Unterschied Sachverhalt und Tatbestand

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
HendrikG
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied Sachverhalt und Tatbestand

Hallo!

Wäre super, wenn mir jemand relativ zeitnah und einfach antworten würde, da ich dies für meine Abschlussprüfung wissen muss.

Worin genau besteht der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand?

Außerdem wäre es nett, wenn dies durch ein Beispiel verdeutlicht werden könnte.

Schon mal vielen Dank!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Was für eine Abschlussprüfung ist das?

Der Sachverhalt beschreibt konkret bestimmte Umstände.

Der Tatbestand beschreibt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rechtsfolge.

Geprüft werden muss also, ob ein Sachverhalt entsprechende Tatbestandsmerkmale erfüllt. Eine entsprechende Rechtsfolge tritt nur dann ein, wenn alle vorgeschriebenen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.


Beispiel:
Sachverhalt: Vermieter V ärgert sich über den vom Mieter M im Hausflur abgestellten Hausrat und wirft diesen in den Müll.

Tatbestand Diebstahl:
Fremde bewegliche Sache: Ja.
einem anderen Weggenommen: Ja.
Zueignungsabsicht: Nein.
-> Kein Diebstahl, gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge tritt nicht ein.


-- Editiert am 04.07.2009 18:38

56x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.256 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.138 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen