Sterbegeld - bitte Hilfe!!!

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
bka24141
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbegeld - bitte Hilfe!!!

Liebe Community,

ich bin momentan ziemlich verzweifelt, hoffe sehr dass ihr mir helfen könnt.
Vor 7 Jahren (2010) starb mein Vater, habe ich darauf hin Sterbegeld bekommen, weil er Beamte war. Damals habe ich noch einen Studentenjob gehabt.
Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Darauf stand dass ich die Steuererklärung fürs 2010 nachreichen muss, da ihnen bekannt ist dass ich fürs Jahr zwei Einkommen hatte.
Ich versuche momentan diese einfache Steuererklärung selbst zu erstellen, da ich glaube dass fürs Jahr ich mit einem Einkommen von weniger als 8000€ eventuell nur zwei Zahlen eingeben muss.
Nun weiß ich allerdings nicht wo ich den Betrag fürs Sterbegeld (genauer gesagt Versorgungsbezug) ins vorgefertigte Formular für die Steuererklärung 2010 angeben muss (ist ja zum Glück noch im Internet zu finden).
Könnt ihr mir bitte dabei helfen?

Btw, vom Brutto-Sterbegeld in Höhe von ca. 6200€ wurde ein ziemlich kleiner Betrag für Steuer und Solidaritätzuschlag automatisch von der Bezügestelle abgezogen, zwar 439,93€. Soweit wie ich weiß wird Sterbegeld allerdings in meinem Fall mit Steuerklasse 6 versteuert. Ich habe den Online Brutto-Netto-Rechner verwendet. Laut dem Rechner hätte ich viel mehr Steuer zahlen müssen. Woran liegt dann der Unterschied? Oder gibt es auch bei Sterbegeld Steuerfreibetrag?

Eure Meinung würde mir sehr viel helfen!
Ich danke euch im Voraus
VG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.11.2013, 4 K 1203/11 entschieden, dass Sterbegeld nicht einkommensteuerpflichtig ist. Hierzu sind jedoch die Finanzgerichte unterschiedlicher Ansicht.

In deinem Falle ist es wohl das Einfachste, in der Steuererklärung das Sterbegeld (brutto) als andere Leistung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG anzugeben, davon gehen nämlich alle Finanzgerichte aus, auch wenn sie der Meinung sind, der Bezug sei steuerpflichtig. Das macht man auf der Anlage SO im Abschnitt "Leistungen". Die abgeführte Lohnsteuer wird auf der Anlage N eingetragen, ebenso die Einkünfte aus dem Studentenjob. So würde ich es machen.

Der Brutto-Netto-Rechner hilft hier übrigens nicht weiter, weil er von Arbeitseinkommen ausgeht.


-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 17:17

-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 17:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bka24141
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir sehr für deine schnelle Antwort. Ich finde echt super!!!

Wenn ich dich noch kurz etwas stören darf...:
so wie ich dich verstanden habe, brauche ich also insgesamt für die Steuererklärung 2010 drei Blätter:

1 - Mantelbogen mit den ganzen Allgemeinenangaben wie Namen, Bankverbindung und Art des Einkommen,
2 - Anlage N für die Angabe über das Einkommen vom Studentenjob
3 - Anlage SO für die Angabe über das Sterbegeld

reichen diese drei Blätter oder brauche ich noch weitere Blätter, deiner Meinung nach?

Bei mir wird recht einfach sein mit den Angaben, vermute ich mal. Denn ich habe keinen Nachweis mehr für die Ausgabe, die ich steuerlich absetzen könnte. Außerdem bei dem genannten Bruttoeinkommen in Höhe von 8000€ bräuchte ich die Ausgaben nicht mal anzugeben, da ich eventuell alle Steuer zurückbekommen werde... Stimmt das oder siehst du da an der Stelle noch Risiko dass ich Steuer doch nachzahlen muss...?
Ich meine da die Steuer bereits vom Brutto-Sterbegeld abgezogen wurde, muss ich hinsichtlich Sterbegeld sehr wahrscheinlich nicht mehr zahlen... stimmt das?

