Lohnt sich das Predator Catching?

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnt sich das Predator Catching?

In Amerika gibt es den Trend, sogenannte "Predators", das heißt alte Männer, die Kinder für Sextreffen im Internet suchen, zu ködern und dann zu stellen. Dort ist es nicht anders als hier: Die Polizei hat nicht genügend Ressourcen, um alle (potentiellen) Täter zu fassen. Ich hatte mich vorhin mal auf einer öffentlichen Chatseite als 12 jähriges Mädchen angemeldet und innerhalb der ersten 5 Minuten 20 Chatfenster offen, so viele Männer wollten mit mir schreiben. Ein Teil wich aus, als er erfuhr, dass ich 12 bin, ein anderer blieb jedoch. Darunter war einer, der sogar seine Nummer schrieb und sich mit mir treffen wollte. Die anderen wollten lieber, dass ich ihnen meine Nummer gebe. Was kann ich mit diesen Informationen anfangen? Sind sie nutzlos oder sollte ich sie melden? Lohnt es sich überhaupt, da versuchen als "Unabhängiger" zu ermitteln, indem man diese Leute ködert?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
Was kann ich mit diesen Informationen anfangen?

Nichts. Sich mit Minderjährigen zu treffen ist legal.



Zitat (von Fleeschnöckchen):
Lohnt es sich überhaupt, da versuchen als "Unabhängiger" zu ermitteln, indem man diese Leute ködert?

Lohnen in welcher Form?


Die Daten müssen ja so erfasst werden, das sie gerichtsfest sind, die Treffen müssen auch gerichtsfest dokumentiert ablaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fleeschnöckchen):
Was kann ich mit diesen Informationen anfangen?

Nichts. Sich mit Minderjährigen zu treffen ist legal.

In diesem Fall vielleicht sogar schon, so merkwürdig es auch ist, da er recht wenig schrieb. Aber angenommen - was nicht weit hergeholt ist und ich bestimmt hätte, wäre ich eine Stunde länger auf der Seite geblieben und hätte mich besser vorbereitet mit zusätzlichen Fakeaccounts -, dass vorher explizit sexuelle Anspielungen/Nachrichten gesendet worden wären, im Sinne von "ich würde gerne mal ....." (nicht explizit "ich werde .... mit dir ..."); wäre das juristisch dann anders?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fleeschnöckchen):
Lohnt es sich überhaupt, da versuchen als "Unabhängiger" zu ermitteln, indem man diese Leute ködert?

Lohnen in welcher Form?
Die Daten müssen ja so erfasst werden, das sie gerichtsfest sind, die Treffen müssen auch gerichtsfest dokumentiert ablaufen.

Also in Amerika (weiß jetzt nicht welcher Bundesstaat), bei den YouTubern, die das machen und millionenfach geklickt werden (etwa Predator Poachers) folgen darauf manchmal polizeiliche Ermittlungen, obwohl da jetzt nichts besonders dokumentiert wird, außer, dass einerseits die Chatverläufe auf den Handys sind und die Konfrontationen mit dem Handy gefilmt werden (in seltenen Fällen auch mit einem echten Kind/Teenager als Köder).
Ist das anders in Deutschland? Gestern lief das bei "Akte" (auf deren YouTube-Repräsentation), da hatten die Detektive und einen Securitymann gefilmt, aber auch erst im Nachhinein die Polizei eingeschaltet, die daraufhin Ermittlungen aufnahm.

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#3
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Stephanie zu Guttenberg und RTL2 sind bestimmt begeistert von deinem Vorhaben.

