Hi,
zählt zu dem Punkt "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" im Bereich der Betriebsausgaben auch die Umsatzsteuer, die als Nachzahlung im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuererklärung angefallen ist?
VG
Chris
Was zählt zur "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"
28. Mai 2017
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Frage vom 28. Mai 2017 | 18:38
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 5x hilfreich)
Was zählt zur "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"
#1
Antwort vom 28. Mai 2017 | 22:03
Von
Status: Junior-Partner (5293 Beiträge, 1255x hilfreich)
Ja, klar!
Alles was Sie im Rahmen der Voranmeldungen (Vorauszahlungen) sowie aufgrund der Jahressteuererklärung als Nachzahlung grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt haben.
Und jetzt?
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