Strafbefehl so schnell

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
skimarion
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)
Strafbefehl so schnell

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8 Antworten
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#1
 Von 
skimarion
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1947x hilfreich)

quote:
da es ja nun zu einer HV kommt, ist da genuegend Beweislast vorhanden?
Das solltest Du Deinen Anwalt fragen denn er hatte Akteneinsicht. Uns ist just am gestrigen Tag die letzte Kristallkugel runtergefallen und kennen die Beweislage daher nicht.

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#3
 Von 
skimarion
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2471x hilfreich)

Was ist den "Name und Adresse bekannt ( wegen Internetnamen)"

Entweder die Konten den Anschluss ermitteln, oder man hat Dinge geschrieben die nur die Parteien wissen. Wenn nicht ist das einfach ein Schuss ins Blaue.
Da braucht man dann auch keine Stellungnamen abwarten :-)

Es ist ganz einfach: Ist man schuldig zahlt man, ist man es nicht dann eben nicht.

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Um was für eine Internetadresse soll es sich denn handeln, wenn keine IP? Einen Benutzernamen im Forum?
Eine Emailadresse? Wo taucht die auf?

Sorry, aber wenn Sie schon eine Meinung dazu haben wollen, dann sollten Sie auch die Fragestellung vernünftig beschreiben, sonst kann man darauf gar nicht vernünftig antworten. Abgesehen davon, ihr Anwalt hat Akteneinsicht und kann das insofern ohnehin besser einschätzen, wir können wir kaum mehr als spekulieren.

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 195x hilfreich)

Genau: Selbst wenn Wir A sagen und dein Anwalt B...
Er bearbeitet deinen Fall nach seiner Ansicht, ist beauftragt damit und hat Akteneinsicht.
Wir dagen nichts davon.

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#7
 Von 
skimarion
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Es hat aber wohl niemand ein Motiv Ihren Account zu hacken und den Arzt zu beleidigen.

Die IP Adresse ist in diesem Fall irrelevant, wenn man sowiso durch den Namen schon auf den Urheber schliessen kann. Mit der IP könnte man auch den Anschluss ermitteln. Auch dann könnte es jedes Familienmitglied gewesen sein.

Versuchen Sie halt in der HV Zweifel beim Gericht zu wecken, dass Sie die Täterin sind.

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