Guten Abend zusammen,
ich habe in den sozialen Medien von einer Straftat (Körperverletzung) samt Täterbeschreibung erfahren. Zum Zeitpunkt der Tat hielt ich mich in der Nähe des Tatorts auf und die Täterbeschreibung passt auf zwei mir flüchtig bekannte Personen, die mit zur beschriebenen Zeit entgegen gelaufen kamen. Vom Tathergang ist mir nichts bekannt, ich konnte lediglich Hinweise zu den persönlichen Angaben der beiden Personen geben. Müsste ich hier trotzdem damit rechnen, ggf. als Zeuge vor Gericht geladen zu werden oder bin ich quasi nur ein "sachdienlicher Hinweisgeber" ? Die Tat an sich wurde gemäß Pressebericht von mindestens zwei Personen gesehen, sodass diese weitaus eher als Zeugen in Frage kämen.
Zeugenaussage vor Gericht erforderlich?
19. Mai 2021
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Frage vom 19. Mai 2021 | 00:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage vor Gericht erforderlich?
#1
Antwort vom 19. Mai 2021 | 01:43
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 1148x hilfreich)
Damit müssten Sie dann rechnen, wenn die beiden Bekannten abstreiten, dass Sie an diesem Tag zusammen in der Nähe des Tatorts waren. Ihr Hinweis kann dann als Indiz dafür herangezogen werden, dass die beiden die Täter sind. Die Verurteilung kann aber nur auf dieses Indiz gestützt werden, wenn Sie von Ihrer Beobachtung dann auch vor Gericht berichten. Wenn die beiden denn überhaupt angeklagt werden!Zitat:Müsste ich hier trotzdem damit rechnen, ggf. als Zeuge vor Gericht geladen zu werden oder bin ich quasi nur ein "sachdienlicher Hinweisgeber" ?
Natürlich könnte es auch so laufen, dass die Polizei Ihren Hinweis tatsächlich nur als Tipp benötigt, um die Namen der beiden Tatverdächtigen zu erfahren und im Übrigen alleine ermitteln kann.
Was man machen könnte: Sie könnten den Hinweis anonym geben. Dann kennt die Polizei zumindest die Namen der beiden Bekannten, tappt nicht mehr völlig im Dunkeln und kann alleine überlegen, ob die Täterbeschreibung wohl zu den beiden Bekannten passt. Dann müssen Sie aus praktischen Gründen (Sie kennt ja keiner) nicht mit einer Aussage als Zeuge rechnen. Nur könnte dann das entscheidende Indiz (nämlich Anwesenheit in der Nähe des Tatorts) für die Überführung fehlen.
#2
Antwort vom 19. Mai 2021 | 02:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Müsste ich hier trotzdem damit rechnen, ggf. als Zeuge vor Gericht geladen zu werden
Wenn die beiden die Täter sind, bzw angeklagt werden, die Tat nicht zugeben und es keine unmittelbaren Tatzeugen gibt, = Ja
In der Ermittlungsakte wirst Du aber so oder so auftauchen.
Zitat :Was man machen könnte: Sie könnten den Hinweis anonym geben
Dafür dürfte es wohl zu spät sein...
Zitat :ich konnte lediglich Hinweise zu den persönlichen Angaben der beiden Personen geben
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