Versandhandel China

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)
Versandhandel China

Hallo,
folgender Fall hat sich ergeben:
Es wurde im Internet 1 Paar Sportschuhe bestellt. Obwohl sofort die Bestellbestätigung kam sowie dass die Ware auf Lager ist und sofort versandt wird (1 Tag später Email, Ware ist auf dem Weg), kam erst mal 4 Wochen gar nix.
Es gab mehrere Emails zwischen dem Händler und dem Käufer. Ausreden wie Pandemie, Lieferverzögerung usw. Hinzu kommt, Versandhandel ist in China. Man weiß ja selber, dort bestellt man nix usw. usw. Nach 4 Wochen kamen die Schuhe an, falsche Farbe, falsche Größe. Anstatt weiß - rosa. Anstatt Größe 38 - kam 44.
Es wurde reklamiert und der Händler hat sich entschuldig, aber man müsse schon verstehen, eine Rücksendung käme der Firma sehr teuer, aber ich habe natürlich das Recht, wenn mir die Ware nicht gefällt, sie auf eigene Kosten zurückzuschicken. Kostenpunkt 46 Euro Versand. Die Farbe ist nicht das Problem, sonder die Größe passt einfach nicht, Damen Schuh!!! Dem Händler wurde eine Frist gesetzt, ein Rücksendeetikett zu schicken, sowie die vollen Kosten zu ersetzen. Diverse Schreiben blieben nun unbeantwortet. Und nun die Frage:
Kann man diesen Händler polizeilich anzeigen? Eine Dame auf Facebook meinte, ihre wäre das auch passiert, die Polizei hätte die Anzeige nicht aufgenommen, da der Händler geliefert hat. ABER, im konkreten Fall wurde die falsche Ware geschickt.
Wie verhält es ich hier?? Und natürlich darf auch über die Dummheit gelacht werden, Schuhe in China zu bestellen (war leider auf der Homepage nicht zu ersehen, es war ein deutsches Logistikzentrum angegeben.
Danke für irgendwelche Infos
Marion

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
Kann man diesen Händler polizeilich anzeigen?

In der Regel wird so eine Anzeige abgelehnt werden, da hier weit und breit keine Straftat erkennbar ist.
Sollte man dennoch schaffen eine zu stellen, würde die umgehend eingestellt werden.



Zitat (von MarionFS):
Wie verhält es ich hier??

Man müsste den Händler in Chins verklagen.
Fazit: Pech gehabt, als Lehrgeld abschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Kann man diesen Händler polizeilich anzeigen?

Weswegen?
Schlamperei ist keine Straftat.

Zitat:
Dem Händler wurde eine Frist gesetzt, ein Rücksendeetikett zu schicken, sowie die vollen Kosten zu ersetzen. Diverse Schreiben blieben nun unbeantwortet.

Klar. Die Chinesen wissen ja auch, dass Sie wahrscheinlich nicht vor ein chinesisches Gericht ziehen werden und die deutsche Justiz in China machtlos ist.

Zitat:
Fazit: Pech gehabt, als Lehrgeld abschreiben.

So ist es.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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