Guten Tag,
ich habe ein ernstes Problem mit meinem Postboten. Schon in der Vergangenheit war er äußerst unzuverlässig, so hat er z. B. Warensendungen einfach vor meiner Haustür abgelegt statt diese in die Postfiliale zu bringen. Ein anderes mal hat er eine Sendung mit Postzustellungsurkunde ohne Datum und Unterschrift eingeworfen. Einschreiben wurden teilweise direkt in die Postfiliale gebracht, ohne dass er bei mir geklingelt hat.
Richtig ernst wurde es, als er vor einem Monat meine Unterschrift auf der Empfangsquittung eines Übergabe-Einschreibens gefälscht hat. Er hat bei mir nicht geklingelt, sondern meine Unterschrift gefälscht und die Sendung in meinen Briefkasten eingeworfen. Da der zentrale Kundenservice der Post sich weigerte, meine Beschwerde aufzunehmen, habe ich bei der Polizei Strafanzeige u.a. wegen § 269 StGB erstattet. Zeitgleich habe ich mich direkt beim örtlichen Niederlassungsleiter beschwert. Dieser hat den Postboten identifiziert und behauptet, dass der Zusteller angeblich die Sendung mit einem Einwurf-Einschreiben verwechselt hat (was ich nicht glaube, da der Postbote bei einem Einwurf-Einschreiben nicht den Namen des Empfängers eintippt).
Nun ich bin weggezogen und mein Name wurde vom Briefkasten entfernt. Ich schickte mir einen Testbrief als Einwurf-Einschreiben zu. Dieser hätte als unzustellbar an den Absender zurückgehen müssen. Stattdessen wurde die Sendung angeblich zugestellt.
Ich habe genug von diesem Theater. Es handelt sich immerhin um eine Bundesbehörde (zwar nicht rechtlich, aber de facto!). Es kann doch nicht sein, dass ein Beamter sich derartig verhält. Was kann und sollte ich tun? Das ist keine Bagatelle, das ist Unterschlagung von Briefsendungen und Verstoß gegen das Brief- und Postgeheimnis. Die zuständige Bundesnetzagentur hat null Interesse an einer Aufklärung.
Wegen welcher Straftaten kann ich im aktuellen Fall Strafanzeige erstatten? Ich habe mir gestern nun auch ein reguläres Einschreiben geschickt. Sollte hier wieder meine Unterschrift gefälscht werden, werde ich auf jeden Fall erneut Anzeige wegen § 269 StGB erstatten.
Postbote fälscht Unterschriften und unterschlägt Briefsendungen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hast du einen Nachsendeantrag gestellt?
Nö. Auch nicht de facto! Eine Aktiengesellschaft wie die Deutsche Bank.Zitat:Es handelt sich immerhin um eine Bundesbehörde (zwar nicht rechtlich, aber de facto!).
Ein Beamter ist hier nicht zu sehen.Zitat:Es kann doch nicht sein, dass ein Beamter sich derartig verhält.
Nö. An der Unterschlagung fehlt es an der Zueignung.Zitat:das ist Unterschlagung von Briefsendungen
. Nö. An der Verletzung des § 202 fehlt es an der Kenntniserlangung des Inhalts über ein Schriftstück durch einem Unberechtigten.Zitat:und Verstoß gegen das Brief- und Postgeheimnis.
-- Editiert von User am 29. Januar 2023 16:19
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ZitatEs handelt sich immerhin um eine Bundesbehörde (zwar nicht rechtlich, aber de facto!). :
Weder rechtlich noch "de facto".
ZitatEs kann doch nicht sein, dass ein Beamter sich derartig verhält. :
Welcher Beamter denn?
Zitatdas ist Unterschlagung von Briefsendungen und Verstoß gegen das Brief- und Postgeheimnis :
Nö, beides ist nicht erkennbar
ZitatWegen welcher Straftaten kann ich im aktuellen Fall Strafanzeige erstatten? :
Juristisch Unbewanderte sollten idealerweise wegen gar keiner Straftaten Anzeige erstatten, sondern das finden der korrekten Paragrafen den Profis überlassen. Man sollte sich daher auf das detaillierte schildern des konkreten Herganges unter Beifügung aller Beweise beschränken.
ZitatEin Beamter ist hier nicht zu sehen. :
Das weiß man nicht, denn es gibt bei der Post durchaus noch den einen oder anderen Beamten...für die Sachlage als solche dürfte das aber ohnehin keine Rolle spielen.
Ein Zusteller hat keine Unterschriften (und damit Urkunden) zu fälschen, deshalb würde ich das ggf. auch zur Anzeige bringen.
