Hallo,
ich habe heute eine Vorladung zur Polizei bekommen in wegen Warenbetrug bei Ebay. Es handelt sich um einen Artikel im Wert von 150 Euro. Ich habe diesen Artikel über Ebay verkauft aber nicht versand, da ich so blöd es auch klingt einfach nicht mehr daran gedacht habe (Klausurstress Studium). Das Geld habe ich selbstverständlich heute sofort an den Käufer zurück überwiesen. Ich bin 25 Jahre alt und nicht Vorbestraft. Mit was für einer Strafe muß ich rechnen? Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu? Bin ich dannach vorbestraft? Bringt es etwas wenn ich den Tatvorwurf beim Vorladungstermin zugebe? War ja schließlich meine eigene Blödheit, dass ich den Artikel nicht versand habe.
Gruß Thomas808080
Warenbetrug Ebay - Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Danke für deine Antwort. Wie gesagt... Es war meine eigene Blödheit und Schuld. Daran zweifel ich doch garnicht. Nun ist es leider so geschehen. Nun stellt sich selbstverständlich für mich die Frage, welche Folgen dies für mich haben wird.
Gruß
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Wenn Du nicht vorbestraft bist und den Schaden schon wieder bezahlt hast, dann hast Du gute Chancen, daß das Verfahren eingestellt wird. Übermittle der Polizei eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs.
ABER: Wenn ich Staatsanwalt wäre würde ich mich fragen, warum er den betrag zurückzahlt und nicht etwa nunmehr die ware versendet. Das legt den Verdacht nahe, daß die Ware nicht existiert und nun erst aufgrund des Strafverfahrens das Geld zurückgezahlt wird.
Der Artikel existiert selbstverständlich noch. Wie soll ich mich am besen bei der Vorladung verhalten? Klar den Kontoauszug nehme ich mit.
Gruß
Vielleicht solltest du den Artikel auch noch mitbringen und sofern du irgendwie Kontakt mit der Käufer hattest, aus denen hervorgeht, dass er das Geld zurück haben möchte, vielleicht auch Ausdrucke davon. Die Polizei wird mit Sicherheit auch wissen wollen, wieso du auf eventuelle andere Kontaktaufnahmeversuche des Käufers nicht reagiert hast. Ansonsten: Gibt es vielleicht Zeugen, die belegen können, dass du in der fraglichen Zeit ziemlich mit Lernen beschäftigt warst?
Den Artikel kann ich natürlich mitnehmen, das würde gehen. Die Nachricht mit der Geldforderung habe ich mir jetzt auch ausgedruckt. Es würde sogar sehr viele Zeugen geben, die belegen können dass ich gelernt habe, jedoch muß ich da leider Volker7 zustimmen, das ist eigentlich kein wirklicher Grund, sondern eigene Dummheit von mir. Würde mich genauso ärgern wenn ich der Käufer wäre und ewig auf meine Ware warten müsste. Ich danke dir jedenfalls schonmal für deine Tips.
Gruß
Zum Termin muss du nicht gehen, ich würde dir sehr dringend empfehlen unverzüglich einen Rechtsanwalt in Sachen Strafrecht einzuschalten, die Kosten für den Anwalt wird über die Prozesskostenhilfe abgerechnet, vorher muss du zu deimem Amtsgericht Abteilung:Rechtsantragstelle einen Prozesskostenhilfe/Beratungsschein stellen, mit den Beratungsschein gehst du zum Anwalt.
Zu der Polizeidienststelle schickst du einen Fax, dass du diesen Termin nicht war nehmen wirst,und teilst den mit, dass es über einen rechtsanwalt läuft.
Die Polizei wird deine Akte zu der zuständigen Staatsanwaltschaft schicken, und die werden dann einen Verfahren eröffnen wegen Gläubigerbegünstigung/Warenbetrug, dass Verfahren wird auf jeden Fall in deinem Führungszeugniss stehen.
Falls du nicht vorbestraft bist, bekommst du eine Geldstrafe, wenn ja dann ?
Wünsche dir viel Glück
Yusuf Özcokbilen
--- editiert vom Admin
Warum wird es auf jeden Fall in meinem Führungszeugniss stehen? Meinst du es wird im Falle einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen kommen? Wie gesagt, ich bin im sonst außer mal nem Strafzettel noch nie kriminell geworden, und deswegen habe ich wie oben bereits erwähnt keine Vorstrafen.
Gruß
hallo Thomas,
egal was du für eine Strafttat machst, man bekommt einen Antrag im Polizeizeungiss.
Geldstrafe ab 8 Tagen
--> egal was du für eine Strafttat machst, man bekommt einen Antrag im Polizeizeungiss.
Ich dachte man bekommt nur einen Eintrag ins Führungszeuigniss wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde? Was ist denn ein Polizeizeugnis?
--> Geldstrafe ab 8 Tagen
Sorry, aber das verstehe ich nicht
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Danke für die Tips. Ich werde sie beherzigen. Vielleicht habe ich Glück und die Sache geht glimpflich aus. Werde es auf jeden Fall so erzählen wie es war. Bring schließlich auch nichts sich noch weiter in die ******* zu treiben.
Gruß
so kommen wir zum Senior zurück...
1.
zuerst stelle ich mich kurz vor, ich arbeite in einer Sozialberatungsstelle in Leverkusen
2.
ich bin in Deutschland geboren
3.
ich Studiere Jura in Köln, gerne kann ich eine Studienbescheinigung an Leenchen Faxen
4.
weiss leider nicht was ich zum Leenchen sagen soll ????
5.
will keinen beleidigen hier
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
egal was du für eine Strafttat machst, man bekommt einen Antrag im Polizeizeungiss.
Geldstrafe ab 8 Tagen
Das ist in der Tat völliger Unfug...
Einen FZ-Eintrag gibt es ab 91 Tagessätzen Geldstrafe, oder bei mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe. Geringere Strafen werden nur dann ins FZ aufgenommen, wenn es noch/bereits einen oder mehrere Einträge im Bundeszentralregister gibt.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
@Özcokbilen: Auch wenn Ihr Beitrag sachlich nicht richtig ist, mein Tipp: die völlig unqualifizierten Beleidigungen von Leenchen würde ich ignorieren. Jeder weitere Kommentar zu Leenchen erübrigt sich.
-- Editiert von Thomas.Newton am 15.03.2007 08:07:51
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