Dinglicher Arrest

15. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.05.2013 20:57:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Dinglicher Arrest

Die Staatsanwaltschaft erlässt im Rahmen eines Ermittlungsverfahren einen Pfändungsbeschluss bei der Bank. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf einen Arrestbeschluss vom zuständigen Amtsgericht. Die Konten wurden gesperrt, Schließfachgeld beschlagnahmt.Der Pfändungsbeschluss wurde ordnungsgemäß zugestellt. Der Arrestbeschluss vom Gericht wurde nach 7 Wochen immer noch nicht zugestellt. Ist der Pfändungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft wirksam, trotz des fehlenden gerichtlichen Arrestbeschlusses??

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4 Antworten
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#2
 Von 
guest-12315.05.2013 20:57:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Pfändungsbeschluss,
in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft..... werden in Vollziehung des vom AmtsgerichtesXXXX am xxxx
erlassenen dinglichen Arrest.

Es wurde ein Pfändungsbeschluss aufgrund eines erlassenen Arrestbeschlusses erlassen. Der Arrestbeschluß liegt bis heute nicht vor...

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""

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Also vollzieht die StA den vom Amtsgericht verhngten dinglichen Arrest. Wo ist jetzt das Problem?



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2013 20:57:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Dem Betroffenen wurde dieser gerichtliche Arrestbeschluss nicht zugestellt.
Meine Frage war - hat der Pfändungsbeschluss von der Staatsanwaltschaft eine Rechtskraft aufgrund des nichtzugestellten Arrestbeschlusses?

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