Warenbetrug - Polizeiliche Vorladung - Dringend!

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug - Polizeiliche Vorladung - Dringend!

Hallo!

Ich habe ein dringendes Problem bezüglich des Themas Warenbetrug. Ich habe dazu hier im Forum schon einiges gelesen, aber möchte dennoch meinen Fall schildern:

Ich bin 35, ledig, nicht vorbestraft.

Im November letzten Jahres habe ich bei einem Warenhaus einen Laptop auf Rechnung bestellt, vereinbart wurde eine verzögerte Ratenzahlung. Ich bin bei diesem Warenhaus seit Jahren Kunde und habe meine Artikel immer bezahlt.

Im April hätte nun die Ratenzahlung beginnen sollen. Leider hatte sich meine finanzielle Lage inzwischen drastisch verschlechtert, so dass mir die Zahlung nicht möglich war. Im Juni mußte ich (aufgrund eines Titels eines anderen Gläubigers) die EV ablegen und meldete mich zudem im gleichen Monat arbeitslos. Über die EV hatte ich das Warenhaus informiert. Man teilte mir dann mit, man würde mir eine Stundung einräumen und ich könne den vollen Betrag in drei Monaten zurückzahlen. Ich schrieb dem Warenhaus erneut, dass mir dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nicht möglich sei. Dann hörte ich kein Sterbenswort mehr. Bis ich jetzt für Mittwoch eine polizeiliche Vorladung wegen Warenbetruges in der Post hatte!!!

Was kommt nun auf mich zu? Ich vermute, ich muss meine Aussage machen, es kommt zu einem Verfahren. Wird es aber ein schriftliches oder ein richtiges Gerichtsverfahren? Brauce ich einen Anwalt? Kann ich zu Gefängnis verurteilt werden oder doch eher zu Tagessätzen? Und wie sieht das bei mir mit den Tagessätzen aus, ich bin wie gesagt zur Zeit arbeitslos und außerdem hat der EV-Gläubiger eine Lohnpfändung erwirkt, alles über der Freigränze wird also weggepfändet. Wie wirkt sich das bei dem Urteil und den Tagessätzen aus? Kann ich trotzdem zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, obwohl ich nicht vorbestraft bin? Wäre ich mit einer Verurteilung zu Tagessätzen DANN rechtlich vorbestraft und wann genau? Schon bei 50 Tagessäzen oder erst bei 90 Tagessätzen?

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber die Vorladung ist schon Mittwoch (hatte die Vorladung Freitag erst in der Post) und ich bin deswegen nervlich völlig durch den Wind. Ich wollte doch niemanden betrügen und hatte wirklich vor, das Gerät abzuzahlen und jetzt fühle ich mich schon wie ein Schwerverbrecher... Kann ich ausserhalb der Anzeige noch irgendetwas tun? Ich bin wirklich völlig ratlos und für jeden Rat dankbar.

Vielen Dank an Euch vorab!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, irgendwie ist der Entwurf gleich dreimal losgegangen. Man möge es dem Newbie verzeihen... DIESER Thread hier ist aber derjenige, auf den ich mir eine Antwort erbitten würde. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Den Betrug hätten Sie nur begangen, wenn Sie das Warenhaus absichtlich über Ihre Vermögensverhältnisse getäuscht haben, nach Ihrer Darstellung wäre das aber wohl nicht der Fall ist, wenngleich es dem Warenhaus wohl trotz allem zustünde, zivilrechtlich gegen Sie vorzugehen.

Sie müssen als Beschuldigte niemals in einem Strafverfahren eine Aussage machen. Bei der Polizei müssen Sie nicht einmal erscheinen. Wenn Sie die Sache nervlich so belastet, dann wäre es vermutlich sogar besser, dort nicht hinzugehen und der Polizei lieber eine schriftliche Erklärung zukommen zu lassen oder die Aussage ganz zu verweigern. Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreich, aber falls es wegen einer Einstellung nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder Sie verurteilt werden müßten Sie diesen selbst bezahlen und das ist bei Ihrer Einkommensituation offenbar schwierig.

Falls Sie ohne Anwalt eine schrifliche Erklärung schreiben wollen:
Beginnen Sie mit der Bemerkung dass Sie die Tat nicht begangen haben. Beschreiben Sie wie es zu der Anschaffung und insbesondere auch zu den Zahlungsmodalitäten kam (den Zahlungsaufschub werden Sie ja damals aus gutem Grund veranlaßt haben) und betonen Sie, dass Sie vorhatten zu bezahlen und das Sie Ihrer damaligen Einschätzung nach auch dazu in der Lage gewesen wären. Beschreiben Sie wie sich seit dieser Zeit ihre Einkommensituation entwickelt hat.
Der Erklärung sollten Sie Belege für die Entwicklung Ihrer Einkommenssituation seit November beilegen. Insbesondere sollten Sie sich auch überlegen, ob es Zeugen (etwa Kollegen oder den Chef) dafür gibt, die bestätigen könnten, dass Sie das November noch nicht wußten.
Wenn Ihre Angaben stimmen und Sie entsprechende Beweismittel vorlegen, sollte das Verfahren eigentlich eingestellt, oder falls verhandelt wird (dann sollten Sie aber einen Anwalt nehmen), mit Freispruch enden. Falls Sie verurteilt würden, dann sicherlich zu einer Geldstrafe, wenn das Gericht Sie nicht um Ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe zu ersparen, lieber zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilen möchte. Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint als einziger Eintrag nicht im Führungszeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Daniel!

Einen ganz herzlichen Dank für die schnelle und vor allem unglaublich fundierte und hilfreiche Antwort. Dadurch habe ich jetzt tatsächlich die Möglichkeit, meinen Weg weiter abzustecken.

Sollte aber hier jemand im Forum trotzdem noch seine Meinung dazu beitragen können... ich bin für jede Äußerung und Einschätzung unendlich dankbar!

0x Hilfreiche Antwort

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