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#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

was in Amerika erlaubt ist oder nicht ist irrelevant

wir leben hier in Deutschland und hier gelten unsere Gesetze und unsere Strafprozessordnung

wenn man sich als ( Fake) Kind / Minderjährige ausgibt um damit Männer zu ködern ist das als Privatperson schlicht sinnlos und nicht erlaubt

selbst wenn die Männer aus sexuelle Interesse mit dem Fake schreiben oder sich treffen wollen
real gesehen handelt es sich ja nicht um ein Kind bzw Minderjährigen sondern der potenzielle Täter kommuniziert tatsächlich mit einem Erwachsenen.

vor kurzen wurde ein neues Gesetz gegen Cybergrooming beschlossen
das beinhaltet das Lockvögel im Chat und im verdeckten Einsatz künftig erlaubt sind
allerdings nur von der Polizei und Ermittlungsbehörden

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#5
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich ist Amerikas Gesetzgebung irrelevant, hat ja auch nie jemand etwas anderes behauptet.

Du schreibst direkt, dass das "schlicht sinnlos" ist, als ob das selbstverständlich wäre. Verstehe die Selbstverständlichkeit dahinter nicht.
Wo steht, dass es "nicht erlaubt" ist?

"Real gesehen handelt es sich nicht um ein Kind": Ich will ja auch nicht mit Handschellen anrücken, sondern lediglich belastbares Material für eine Strafanzeige haben. Im Übrigen wurde bei "Akte" gesagt, dass bereits der Versuch zu einem Treffen strafbar ist!

Warum hat "Akte" das dann ohne Polizei erfolgreich durchziehen können, wenn das Lockvögeln nur den Behörden gestattet ist?

Werde aus Deiner Antwort gerade leider gar nicht schlau...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
m Übrigen wurde bei "Akte" gesagt, dass bereits der Versuch zu einem Treffen strafbar ist!

Da wird öfter mal was gesagt, was nicht der juristischen Realität entspricht.



Zitat (von Fleeschnöckchen):
Warum hat "Akte" das dann ohne Polizei erfolgreich durchziehen können, wenn das Lockvögeln nur den Behörden gestattet ist?

Was denn? Wurde einer von den Aufgespürten Verurteilt? Die wurden doch nur im Fernsehen gezeigt.

Im übrigen ist das ein investigatives Reportage Format eines offiziell lizensierten Fernsehsenders.



Zitat (von seidi256):
und nicht erlaubt

Warum sollte es verboten sein? Das wäre mir neu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Wo steht, dass es "nicht erlaubt" ist?


weil es Fake ist und dies nicht der aktuellen Rechtsprechung entspricht
fake = lüge bzw betrug weil es sich eben um einen real existierenden Erwachsenen handelt, der sich nur als Kind/ Jugendlich ausgibt
daher werden sämtliche Aktivitäten d.h auch Chats rechtlich nicht als Kind vs Erwachsener anerkannt sondern vor Gericht würde dann gelten Erwachsener vs Erwachsener
daher gilt das als Untauglicher Versuch
in der aktuellen Rechtsprechung steht:
Zitat:
Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, wenn ein Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein "Scheinkind" einwirkt, sei nicht strafbar.

Der Tatbestand ist vollendet, wenn die Tathandlung des "Einwirkens" erfüllt ist: Eine kommunikative Handlung des Täters muss bei einem Kind angekommen sein

und genau das ist hier nicht gegeben

Zitat:
sondern lediglich belastbares Material für eine Strafanzeige haben.

du bist Erwachsen. die Täter auch
solange du kein Polizist bist oder bei einer Ermittlungsbehöre arbeitest
kannst du zwar belastbares Material sammeln aber gegen einen Chatteilnehmer würden Ermittlungen dann wohl eingestellt werden weil du eben Erwachsen bist

Zitat:
Im Übrigen wurde bei "Akte" gesagt, dass bereits der Versuch zu einem Treffen strafbar ist!


das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit der Intention, sexuelle Kontakte anzubahnen. und der Versuch dazu sind starfbar zwischen einem echten Kind und einem Erwachsenen

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#8
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte einen 44 jährigen Mann im Chat getroffen, als angeblich 13-jähriges Mädchen, der "mich" von der Schule mit dem Auto zum "Kuscheln" abholen wollte, und auch ernsthaft in seiner Absicht zu sein schien, was sich durch einen etwas längeren Chatverlauf und sein Bemühen, einigermaßen literarisch zu schreiben, äußerte. (Anders als die plumpen Einzeiler vieler anderer Männer.)

