Steuervorteil durch Heirat im Dezember?

2. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schuckero
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorteil durch Heirat im Dezember?

Hallo,

ich und mein Freund hatten vor im nächsten Jahr zu heiraten.
Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört, dass es steuerliche Vorteile bringt, wenn man im Dezember heiratet.Man bekommt wohl vom vergangenem Jahr einiges an Steuern wieder. Ich habe schon im Internet mal nachgeschaut, es scheint wohl richtig zu sein.
Nun sieht es aber so aus das wir beide Steuerklasse 1 haben und beide fast gleich viel verdienen. Wir würden dann Steuerklasse 4 nehmen, das lohnt sich schon eher als 3/5. Lohnt es sich dann überhaupt die Hochzeit vorzuziehen? Denn bei Steuerklasse 4 hätten wir ja das gleiche raus? Vielleicht kennt sich da von euch jemand besser aus oder hat es auch so gemacht. Kinder haben wir auch noch nicht, dass wird auch noch etwas dauern. Deswegen wollten wir Steuerklasse 4 annehmen.

Vielen Dank im vorraus und ein schönes Wochenende

schuckero

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Steuervorteil für verheiratete ergibt sich aus dem Splittingtarif.

Die Lohnsteuer, die während des Jahres über die Steuerklassen vom Arbeitgeber abgezogen wird, ist nur eine Vorauszahlung darauf.

Bei der Steuerklassenkombination IV/IV ist außer bei identischem Einkommen diese Steuervorauszahlung immer zu hoch, so dass sich alleine aus dem Umstand, dass Ihr verheiratet seid, eine Steuererstattung ergibt.

Bei der Steuerklassenkombination III/V kann es auch im Rahmen der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen. Daher ist man bei dieser Steuerklassenkombination auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Die Gesamtsteuer, die im Rahmen einer Einkommensteuererkärung festgelegt wird, ist aber in beiden Fällen identisch.

Die Steuererstattung in bei der Steuerklasse IV/IV ist umso größer, je höher die Differenz beider Einkommen ist. Bei geringen Unterschieden handelt es sich ggfls. nur um ein paar Euro.

Sich dem sich in Eurem fall ergebenden kleinen Erstattungsbetrag sollte man sich nicht mit den Hochzeitsplänen danach richten.

Es ist allerdings richtig, dass bei einer Hochzeit im Dezember der Steuervorteil rückwirkend für das gesamte Jahr gewährt wird.

Genauere Aussagen kann man nur mit konkreten Zahlen (Bruttoeinkommen) machen.

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Wie sieht die Sache aus, wenn man Selbstständig ist und heiratet?

z. B. Ich verdiene relativ gut und meine zukünftige ca. 2.000 Brutto?

Sie würde doch dann automatisch 3 bekommen und dann muss man die Splittingtabelle nehmen? Was gibts dabei zu beachten?

22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wie oben schon steht, je größer der Unterschied zwischen den Einkünften, je höher der Steuervorteil.

Wenn jemand 30000 EUR Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und der Ehegatte 30000 EUR Gewinn aus Gewerbebetrieb, dann gibt es keinen steuerlichen Vorteil mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

@HiMan1000
Was heißt relativ gut?

Als Anhaltspunkt:
Wenn Deine Freundin 2.000€ brutto verdient und Du einen Gewinn von 4.000€ im Monat hast, dann führt eine Heirat zu einem Steuervorteil von ca. 700€ im Jahr.

Sie würde doch dann automatisch 3 bekommen und dann muss man die Splittingtabelle nehmen? Was gibts dabei zu beachten?

Zunächst einmal habe ich berits erklärt, dass die Steuerklasse nur eine Steuervorauszahlung darstellt, vergleichbar mit der Steuervorauszahlung, die für Selbständige durch das Finanzamt festgelegt wird.

Auch wenn man während des Jahres einen Steuerabzug nach Steuerklasse 3 hatte, kann man durchaus im Rahmen der Steuererklärung die getrennte Veranlagung wählen und damit auf die Splittingtabelle verzichten.

Der Verzicht auf die Splittingtabelle ist aber in der weit überwiegenden Zahl der Verheirateten nicht sinnvoll, da sich gerade darüber der Vorteil für Verheiratete ergibt. Bei einem Verzicht darauf wird man genauso versteuert, als ob man nicht verheiratet wäre.

Auch wenn die Steuerklasse 3 in Eurem Fall nach den Buchstaben des EStG für Deine Freundin die einzige Möglichkeit nach einer Hochzeit ist, so ergibt sich dadurch eine für Dich etwas unglückliche Situation.

Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000€ sinkt bei einem Wechsel von Stkl. 1 nach 3 die Lohnsteuer von 261,41€ auf 39,00€. Da der Splittintarif aber einen viel geringeren Vorteil durch die Heirat vorsieht, wird die Steuervorauszahlung für Dich entsprechend erhöht. Wenn man beim obigen Beispiel bleibt, dann würde das zu einer Erhöhung Deiner Vorauszahlung um ca. 170€ führen.

In Summe zahlt Ihr dann allerdins trotzdem weniger Steuern als vor der Heirat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank Tao für Deine Auskunft.

Ich denke 4.000 kommt schon gut hin, schwankt aber manchmal.
Jedoch seh ich die 4.000€ ja nicht direkt als Gewinn an :-) da muss ja noch alles mögliche abgezogen werden (krankenversicherung, etc.)

Viele Grüße & Dir ein schönes Wochenende.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Beim Bruttogehalt werden diese Dinge ja auch noch abgezogen.

Daher ist das Bruttogehalt mit dem Gewinn vor Steuer und Abgaben vergleichbar. Beides sind die relevanten Größen für eine solche Betrachtung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fluegelchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Lebensgefährte und ich möchten Heiraten. Ich bin derzeit in Elternzeit und zusätzlich Hartz4-empfänger.
Bringt uns das Steuerlich vorteile oder Nachteile?? und wie verhält es sich, wenn ich nach der elternzeit wieder in Arbeit bin??
Was würde sich in beiden Fällen für uns steuerlich ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bringt uns das Steuerlich vorteile oder Nachteile?

Je nach Einkommen Deines zukünftigen Mannes bringt das steuerlich erhebliche Vorteile.

und wie verhält es sich, wenn ich nach der elternzeit wieder in Arbeit bin??

Dann sind die steuerlichen Vorteile auch noch vorhanden, aber deutlich niedriger.

Was würde sich in beiden Fällen für uns steuerlich ändern?

Dazu müsste man Eure Einkommensverhältnisse kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JennY123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Mein Freund und ich wollen auch heiraten aber hatten eigentlich noch vor etwas zu warten. Allerdings fängt er jetzt bald einen Job in Deutschland an ( leben derzeit in England) und der Steuervorteil für Verheiratete scheint immense zu sein. Er wird ca 4000 Euro brutto verdienen und ich bin derzeit vollzeit Mama ( mit eventuellem minimal Einkommen durch freischaffende Beschäftigung)
Meine Frage ist jetzt ob man Verlust macht wenn man erst im Dezember heiratet oder ob man dann die gesamten Steuervorauszahlung zurück erhält? Denn ansonsten müssen wir wohl doch noch schnell Standesamtlich das Jawort sagen ;)

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5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

es ist egal, wann im Jahr man heiratet, die Steuer wird für das ganze Jahr berechnet und wenn man nur einen Tag davon verheiratet war, gilt die Zusammenveranlagung.

Eventuell zu hohe Vorauszahlungen (Lohnsteuer) würden natürlich erstattet, dazu müsst ihr dann im Frühjahr 2013 eine Steuererklärung abgeben.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei einem Alleinverdiener (d.h. Ein Ehegatte ohne Einkünfte)kann man sich den Steuervorteil durch die Heirat relativ einfach mit den im Internet verfügbaren Gehaltsrechnern ermitteln.

Der Vorteil durch die Heirat entspricht dann dem Unterschied zwischen den Steuerklasse I und III. Wenn man erst spät im Jahr heiratet, bekommt man diese Differenz über eine Einkommensteuererklärung erstattet.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go476860-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und grüß Gott miteinander,
habe den alten Thread rausgesucht weil ich zum Thema "Heiraten im Dezember" auch noch Fragen hätte.
Wir heiraten am 2.12.2017. Dann bekommen wir erstmal "automatisch" die Steuerklassen IV-IV zugeordnet. Da unser Verdienst aber 85k vs ca 50k ist, wollen wir III und VI nutzen.
Muss ich also beim Finanzamt noch im DEZ den Wechsel beantragen oder ists egal, denn ich habe gelesen das geht meist nur bis 30. November. Bedeutet also, dass wir bei einem Wechsel in III-VI, der ja dann erst in 2018 beantragt werden kann, unser Steuerjahr 2017 in den Steuerklassen IV-IV veranlagen müssen? Oder warten wir einfach mit der Steuererklärung bis wir umgetragen sind und das gilt dann auch noch für 2017?
Sonst würden wir sehr viele dringend benötige Euros verlieren?!

