Jugendarrest

26. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
judas1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendarrest

Nehmen wir einmal an man bekommt ungerechterweise einen jugendarrest von 4wochen aufgebrummt und man ist damit nicht so ganz einverstanden gesagt getan man setzt sich ins ausland ab
kann mir jemand sagen ob man einen europäischen haftbefehl befürchten muss sprich das man sich ins nicht europäische ausland absetzen muss würde mich über eure kommentare freuen

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8 Antworten
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#1
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Keine Sorge,es würde nicht so viel Dir dann passieren. Es wird ein Auslieferantrag gestellt die Reisekosten dafür darf Du auch noch zahlen und das Gericht zu glücklich über den ganzen Papiermist,dass man Dir noch paar Wochen dazu schenkt

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#2
 Von 
judas1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja für einen auslieferungsantrag bräuchte man einen europäischen haftbefehl desweiteren ist dieser nur möglich bei einer haftstrafe die höher ist als 4 monate ist also ist das wohl mit der auslieferung net so einfach... desweiteren gibt es in deutschland einen nationalen europäischen internationalen haftbefehl und interpol fahndung ich denke mal das stände doch nicht im rahmen also ist deine aussage wohl nicht so ernst zu nehmen oda??

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#3
 Von 
Surfer-2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sei damit nicht so sicher,denn das Gericht würd dennoch einen Haftbefehl gegen Dich erlassen und wenn Du es geschaffen kannst Dich in Ausland abzusetzen würde das Land auch ohne einen Auslieferungsantrag sofort des Ländes wieder verweisen. Und das grösste Problem wäre diese Sache sollte wieder mal gegen diese Person dann ermittelt werden, dann würde immer davon ausgegangen,dass Fluchgefahr besteht würde dann immer die Untersuchungshaft bedeuten.

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#4
 Von 
judas1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn man sich schon längst im ausland befinden sollte und gerad mächtig schiss bekommen sollte... was dann

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

also, ich nehme stark an, daß deswegen kein europaweiter Haftbefehl erlassen wird. Jugendarrest darf übrigens nur innerhalb eines Jahres nach Verhängung vollzogen werden. "Ein paar Wochen dazu" gibt es natürlich auch nicht, da dieses Verhalten nicht strafbar ist - es ist ja nicht mal strafbar, aus einer JVA zu flüchten...

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Woher nimmst Du diese Auffassung, daß es nicht strafbar wäre aus einer JVA zu flüchten? Schon mal was von Gefangenenmeuterei gehört?

@judas1, willst Du wirklich wegen 4 Wochen Jugendknast stiften gehen, und dann womöglich jahrelang in Angst leben doch noch erwischt zu werden?

Also, stelle Dich Deiner Strafe, und lerne daraus. Schlimmer als im Ausland allein und ohne Geld zu leben kann es auch nicht sein. Und 4 Wochen sind gar nicht so lang, wenn Du Dir verdeutlichst, daß da Menschen im Gefängnis sitzen, die mehrere Jahre oder Jahrzehnte dort verbringen müssen.

Es geht alles vorbei, und nach 28 Tagen bist Du wieder draussen, und kannst in Ruhe leben.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

@ avalon:

Gefangenenmeuterei bedeutet: Gemeinsamer gewaltsamer Aufstand oder gewaltsamer Ausbruch. Der bloße Ausbruch ist nicht strafbar, höchstens damit verbundene Handlungen (Gitter zersägen: Sachbeschädigung). Auch braucht Judas1 nicht "jahrelang" auf der Flucht zu bleiben. Laut § 87 (4) JGG darf Jugendarrest nach Ablauf eines Jahres nicht mehr vollstreckt werden.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Da habe ich wohl was falsch verstanden, danke für den Hinweis.

Zu dem Jugendarrest ist zu sagen, daß auch wenn nach einem Jahr nicht mehr vollstreckt werden darf, es doch unsinnig erscheint, ins Ausland zu flüchten, und dort dann eben bis zu einem Jahr Angst haben zu müssen.

Es ist immer bessser zu einer Sache zu stehen, und hinterher sagen zu können, die Sache ist erledigt. Wenn dann keine weitere Haftstrafe dazukommt, kann der TE in einigen Jahren dann vielleicht darüber lachen, und erzählt dann seinen Kindern und Enkeln, wie er durch eine Dummheit im Arrest landete, und daß es zwar nicht schön ist eingesperrt zu werden, aber immerhin war es eine Erfahrung, die man gemacht hat. Aber auf die man in Zukunft gerne verzichtet.

gruß
avalon 2006

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