Strafanzeige bei der Polizei

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schnupperer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Strafanzeige bei der Polizei

Wenn jemand eine Anzeige bei der Polizei gegen mich erstattet, auch wenn dies schon länger her ist, kann ich mir den Inhalt auf der zuständigen Polizeistelle vorlesen bzw. ausdrucken lassen oder geht diese Einsicht nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ?
Ich denke mal, wenn die Anzeige gegen mich erstattet wurde, könnte man mir den Text bzw. Inhalt doch zumindest vorlesen. Wer weiß Bescheid. Vielen Dank für eine Nachricht.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Sie eine Vorladung bekommen und Sie auf der Wache erscheinen wird der Kripobeamte Ihnen schon sagen um was es geht. Ob Sie dann aussagen oder einen Rechtsanwalt beauftragen bleibt Ihnen überlassen.

Falls der Fall lange her ist und die Polizei die Akte wieder zur Staatsanwaltschaft geschickt hat, wäre es wohl besser wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten würden.

-- Editiert von Kaffeeweißer am 26.02.2007 11:45:18

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#2
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich habe irgendwo vor laengerer Zeit mal gelesen,dass ein Buerger nicht v e r p f l i c h t e t ist auf Vorladung bei der Polizei zu erscheinen.Das Recht der einer Vorladung,die der Buerger wahrzunehmen verpflichtet ist, haetten nur die Staatsanwaltschaft und das Gericht?sonst niemand!

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das stimmt ja auch, hat aber nichts mit der Frage zu tun.

Die Akten gehen irgendwann zur StA. Dann landen sie irgendwo im Archiv.

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