Was zählt zur "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go374443-61
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Was zählt zur "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"

Hi,

zählt zu dem Punkt "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" im Bereich der Betriebsausgaben auch die Umsatzsteuer, die als Nachzahlung im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuererklärung angefallen ist?

VG
Chris




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5293 Beiträge, 1255x hilfreich)

Ja, klar!
Alles was Sie im Rahmen der Voranmeldungen (Vorauszahlungen) sowie aufgrund der Jahressteuererklärung als Nachzahlung grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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