Hatte das der Polizei gemeldet, aber die war nicht interessiert und warnte mich davor, das selber zu recherchieren, da dies zu einer Wohnungsdurchsuchung führen könne. Lieber sollte der Weg zur Prävention gewählt werden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Warum sollte die Polizei an Nichtstraftatbeständen interessiert sein?

wirdwerden

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#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Elfriede123mitglied):
Ich erwarte hier einfach mehr Zustimmung im Forum.
Wir sind aber weder ein Kinderschutzverein noch ein Moralforum. Wenn sich ein meinetwegen Pädophiler mit einem Kind auf ein Eis verabredet, so ist das zugegebenermaßen moralisch fragwürdig, andererseits aber nicht strafbar. Insofern ist die Antwort auf die Frage eindeutig: Nein, es "lohnt" sich nicht. Es schließt sich des Weiteren die Frage an, was denn hier das Ziel sein soll. Möchten Sie vermeintlich Pädophile (es gibt auch Menschen ohne diese Neigung, die gerne von Kindern umgeben sind) lediglich bloßstellen oder vorsorglich wegsperren?

Nein. Etwas anderes wäre es, wenn bereits bei der Anbahnung eine Missbrauchsabsicht hervorgeht. Davon ist in dem Beitrag allerdings keine Rede. Und ja: als Vater einer kleinen Tochter verstehe ich zwar genau, was Sie meinen, letztlich sind wir aber ein Rechtsforum.

1x Hilfreiche Antwort



#16
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Elfriede123mitglied):
Wie weltfremd bist du eigentlich?
Wertes Forenmitglied, wir sind hier weder bei Minority Report noch in Nordkorea, und das ist auch gut so. Auch wenn ich keine große Hoffnung hege, in Ihnen nur ein vages Verständnis strafrechtlicher, gesetzgeberischer Zusammenhänge erblühen zu lassen, folgendes Beispiel:

Sie postulieren ja (denn Sie kennen sich ja aus), dass sich ein Erwachsener, der sich mit einem Kind verabredet, des sexuellen Missbrauchs schuldig machen wird. Daher gehört er verurteilt und weggesperrt. Kann man so machen! Soll das auch greifen, wenn der Erwachsene das Kind kennt? Wird der Onkel auch weggesperrt? Denn der Großteil der Missbrauchstaten wird innerhalb der Familie begangen. Und der Nachbar? Der Großvater auch? Großväter sind neben Vätern statistisch nämlich die schlimmsten, aber das wussten Sie ja sicherlich schon.

Möchten Sie dann auch künftig alle Motorradfahrer vorsorglich verurteilen und wegsperren, weil sie beim Betreten des Ladens ihren Helm nicht abgenommen haben, denn sie haben ja sicherlich vor, einen Raub zu begehen? Und wer sich nachts in einer Gasse zum Rauchen zu einer Gruppe Frauen gesellt, ist ja sicherlich ein potentieller Vergewaltiger und gehört ebenfalls weggesperrt. Denn Sie wissen es ja besser! Sie sind weltgewandt!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe nicht so ganz, warum Ihr es so kompliziert macht: Mir geht es dabei doch nur darum, dass die Polizei diese Leute auf den Kieker kriegt, und dann selbständig recherchiert. Offenbar sind das sehr gefährliche Menschen, die dazu bereit sind, sogar mit dem Auto zur Schule eines Kindes vorzufahren. Die nette Maske fällt vermutlich schnell, soweit das Kind erst einmal eingestiegen ist. Ich will auch nicht die Arbeit der Polizei machen, ich wollte einfach nur mal Kontakt mit der Polizei aufnehmen, da ich erschrak darüber, wie schnell und einfach man solche Täter zu fassen kriegt und von solchen Internet Task Forces scheint es bisher nur wenig zu geben. Präventiv gesehen scheint mir das Thema auch sehr totgeschwiegen; wenn man mal darüber nachdenkt, wie RELEVANT es doch ist und vermutlich noch relevanter werden wird, da fast jedes Kind in dem Alter ein Smartphone mit freiem Internetzugang hat.... habe dazu selten Talkshows o.ä. gesehen und die Chats sind halt überflutet von solchen Leuten. Die Polizistin (Oberkommissarin) am Telefon meinte, dass in Zukunft evtl. Personalinformationen angegeben werden müssen, dass man sich - wie bei Facebook - nicht mehr so einfach anmelden können wird...

