Schwarzfahren Strafe?

30. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Littlejoplin96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren Strafe?

Hallo,

Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen, Äußerungsbogen Beschuldigtenvernehmung wegen 3 mal Schwarzfahren, also Erschleichung von Leistungen.

Es geht mir jetzt nicht darum, eine Meinung zu kriegen. Ich mag einfach nur wissen, was da rechtlich auf mich zukommt. Ich war nie polizeilich auffällig, kommt man dann gleich ins Gefängnis oder muss man mit einer Geldstrafe rechnen, steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis?

Danke für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17592x hilfreich)

kommt man dann gleich ins Gefängnis Nein.
oder muss man mit einer Geldstrafe rechnen Ja - ich tippe mal auf so 20 Tagessätze.
steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis? Wenn keine weiteren Verurteilungen dazukommen - nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Littlejoplin96):
Es geht mir jetzt nicht darum, eine Meinung zu kriegen.
Die gibt es hier aber ausnahmsweise kostenlos dazu: Schwarzfahren ist zutiefst egoistisch, weil man ganz bewusst alle anderen für einen mitbezahlen lässt, denen es mitunter noch schlechter geht als einem selbst.

Zur Sache: Wenn die Zahl im Nutzernamen dem eigenen Geburtsjahr entspricht, stimme ich dem geschätzten Vorredner uneingeschränkt zu.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1769 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von Littlejoplin96):
muss man mit einer Geldstrafe rechnen, steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis?
Da meine Kristallkugel leider in der Werkstatt ist kann nur Spekulatius angeboten: Wenn die Geldstrafe sich unter der magischen 90 TS Grenze bewegt, steht nichts im FZ, darüber schon.
Und ja eine Geldstrafe wäre durchaus realistisch. Das Strafmaß geht bis 12 Monate und da bist Du weit von entfernt. Vermutlich zwischen 20 und 30 TS, kommt auch darauf an, wie sehr die einzelnen Vorfälle zeitlich hintereinander liegen und vieles mehr.

Kleiner Tipp: Das Kaufen eines Tickets wäre deutlich günstiger gewesen (gilt auch für die Zukunft).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1655 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat (von Littlejoplin96):
Ich mag einfach nur wissen, was da rechtlich auf mich zukommt.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

1x Hilfreiche Antwort


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