-- Editiert von User am 29. Januar 2023 19:02
Also wenn der Postbote meine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg fälscht oder wie jetzt angibt, die Sendung zugestellt zu haben und die Sendung weder dem Empfänger noch dem Absender zugeht, liegen jeweils Straftaten vor. So etwas wäre vor 30, 40 Jahren unvorstellbar gewesen. Damals hat der Postbeamte noch nett geklingelt, die Sendung persönlich übergeben und noch einen Kaffee getrunken. Die Polizei ist auch nicht mehr das, was sie mal war. Die ermitteln heute nach Lust und Laune und man muss denen bei der "Ermittlungsarbeit" helfen, sonst heißt es schnell, der Tatverdächtigte konnte nicht ermittelt werden.
Hier würde ich, wenn überhaupt, wegen § 267 StGB anzeigen...
Zitatliegen jeweils Straftaten vor. :
Nö.
ZitatAlso wenn der Postbote meine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg fälscht :
Da könnte man Urkundenfälschung denken oder an Fälschung beweiserheblicher Daten.
Zitatwie jetzt angibt, die Sendung zugestellt zu haben und die Sendung weder dem Empfänger noch dem Absender zugeht :
Das wäre ohne valide Beweise dann einfach "Pech gehabt".
ZitatSo etwas wäre vor 30, 40 Jahren unvorstellbar gewesen. :
Zeiten ändern sich.
Heute müssen die Zusteller für das Geld das sie bekommen arbeiten, statt den Arbeitgeber (und den Steuerzahler) durch rumsitzen und Kaffee trinken zu betrügen.
ZitatHier würde ich, wenn überhaupt, wegen § 267 StGB anzeigen... :
Postunterdrückung nach § 206 StGB käme auch noch in Frage
ZitatDie Polizei ist auch nicht mehr das, was sie mal war. :
Die wurde systematisch kaputt gespart, man muss die wenigen Ressourcen priorisieren, da fällt so ein Kleinkram durchaus mal hinten über.
Beschwerde bitte beim zuständigen Bundestagsabgeordneten.
ZitatPostunterdrückung nach § 206 StGB käme auch noch in Frage :
Wenn beweisbar, ja.
Generell immer Strafantrag und Strafanzeige stellen, und zwar wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere nach §§ .... StGB.
Also ich habe in schöner Regelmäßigkeit seit ca. 30 Jahren sowohl beruflich als auch privat Knatsch mit der Post. Mein Tipp an alle, in Fällen, in denen z.B. bei zugestellten Briefen eine Frist vergeigt wurde: unbedingt die Zustellungsurkunde in der Gerichtsakte anschauen. Gefühlte 50% sind lückenhaft ausgefüllt oder auch falsch. Bei uns entsorgt ein Briefträger derzeit Teile der Briefe in einem öffentlichen Papier-Container. Habe die Post schriftlich darauf hingewiesen. Nichts passiert. Etwa 50 m von mir entfernt gibt es eine parallel verlaufende Straße, die denselben Anfangsbuchstaben hat, der Bewohner des Hauses mit derselben Hausnummer bekommt in schöner Regelmäßigkeit meine Post. Immerhin, er ist sorgfältig und bringt mir meine Post vorbei, inzwischen gehen wir von Zeit zu Zeit ein Glas Wein trinken. Er lässt sich also bestechen. Die dämlichste Stellungnahme, die ich in einem Fall von der Post bekommen habe, war, es sei doch ein Unding, dass jemand nur wegen eines versehentlich falsch gesetzten Kreuzchens auf dem Zustellungsformular verhaftet worden sei, der Richter sei schuld, wenn er diesem Postformular glaube.
Ich würde Strafanzeige erstatten, mein Vorschreiber hat ja schon geschrieben, worauf zu achten ist. Anders geht es ja wohl leider nicht.
wirdwerden
Genau deswegen verstehe ich nicht, warum Behörden weiterhin auf die Deutsche Post setzen. Häufig werden Ladungen von Gerichten und andere wichtige Schreiben (z. B. Strafzettel, Bußgeldbescheide, Vorladungen der Polizei, Anordnungen einer ED) sogar nur mittels einfachem Brief verschickt. Aber selbst die Postzustellungsurkunde ist de facto keine Garantie für eine ordnungsgemäße Zustellung (siehe vorheriger Beitrag). Im schlimmsten Fall fälscht der Zusteller auch hier die Angaben (so wie bei meinem Einschreiben, was angeblich zugestellt wurde, aber gar nicht zugestellt werden konnte).
Mein zweites Test-Einschreiben soll morgen zugestellt werden. Sollte dies erfolgen und der Zusteller wieder meine Unterschrift fälschen, werde ich erneut Strafanzeige stellen (Ausgang ist klar: Verfahren wurde eingestellt).
ZitatGenau deswegen verstehe ich nicht, warum Behörden weiterhin auf die Deutsche Post setzen. :
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