Dass juristisch gesehen meine eigene Recherche nicht ausreicht hatte ich eigentlich stillschweigend vorausgesetzt, da ich von der Polizei erwarte, alles selber nachzuprüfen und dann nach eigenen Maßstäben tätig zu werden.

1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
Ich verstehe nicht so ganz, warum Ihr es so kompliziert macht
Weil es eben nicht so einfach ist, wie Du gerne hättest! Das geht bereits damit los:

Zitat (von Fleeschnöckchen):
da ich erschrak darüber, wie schnell und einfach man solche Täter zu fassen kriegt
Welcher Tat haben sie sich denn schuldig gemacht?
Zitat (von Fleeschnöckchen):
dass die Polizei diese Leute auf den Kieker kriegt, und dann selbständig recherchiert.
Was soll sie denn recherchieren? Ob im Keller ein Kind gefangen gehalten wird?

Es mangelt hier ein bisschen am Verständnis für die Sache. Ja, der sexuelle Missbrauch im Dunkelfeld ist ein erhebliches, vielleicht sogar das größte gesellschaftliche Problem, das wir derzeit in Deutschland haben. Aber: die Fälle, in denen sich Täter mit ihren Opfern per Chat verabreden sind statistisch (so doof es auch klingt) vernachlässigbar. Hier ist eine verantwortungsvolle Elternarbeit eher gefragt als kuriose Gesetzesänderungen.

-- Editiert von DeusExMachina am 31.01.2020 16:53

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#21
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Elfriede123mitglied):
Deine "Argumentation" ist haarsträubend!!
Meine Argumentation ist in Ihren Augen haarsträubend, da Sie sich nicht die Mühe machen, sie überhaupt erst einmal zu verstehen. Das dürfte selbst Ihnen klar werden, sobald Sie mir die folgende Frage beantworten:

Zitat (von Elfriede123mitglied):
sollen wir den anonymen Täter im Internet frei gewähren lassen?
Welchen Täter lassen wir denn frei gewähren?

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#22
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Elfriede123mitglied):
Ich glaube, du hast die ganze Bandbreite des Themas nicht wirklich verstanden.
Mag sein. Haben Sie denn die Bandbreite an Konsequenzen aus Ihren Vorhaben verstanden? Also einer Mischung aus Denunziantentum, Lynchjustiz und der prophylaktischen Vernichtung von Existenzen und Familien, weil es schließlich sein könnte, dass in Zukunft..?

-- Editiert von DeusExMachina am 31.01.2020 17:03

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#24
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Elfriede123mitglied):
Alle die, gegen die noch keine Ermittlungen laufen.
Letzter Versuch: welcher Straftaten haben sich diese Täter denn schuldig gemacht?

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#26
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

In Ermangelung einer Antwort auf meine doch eher einfache Frage und angesichts weiterer Beleidigungen, beende ich hiermit den heutigen Einsteigerkurs "Jura für den Pöbel" und wünsche alles Gute im weiteren Leben!

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Und jetzt?

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