Ex Freundin hat mich angezeigt (Nacktbilder)

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Justin1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freundin hat mich angezeigt (Nacktbilder)

Hallo zwischen mir und meiner Ex ist es richtig eskaliert. Aus der Wut heraus habe ich ihr unsere gemeinsamen Sex/Nackt Aufnahmen mit einem Fake Account auf instagram geschickt. Ich habe ihr dann auch angedroht diese weiter zu schicken, habe dies aber nicht getan. Vor ein paar Tagen haben wir uns getroffen und sie erzählte mir das sie all meine Schwächen kennen würde und sie Dinge absichtlich getan hat um Beweise zu sammeln für eine Anzeige. Sie hat praktisch eine solche Reaktion von mir provoziert, da ich die Aufnahmen nur ihr geschickt habe was könnte jetzt auf mich zu kommen ?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128663 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von Justin1234123):
was könnte jetzt auf mich zu kommen ?

Irgendwas zwischen "nichts" und einem strafrechtlichen Verfahren und einem zivilrechtlichen Verfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Justin1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Justin1234123):
was könnte jetzt auf mich zu kommen ?

Irgendwas zwischen "nichts" und einem strafrechtlichen Verfahren und einem zivilrechtlichen Verfahren.

Der Account kann ja nicht auf mich zurückgeführt werden

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Warum fragst du dann, was auf dich zukommen könnte? ;)

Davon abgesehen: Wer außer dir und ihr selbst hatte diese Nacktbilder denn noch und hätte sie bei Instagram einstellen können?

Wer außer dir hätte einen Grund mit Weiterverbreitung zu drohen? Und das "zufälligerweise" auch noch zu einem Zeitpunkt, wo es gerade zwischen euch eskaliert ist...

Außerdem wirst du die Drohung ja wahrscheinlich auch an eine irgendeine Forderung geknüpft haben, oder nicht?

Also: "Wenn Du (nicht) ... Dann werde ich..."

Und damit wären wir bei einer strafbaren Nötigung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.06.2019 15:46

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128663 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von Justin1234123):
Der Account kann ja nicht auf mich zurückgeführt werden

In der Sicherheit sollte man sich nicht wiegen:
Zitat (von Justin1234123):
und sie Dinge absichtlich getan hat um Beweise zu sammeln für eine Anzeige




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Justin1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Warum fragst du dann, was auf dich zukommen könnte? ;)

Davon abgesehen: Wer außer dir und ihr selbst hatte diese Nacktbilder denn noch und hätte sie bei Instagram einstellen können?

Wer außer dir hätte einen Grund mit Weiterverbreitung zu drohen? Und das "zufälligerweise" auch noch zu einem Zeitpunkt, wo es gerade zwischen euch eskaliert ist...

Außerdem wirst du die Drohung ja wahrscheinlich auch an eine irgendeine Forderung geknüpft haben, oder nicht?

Also: "Wenn Du (nicht) ... Dann werde ich..."

Und damit wären wir bei einer strafbaren Nötigung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.06.2019 15:46

Ja aber die Bilder kann ich ihr doch eigentlich ohne Probleme senden oder ? Das habe ich ja auch in der Beziehung gemacht. Klar war es dort ohne Drohung aber sie wusste das ich diese Bilder besitze.

-- Editiert von Justin1234123 am 30.06.2019 16:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Das Bilder senden ist ja auch kein Problem. Das Problem wäre, wenn du die Drohung mit einer Forderung verknüpft hast, wie ich schon sagte...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Justin1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das Bilder senden ist ja auch kein Problem. Das Problem wäre, wenn du die Drohung mit einer Forderung verknüpft hast, wie ich schon sagte...

Das einzige was ich gefordert habe, war das sie sich von einer Dating App abmelden soll und aufhören soll ständig neuen Typen zu folgen. Habe sie ja nicht bedroht mir Geld oder sonstiges zu geben.

-- Editiert von Justin1234123 am 01.07.2019 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe ihr dann auch angedroht diese weiter zu schicken,

Zitat:
Das einzige was ich gefordert habe, war das sie sich von einer Dating App abmelden soll und aufhören soll ständig neuen Typen zu folgen
Drohung/Nötigung, Tatbestand klar erfüllt...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Zitat (von Justin1234123):
Das einzige was ich gefordert habe, war das sie sich von einer Dating App abmelden soll und aufhören soll ständig neuen Typen zu folgen.


Es ist Ihre EX!

Sie sollten mal aufhören, der nachzuweinen.

Die kann sich, wenn sie Lust hat, bei 30 Dating Apps anmelden und 3000 Kerlen folgen, die daten oder mit denen in die Poofe steigen. Das geht Sie nichts mehr an.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Justin1234123):

Das einzige was ich gefordert habe, war das sie sich von einer Dating App abmelden soll und aufhören soll ständig neuen Typen zu folgen. Habe sie ja nicht bedroht mir Geld oder sonstiges


Das reicht für eine Nötigung. Wenn du Geld gefordert hättest, wäre es eine Erpressung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.038 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen