge nennen, die für das Sterbegeld erfolgt sind.

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#2
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Hast du Geld von deinem Arbeitgeber bekommen oder von dem Arbeitgeber deiner Mutter?

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#3
 Von 
pinguin2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):


Wenn Du es genauer wissen willst, dann müsstest Du Angaben zum Einkommen im Erstjob machen und auch die Lohnsteuerabzüge nennen, die für das Sterbegeld erfolgt sind.


@hh: Danke erst einmal für deine ausführliche Schilderung. Also an den Spitzensteuersatz komme ich mit meinem Einkommen nicht ran, höchstens wenn ich beides addiere.

Im Internet hatte ich gelesen, dass Sterbegeld zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen zählt und beim Empfänger als sonstiger Bezug zu versteuern ist (RR 19.9 Abs. 3 Nr. 3 LStR).

Das wäre ja jetzt aber ein Wiederspruch, wenn das Sterbegeld zu so einer hohen Steuernachzahlung führt.

Ich habe mal ein Foto der Lohnsteuerbescheinigung (persönliche Daten habe ich geschwärzt) in meiner Dropbox hochgeladen. Seite 1 und 2 sind vom Arbeitgeber meiner Mutter, Seite 3 zeigt meinen Arbeitslohn.
https://www.dropbox.com/s/iqkau2nj51mlzwq/Lohnsteuerbescheinigung.pdf?dl=0


@Erich Tango: Das Sterbegeld/Urlaubsabgeltung wurde vom Arbeitgeber meiner verstorbenen Mutter (öffentlicher Dienst) gezahlt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Grob überschlägig ergibt sich folgendes Bild:

Bei Deinem normalen Einkommen beträgt der Spitzensteuersatz etwa 34%. Unter Hinzurechnung des Sterbegeldes kommt man etwa indem Spitzensteuersatz von 42%

Es ist daher von einem mittleren Steuersatz in Höhe von 38% auszugehen. Da es sich um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge handelt sind 1.440€ steuerfrei.

Es fallen daher 18.290€ * 38% = 6.950€ Steuern auf das Sterbegeld an. Der Steuerabzug Betrug jedoch nur 3.959€, so dass sich eine Nachzahlung von etwa 3.000€ zzgl. Soli also etwa 3.165€ ergibt.

Wenn das Steuerprogramm 4.000€ ausrechnet, dann liegt noch irgendwo ein erheblicher Eingabefehler vor. Wurde im Ergebnis der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 1.440€ berücksichtigt? Der alleine erklärt die Differenz aber auch noch nicht.

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#5
 Von 
pinguin2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach langem Suchen habe ich jetzt den Fehler gefunden. Bei den ausländischen Kapitalerträgen war das Komma verrutscht, sodass das Programm mit 3900 € statt mit 390 € gerechnet hat. Dadurch war jede Menge Kapitalertragssteuer entstanden.
Nachdem ich den Fehler jetzt korrigiert habe, zeigt mir das Programm nun eine Nachzahlung von 2986 € an. Das stimmt ja mit deinem Überschlag sehr gut überein. Um die Nachzahlung werde ich dann wohl nicht drumherum kommen.

@hh: Vielen Dank für deine Hilfe!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

OK, dann ist der Fehler gefunden.

Um die Nachzahlung in Höhe von ca. 3.000€ wirst Du nicht herum kommen.

Sollte das Finanzamt daraufhin noch eine Steuervorauszahlung festlegen wollen, so solltest Du dagegen Einspruch einlegen.

-- Editiert von hh am 13.02.2019 22:35

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