Danke für die Hilfe!

MfG,
gerd

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Steuerabzug mit Hilfe der Steuerklassen ist lediglich eine Steuervorauszahlung. Die Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung richtet sich nicht nach den Steuerklassen. Vielmehr wird sie bei Verheirateten nach dem Splittingtarif ermittelt und die Lohnsteuer wird darauf angerechnet. Nach "Abrechnung" im Rahmen der Steuererklärung ist es daher völlig egal, welche Steuerklassen man gewählt hatte.

Zitat:
Da unser Verdienst aber 85k vs ca 50k ist, wollen wir III und VI nutzen.

Bei den dargestellten Einkommensverhältnissen halte ich einen Wechsel in die Steuerklassen III-V nicht für sinnvoll.

Aufgrund des Umstandes, dass ein Ehegatte mit 85k€ Bruttoverdienst bereits im Spitzensteuersatz liegt und der andere Ehegatte mit 50k€ nur wenig unterhalb des Spitzensteuersatzes, ergibt sich durch die Heirat lediglich ein Steuervorteil in Höhe von ca. 400€/Jahr. Die Faustregel, dass die Steuerklassen III-V dann sinnvoll sind, wenn ein Ehegatte mehr als das 1,5-fache des anderen verdient, gilt daher in Eurem Fall nicht.

Bei einem Wechsel in die Steuerklassen III-V hat man zwar zunächst mehr Geld netto monatlich, muss dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung jedoch >2.000€ nachzahlen.

Im Hinblick auf Lohnersatzleistungen in die Steuerklassenkombination III-V ebenfalls nachteilig, da der eine Partner sowieso die jeweiligen Höchstbeträge erhält, während der andere in Steuerklasse V ggf. Einbußen hinnehmen muss, die nicht später wieder ausgeglichen werden.

Wenn Ihr dennoch unbedingt wechseln wollt, dann ist der Wechsel nach III-V nur noch mit Wirkung zum 01.01.2018 möglich und muss spätestens bis zum 31.01.2018 beantragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Philboe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde!

Ich möchte gern an die Mail von meinem Vorredner anknüpfen. Wir heiraten ebenfalls relativ spontan noch diesen Dezember und möchten Steuerklasse 3/5 (ich vollbeschäftigt und sie seit Mitte des Jahres in Elternzeit) beantragen. Nun ließt man ja überall, dass man theoretisch noch am 31.12.2017 heiraten kann und sich dann rückwirkend für das gesamte Jahr die Steuerklasse ändert. Diese Änderung müsste man ja dann in der Steuererklärung für 2017 angeben um hier eine Rückzahlung zu erhalten richtig?

Dann hätte ich noch eine Frage zu dem Antrag an sich: Durch die Heirat bekommen wir ja automatisch 4/4 und müssen dann mit einem Formular den Wechsel auf 3/5 beantragen. Muss dieses Formular noch in diesem Jahr eingereicht werden, um dann in der Steuererklärung nächstes Jahr rückwirkend für gesamt 2017 mit 3/5 veranlagt zu werden?

Danke für eure Rückmeldungen und ein schönes Wochenende
Philipp

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun ließt man ja überall, dass man theoretisch noch am 31.12.2017 heiraten kann und sich dann rückwirkend für das gesamte Jahr die Steuerklasse ändert.
Egal wo du das gelesen hast, es ist falsch (bzw. nur halb richtig wiedergegeben).

Die Steuerklassen ändern sich nämlich rückwirkend überhaupt nicht. Was sich aber ändern kann ist die Veranlagungsart. Wenn ein frisch verheiratetes Paar in der Steuererklärung die Zusammenveranlagung wählt, dann wird so gerechnet als ob dieser Status schon das gesamte Jahr bestanden hätte.
Und das Ergebnis im Steuerbescheid ist immer gleich, egal welche Steuerklassen man hatte (auch 6/6 wäre beispielsweise möglich, oder andere Kombinationen). Und damit erübrigt sich die Frage auch schon, es ist schlicht und einfach egal wann oder welche Steuerklasse man hatte.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Lies Dir die Antworten in diesem Thread nochmal genau durch. In der Steuererklärung gibt es keine Steuerklassen. Es gibt nur die Einzel- und die Zusammenveranlagung.

Die Zusammenveranlagung beantragt man aber für das ganze Jahr auch wenn man erst am 31.12. geheiratet hat.

Die Steuerklassenänderung auf 3/5 kann man natürlich erst dann beantragen, wenn man verheiratet ist.

1x Hilfreiche Antwort

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