Hallo zusammen, folgendes ist passiert:
Mein Freund hat mir sein Semesterticket gegeben, bevor er ins Ausland reiste, aber nicht mit der Absicht, es zu benutzen. Ich hatte auch nicht vor, es zu benutzen. Allerdings war ich eines Nachts draußen und merkte, dass mir das Geld ausgegangen war und es sehr spät war, also konnte ich niemanden um Hilfe rufen. Ich stieg in den Bus und zeigte dem Fahrer das Ticket meines Freundes. Dann kamen die Kontrolleure und ich geriet in Panik, weil ich nicht 60 € zahlen wollte, also versuchte ich, das Ticket zu zeigen, das mir nicht gehörte. Natürlich, als sie nach meiner ID gefragt haben, habe ich alles gestanden und die Polizei wurde gerufen, meine persönlichen Daten wurden aufgezeichnet und das Ticket wurde genommen. Ich habe ein Formular von der Polizei mit den Vorwürfen 265a und 263 erhalten, und mein Freund wird beschuldigt, wegen Betrugs geholfen zu haben. Ich bin ein internationaler Student in Deutschland und bekomme ein Stipendium. Meine Fragen sind:
1) Wenn mein Freund ihnen sagt, dass er mir das Ticket gegeben hat, aber nicht mit den Absichten der Nutzung, werden die Gebühren auf ihn fallen? Bekomme ich zusätzliche Gebühren?
2) Wird das Stipendiateninstitut über diese Situation informiert?
3) Schalte ich mein Stipendium als Einkommen in Polizeiform ein?
4) Hat ein Student, der nicht arbeitet, aber ein Stipendium, Einfluss auf die Geldstrafe, die ich bekommen könnte?
5) Ist die Universität über die Situation informiert?
Wir sind beide 23 und erste Täter.
-- Editiert von chic123mitglied am 31.01.2018 11:41
Semesterticket von Freund
31. Januar 2018
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Frage vom 31. Januar 2018 | 11:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket von Freund
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#1
Antwort vom 31. Januar 2018 | 11:47
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
es ist nicht erwünscht, mehrere Themen zum gleichen Sachverhalt zu eröffnen und ebenso ist es nicht erwünscht, hier mit Doppelusern aufzutreten.
Hier wurde eigentlich alles Relevante gesagt:
https://www.123recht.net/Fremden-Semesterticket-benutzen-__f532298.html
Sehr komisch, dass sich nun plötzlich der Vorwurf seitens der Polizei gegen Sie um den Betrug erweitert hat.
Eine doofe Sache ist halt, dass auf Ihre Person und die geschilderte Situation bezogen, gar nicht wegen dem 265a StGB und 263 StGB gleichzeitig bestraft werden können.
Grüße
PP
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