Hallo
Bin im 10 Monat Schwanger habe am 1.1.2011 meinen Geburtstermin.
Mir geht es nicht wirklich gut.Haushaltshilfe habe ich bereits bekommen von der Krankenkasse.
Auto fahren kann ich nicht, da es mir schmerzen bereitet und lange Laufen schon garnicht.
Habe drei Kinder zu versorgen die um 13:30 Uhr aus der Schule kommen.
Jetzt meine Frage
Bin als Zeugin geladen um 13 Uhr natürlich super ungünstig wegen meinen Kindern die eine halbe Stunde später aus der Schule kommen.(6,7 und 12 Jahre)
Ok die könnten dann von der Haushaltshilde entgegen genohmmen werden.
Nur wie komm ich dahin- ein Taxi kann ich mir nicht leisten :-(
und ich glaube die Kosten werden vom Gericht nicht voll übernohmmen,oder?
Zum anderen was mache ich wenn ich drei Tage vorher mein Kind bekomme(das setzte ich mal in Haken aber kann ja passieren)
Mit einem Frischgeborenen Säugling zum Gericht fahren ist nicht gerade so förderlich, oder?
Kann ich dann den Termin absagen oderist das dem Gericht dann auch egal?
Über antworten würde ich mich freuen
LG
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Zeugenaussage bei Gericht
14. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2010 | 12:00
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 4x hilfreich)
Zeugenaussage bei Gericht
#1
Antwort vom 14. Dezember 2010 | 12:28
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1125x hilfreich)
quote:
was mache ich wenn ich drei Tage vorher mein Kind bekomme
Dann rufst du bei Gericht an, erklärst das ganze und die werden den Termin verlegen.
quote:
Kann ich dann den Termin absagen oderist das dem Gericht dann auch egal?
Du kannst ihn nicht "absagen", du kannst nur (falls gefordert, mit ärztlichem Attest) mitteilen, daß du aus gesundheitlichen Gründen nicht an dem Termin kannst. "Absagen" wird dann das Gericht.
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#2
Antwort vom 14. Dezember 2010 | 13:13
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 84x hilfreich)
quote:
Nur wie komm ich dahin- ein Taxi kann ich mir nicht leisten :-(
und ich glaube die Kosten werden vom Gericht nicht voll übernohmmen,oder?
In der Regel werden tatsächlich nur die Kosten für den günstigsten Personennahverkehr übernommen, bzw. die Kosten für die Anreise mit eigenem PKW.
Eine Ausnahme findet sich jedoch in § 9 Absatz 1 ZSEG, sofern "besondere Umstände" dies erfordern. Mit einem entsprehcenden Nachweis und ggf. nach Rücksprache mit dem Gericht scheint also auch dieser Weg möglich.
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2010 | 13:39
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die Antworten
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