Hallo zusammen,
Ein Freund von mir ist in Schwierigkeiten in Bezug auf das oben genannte Thema geraten, vielleicht kann Jemand hier behilflich sein.
Hier ist seine Geschichte.
Ich habe im Jahr 2020 ein Haus gekauft und mich im Dezember (10.12.2020) bei der Anmeldbehörde angemeldet um Eigenheimzulage beanspruchen zu können. An diesem Zeitpunkt habe ich aber in einer anderen Wohnung gewohnt und bin in dem Jahr 2020 in meinem gekauften Haus nicht umgezogen sondern bin im Januar 2021 eingezogen. Gleichzeitig habe ich am 15.10.2020 einen Antrag auf Baukindergeld-Plus gestellt aber an diesem Zeitpunkt waren meine Kinder nicht im Deutschland sondern im Ausland und waren bei der Anmeldebehörde nicht angemeldet.
Mir wurde jetzt Betrug vorgeworfen (Eigenheimzulage und Baukindergeld-Plus). Das Problem ist, dass ich bei der Antragstellung nicht wusste, dass ich in dem selben Jahr einziehe muss in dem ich den Antrag zur Eigenheimzulage stelle und das auch nicht, dass meine Kinder in Deutschland sein müssen bevor ich einen Antrag auf Baukindergeld plus stelle.
Bei den beiden Anträgen habe ich kein Geld von den Behörden bekommen sondern die Anzeige zum Betrug.
Bei der Verhandlungen wurde ich für die Anzeige (Eigenheimzulage) freigesprochen aber für (Baukindergeld-Plus) wurde ich verurteilet und ich muss jetzt 6000 Euro Geldauflage zahlen.
Wäre es sinnvoll in Berufung zu gehen ? oder ich muss auf jeden Fall die Geldauflage zahlen.
Ich bin für jegliche Hilfe sehr Dankbar.
Versuchter Betrug Eigenheimzulage
Dies ist kein Hellseherforum, weswegen hier auch niemand den Ausgang von Strafverfahren vorhersagen kann. Im Übrigen sagt "6.000 Euro Geldauflage" überhaupt nichts aus - waren das nun 300 Tagessätze zu 20 Euro? Oder 20 TS zu 300 Euro? Denn die Zahl der TS drückt das Maß der Schuld aus, und diese Information haben Sie diskret weggelassen...
-- Editiert von User am 19. Februar 2023 16:13
Ich vermute, bei beidem stand der Betrugsvorsatz im Raum, wenn Sie angeblich nicht wussten, dass Sie im selben Jahr umziehen müssen? Warum wurden Sie denn einmal freigesprochen und einmal nicht?
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ZitatDenn die Zahl der TS drückt das Maß der Schuld aus, und diese Information haben Sie diskret weggelassen... :
das habe ich nicht absichtlich weggelassen. Das waren 90 TS.
Zitatwenn Sie angeblich nicht wussten, dass Sie im selben Jahr umziehen müssen? Warum wurden Sie denn einmal freigesprochen und einmal nicht? :
Das ist die Frage, deren Antwort suchen wir.
Hallo,
Vielleicht weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Umzug nicht im laufenden Jahr geplant war (daher kein Vorsatz, und somit auch keine Straftat).Zitat:Warum wurden Sie denn einmal freigesprochen und einmal nicht?
Bezüglich des Baukindergeldes war das Gericht hingegen überzeugt, dass die Kinder (noch) gar nicht hätten einziehen sollen (darüber wann sie nun wirklich eingezogen sind schweigt sich der TS ja leider auch aus, das wäre nämlich eine sehr wichtige Info).
Stefan
ZitatBezüglich des Baukindergeldes war das Gericht hingegen überzeugt, dass die Kinder (noch) gar nicht hätten einziehen sollen (darüber wann sie nun wirklich eingezogen sind schweigt sich der TS ja leider auch aus, das wäre nämlich eine sehr wichtige Info). :
Die Kinder sind im Januar 2021 eingezogen und angemeldet worden.
Hallo,
ich hab das jetzt nochmal etwas recherchiert.
Der Antrag auf das Baukindergeld Plus - davon war ja die Rede - hätte erst nach dem Einzug erfolgen dürfen, daher düften Anträge davor unzulässig gewesen sein (ob man aus einem unzulässigen Antrag aber bereits einen Betrug konstruieren kann, ich weiß nicht - kommt aber sicher auch darauf an, was genau man in dem Antrag zugesichert hat).
Da dieses spezielle Baukindergeld Plus aber Ende 2020 ausgelaufen ist und der konkrete Zeitraum genau in die Übergangszeit fällt dürfte das aufgefallen sein (es gibt immer Personen die durch irgendwelche Tricks noch in den Förderzeitraum rutschen möchten, mal zu recht und mal eben nicht - das wird halt geprüft).
Imho hätte es ein guter Anwalt aber trotzdem schaffen könne, die Strafe deutlich geringer ausfallen zu lassen. Und zwar mit dem Argument, dass der verspätete Einzug absolut nicht beabsichtigt war und auch gar nicht in der Hand des Angeklagten lag (für ein paar Wochen findet sich da immer was). Schließlich wurde hier ja wirklich zeitnah eingezogen (incl. der Kinder wie wirt jetzt wissen), das wäre ein starker Trumpf gewesen.
Ob sich eine Berufung lohnt möchte ich nicht sagen, jedenfalls kostet sie auch erstmal was.
Stefan
ZitatOb sich eine Berufung lohnt möchte ich nicht sagen, jedenfalls kostet sie auch erstmal was. :
Stefan
Hi Stefan,
vielen lieben Dank für deine Einschätzung und für deine Antwort. Genauso sehe ich auch.
Zitatjedenfalls kostet sie auch erstmal was :
So teuer ist eine Berufung aber auch nicht.
Reine Gerichtskosten dürften ca. 240€ sein. Das teure sind die Anwaltskosten.
Zitat:Imho hätte es ein guter Anwalt aber trotzdem schaffen könne, die Strafe deutlich geringer ausfallen zu lassen.
Dagegen spricht aber massiv die Schadenshöhe.
Baukindergeld sind doch insgesamt 12k€ pro Kind. Der Fragesteller sprach von Kindern (Plural), d.h. mindestens 24k€ Schadenssumme. Das ist schon die Hälfte der Regelsumme eines "schweren Falls".
Mit 90 TS ist man gut weggekommen.
Wenn man Baukindergeld durch Sozialleistungen ersetzt, handelt man sich für viel geringere Beträge 90 TS ein.
Bzgl. Eigenheimzulage ist der Freispruch verständlich. Das entsprechende Formular zur Beantragung fragt nämlich nicht das Datum des Einzugs ab. Hier könnte man also einfach Irrtum unterstellen.ZitatBei der Verhandlungen wurde ich für die Anzeige (Eigenheimzulage) freigesprochen aber für (Baukindergeld-Plus) wurde ich verurteilet und ich muss jetzt 6000 Euro Geldauflage zahlen. :
Beim Baukindergeld-Plus sieht die Sache aber anders aus. Dort wird eindeutig nach den mit im Haushalt lebenden Kindern gefragt UND außerdem eine Meldebescheinigung verlangt. Wenn hier das Gericht also von Betrug ausgegangen ist, muss schon mehr passiert sein, als nur die Falschangabe im Antrag.
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