Guten Tag,
Welche Strafe
droht Person A wenn sie dummerweise ein verbotenes Springmesser geordert hat, es nicht mehr stornieren konnte, und es nun womöglich beim Zoll liegt? Immerhin sind Springmesser die besidseitig geschliffen sind, und die Klinge aus der Mitte kommt verboten
Springmesser Strafe
28. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. Oktober 2019 | 17:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Springmesser Strafe
#1
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 17:14
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 341x hilfreich)
Zitat :(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt
#2
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 19:45
Von
Status: Unbeschreiblich (34263 Beiträge, 17735x hilfreich)
Nur wird ein Springmesser weder in Abschnitt 1 Nr. 1.1 noch in 1.3.4 der Anlage 2 genannt, sondern in Abschnitt 1.4.1, weswegen die genannte Strafdrohung falsch ist - konkret droht das WaffG, § 52(3), hier Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an. Wenn Person A nicht übermäßig vorbestraft ist, dürfte sie insofern mit einer Geldstrafe zu rechnen haben.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.353
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten