Warenbetrug - Polizeiliche Vorladung!!!

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug - Polizeiliche Vorladung!!!

Hallo!

Ich habe eine dringende Frage:

Ich habe heute eine polizeiliche Vorladung wegen Warenbetrugs bekommen. Hintergrund:

Ich habe im November vergangnen Jahres ein Laptop bei einem Versandhaus bestellt mit verzögerter Ratenzahlung. Ich bin bei besagtem Versandhaus seit vielen Jahren Kunde und habe meine Artikel immer bestellt. Im April hätte die Ratenzahlung einsetzen sollen. Leider hatte sich meine finanzielle Lage allerdings inzwischen extrem verschlechtert, so dass ich die Ratenzahlung nicht beginnen konnte. Im Juni 04 musste ich die EV leisten (aufgrund der Aufforderung eines anderen Gläubigers) und mich im Juni ebenfalls arbeitslos melden. Das Warenhaus habe ich über die geleistete EV und meine inzwischen eingetretene Arbeitslosigkeit informiert und danach kein Wort mehr von denen gehört - bis zu dieser Vorladung für Mittwoch!

Besagter Gläubiger hat inzwischen einen Pfändungsbeschluss auf mein Arbeitslosengeld erwirkt, so dann das Arbeitslosengeld über Freigrenze gepfändet wird.

Zu meiner Person, ich bin 35, ledig, nicht vorbestraft.

Was wird

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

die Versandhäuser wittern schnell Warenbetrug, wenn eine Ware nicht bezahlt wird. Das kann man verstehen, denn es gibt Leute, die machen sich einen Sport draus, dort hochwertige Sachen zu ordern, aber nicht zu bezahlen, das dann bei eBay verticken und sich so finanziell Luft verschaffen.

Ganz entscheidend für einen Betrugsvorwurf ist aber, dass der "Betrüger" von vorn herein gar nicht die Absicht gehabt hat, das Ding zu bezahlen. Nicht jeder, der etwas nicht bezahlt/bezahlen kann, ist ein Betrüger. Nur der, der von vorn herein weiss, dass er das in Bereicherungsabsicht macht.

Wenn Du den Laptop bestellt hast, als von der finanziellen Misere noch nichts zu sehen war, wirst Du nichts zu befürchten haben. Die Pfändung ist aber in Ordnung.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Hans-Jürgen,

vielen Dank für Deine Antwort! Leider ist aus versehen mein Entwurf rausgegangen, meine endgültige Anfrage findet sich weiter oben, da stehen auch noch ein paar Details mehr zu der Sache.

Das mit der Pfändung war von mir mißverständlich formuliert, diese ist von dem Gläubiger erwirkt worden, der auch die EV erwirkt hatte. Ich hatte das insofern erwähnt, als das ja im Falle einer Verurteilung zu Tagessätzen vermutlich eine Rolle spielen würde.

Aber so weit sind wir ja noch nicht und schließlich habe ich das Gerät nicht mit der Absicht eines Warenbetruges bestellt. Ich werde Mittwoch erst einmal zur Polizei gehen und mich über die Sachlage informieren. Dann sehe ich weiter. Ich werde mich sicherlich, in dem anderen Thread, noch einmal dazu melden.

Vorerst aber noch einmal ganz herzlichen Dank an Dich!

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sofern Dein Arbeitslosengeld unter der Pfändungsfreigrenze liegt, kannst Du das Geld im Übrigen 7 Tage nach Eingang auf Deinem Konto abheben, ohne daß der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zum Tragen kommt. Da es sich um eine Leistung nach dem SGB handelt, ist diese nicht pfändbar.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elf Lady
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Jens Wilke

Das ist richtig, der Gläubiger hat den Pfändungsbeschluss aber direkt an das Arbeitsamt gerichtet und nicht an die Bank, dass bedeutet, dass das Arbeitsamt den pfändbaren Betrag gleich einbehält und nur den pfändungsfreien Betrag überweist.

Hätte sich der Gläubiger mit einem Pfändungsbeschluss an meine Bank gewandt, wäre Deine Info bezüglich der 7 Tage richtig. So aber wird der Beschluss auf jeden Fall wirksam und das Arbeitslosengeld bis zur Freigrenze gepfändet.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wie sich das hinsichtlich möglicher Tagessätze auswirken könnte, aber ich will am Mittwoch bei der Polizei ja auch erst einmal sehen, was Sache ist. Dann melde ich mich auf jeden Fall noch einmal, wenn ich weitere Fragen habe.

Erst einmal auch an Dich ganz herzlichen Dank! :)

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