Die Staatsanwaltschaft erlässt im Rahmen eines Ermittlungsverfahren einen Pfändungsbeschluss bei der Bank. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf einen Arrestbeschluss vom zuständigen Amtsgericht. Die Konten wurden gesperrt, Schließfachgeld beschlagnahmt.Der Pfändungsbeschluss wurde ordnungsgemäß zugestellt. Der Arrestbeschluss vom Gericht wurde nach 7 Wochen immer noch nicht zugestellt. Ist der Pfändungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft wirksam, trotz des fehlenden gerichtlichen Arrestbeschlusses??
Dinglicher Arrest
15. Mai 2013
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Frage vom 15. Mai 2013 | 04:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Dinglicher Arrest
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 15. Mai 2013 | 15:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändungsbeschluss,
in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft..... werden in Vollziehung des vom AmtsgerichtesXXXX am xxxx
erlassenen dinglichen Arrest.
Es wurde ein Pfändungsbeschluss aufgrund eines erlassenen Arrestbeschlusses erlassen. Der Arrestbeschluß liegt bis heute nicht vor...
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#3
Antwort vom 15. Mai 2013 | 20:26
Von
Status: Unparteiischer (9545 Beiträge, 2343x hilfreich)
Also vollzieht die StA den vom Amtsgericht verhngten dinglichen Arrest. Wo ist jetzt das Problem?
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"justice"
#4
Antwort vom 15. Mai 2013 | 20:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Dem Betroffenen wurde dieser gerichtliche Arrestbeschluss nicht zugestellt.
Meine Frage war - hat der Pfändungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft eine Rechtskraft aufgrund des nichtzugestellten Arrestbeschlusses?
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