Danke dir nochmals im Voraus!
VG

-- Editiert von bka24141 am 04.11.2017 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Außerdem bei dem genannten Bruttoeinkommen in Höhe von 8000€ bräuchte ich die Ausgaben nicht mal anzugeben, da ich eventuell alle Steuer zurückbekommen werde... Stimmt das oder siehst du da an der Stelle noch Risiko dass ich Steuer doch nachzahlen muss...? Der Kollege hat doch deutlich geschrieben, daß das Sterbegeld durchaus steuerpflichtig sein kann. Und da hier keiner wissen kann, was Sie noch so von der Steuer absetzen können, weiß auch keiner, was schlußendlich an Steuern anfällt. Jedenfalls sollten Sie tunlichst angeben, was absetzbar ist, also z. B. die RV-Beiträge, die vom Lohn abgingen, und die studentische KV und PV - außerdem natürlich Studienkosten, soweit noch nachweisbar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von bka24141):
so wie ich dich verstanden habe, brauche ich also insgesamt für die Steuererklärung 2010 drei Blätter:

1 - Mantelbogen mit den ganzen Allgemeinenangaben wie Namen, Bankverbindung und Art des Einkommen,
2 - Anlage N für die Angabe über das Einkommen vom Studentenjob
3 - Anlage SO für die Angabe über das Sterbegeld

reichen diese drei Blätter oder brauche ich noch weitere Blätter, deiner Meinung nach?

Die Anlage Vorsorgeaufwand wäre auch noch nützlich, allerdings werden die entsprechenden Aufwendungen dem Finanzamt ohnehin von der Sozialversicherung mitgeteilt und von Amts wegen berücksichtigt. Höchstens eine private Haftpflichtversicherung oder private (Zusatz-)Krankenversicherung wäre noch denkbar, auch die Kfz.-Haftpflicht, falls selbst bezahlt.

Zitat (von bka24141):
Bei mir wird recht einfach sein mit den Angaben, vermute ich mal. Denn ich habe keinen Nachweis mehr für die Ausgabe, die ich steuerlich absetzen könnte.

Die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte könnte noch eine Rolle spielen, die muss auch nicht nachgewiesen, nur glaubhaft gemacht werden (geschieht durch die Angaben in der Steuererklärung). Außerdem kann man immer 16 € Werbungskosten als Pauschale für das Gehaltskonto ansetzen.

Zitat (von bka24141):
Außerdem bei dem genannten Bruttoeinkommen in Höhe von 8000€ bräuchte ich die Ausgaben nicht mal anzugeben, da ich eventuell alle Steuer zurückbekommen werde...

Ich schätze mal, dass die Werbungskosten insgesamt niedriger sind als die Arbeitnehmerpauschale, dann ist das der sprichwörtliche Reissack in China... aber gib ruhig alles an, falsch ist das nie.

Zitat (von bka24141):
Ich meine da die Steuer bereits vom Brutto-Sterbegeld abgezogen wurde, muss ich hinsichtlich Sterbegeld sehr wahrscheinlich nicht mehr zahlen... stimmt das?

Falls das Finanzamt das Sterbegeld als steuerpflichtiges Einkommen ansieht, könnte allenfalls eine geringfügige Nachzahlung in Frage kommen.

Im Begleitschreiben zur Steuererklärung würde ich noch auf das oben zitierte Urteil des FG BW hinweisen und ausdrücklich darum bitten, das Sterbegeld unversteuert zu lassen.

PS: Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten (10 € Selbstbeteiligung pro Quartal, gab es ja damals noch), Medikamente und Fahrten zu Arzt oder Apotheke kommen auch noch in Frage, die sind dann auf dem Mantelbogen aufzuführen.


-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 21:32

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bka24141
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Zitat (von bka24141):
so wie ich dich verstanden habe, brauche ich also insgesamt für die Steuererklärung 2010 drei Blätter:

1 - Mantelbogen mit den ganzen Allgemeinenangaben wie Namen, Bankverbindung und Art des Einkommen,
2 - Anlage N für die Angabe über das Einkommen vom Studentenjob
3 - Anlage SO für die Angabe über das Sterbegeld

reichen diese drei Blätter oder brauche ich noch weitere Blätter, deiner Meinung nach?

Die Anlage Vorsorgeaufwand wäre auch noch nützlich, allerdings werden die entsprechenden Aufwendungen dem Finanzamt ohnehin von der Sozialversicherung mitgeteilt und von Amts wegen berücksichtigt. Höchstens eine private Haftpflichtversicherung oder private (Zusatz-)Krankenversicherung wäre noch denkbar, auch die Kfz.-Haftpflicht, falls selbst bezahlt.

Zitat (von bka24141):
Bei mir wird recht einfach sein mit den Angaben, vermute ich mal. Denn ich habe keinen Nachweis mehr für die Ausgabe, die ich steuerlich absetzen könnte.

Die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte könnte noch eine Rolle spielen, die muss auch nicht nachgewiesen, nur glaubhaft gemacht werden (geschieht durch die Angaben in der Steuererklärung). Außerdem kann man immer 16 € Werbungskosten als Pauschale für das Gehaltskonto ansetzen.

Zitat (von bka24141):
Außerdem bei dem genannten Bruttoeinkommen in Höhe von 8000€ bräuchte ich die Ausgaben nicht mal anzugeben, da ich eventuell alle Steuer zurückbekommen werde...

Ich schätze mal, dass die Werbungskosten insgesamt niedriger sind als die Arbeitnehmerpauschale, dann ist das der sprichwörtliche Reissack in China... aber gib ruhig alles an, falsch ist das nie.

Zitat (von bka24141):
Ich meine da die Steuer bereits vom Brutto-Sterbegeld abgezogen wurde, muss ich hinsichtlich Sterbegeld sehr wahrscheinlich nicht mehr zahlen... stimmt das?

Falls das Finanzamt das Sterbegeld als steuerpflichtiges Einkommen ansieht, könnte allenfalls eine geringfügige Nachzahlung in Frage kommen.

Im Begleitschreiben zur Steuererklärung würde ich noch auf das oben zitierte Urteil des FG BW hinweisen und ausdrücklich darum bitten, das Sterbegeld unversteuert zu lassen.

PS: Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten (10 € Selbstbeteiligung pro Quartal, gab es ja damals noch), Medikamente und Fahrten zu Arzt oder Apotheke kommen auch noch in Frage, die sind dann auf dem Mantelbogen aufzuführen.


-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 21:32


Vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Nur noch eine kleine Frage habe ich:
du schriebst: "Die abgeführte Lohnsteuer wird auf der Anlage N eingetragen". Gehört zu dieser Lohnsteuer auf der Anlage N auch die abgeführte Steuer vom Sterbegeld? also mit anderen Worten: die Summe der abgeführten Steuersumme, die auf Anlage N anzugeben ist, besteht aus der Lohnsteuer vom Studentenjob und von Steuer des Sterbegeldes, stimmt das?

Danke dir nochmals - sorry ich muss soviel fragen aber ich bin echt Anfänger in diesem Bereich. Deine Antwort hilft mir unheimlich weiter...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von bka24141):
Nur noch eine kleine Frage habe ich:
du schriebst: "Die abgeführte Lohnsteuer wird auf der Anlage N eingetragen". Gehört zu dieser Lohnsteuer auf der Anlage N auch die abgeführte Steuer vom Sterbegeld? also mit anderen Worten: die Summe der abgeführten Steuersumme, die auf Anlage N anzugeben ist, besteht aus der Lohnsteuer vom Studentenjob und von Steuer des Sterbegeldes, stimmt das?

Ja, das ist korrekt. Die Summe aus allen Lohnsteuerbeträgen ist auf der Anlage N einzutragen, da Lohnsteuer sachlogisch nur bei nichtselbständiger Tätigkeit einbehalten und abgeführt wurde.

Zitat (von bka24141):
Danke dir nochmals - sorry ich muss soviel fragen aber ich bin echt Anfänger in diesem Bereich. Deine Antwort hilft mir unheimlich weiter...


Gern geschehen :) Denk immer an die Sesamstraße: "Wer nicht fragt, bleibt dumm". ;)

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