hallo,
ich habe im Juli 2018 ein Macbook pro über ebay kleinanzeigen verkauft. Die käuferin hat sich auf die Anzeige gemeldet und gesagt sie hätte großes Interesse an dem Macbook pro. wir haben uns auf einen Preis geeinigt und anschließend fragte sie nach meiner Email um Anschrift banverbindung usw auszutauschen. Daraufhin hat sie mir gesagt sie würde den Betrag in Vorkasse zahlen und ich solle ihr doch meine Bankverbindung durchgeben was ich auch getan habe. Sie hat mir dann ihre anschrift gegeben und ich bin am gleichen tag als das geld angekommen ist zur Postfilliale gegangen habe dort fotos gemacht wo ich es eingepackt habe sowie auch fotos vom Einlieferungsbeleg/Sendungsnummer und habe es ihr zukommen lassen. 2 Tage später fragte sie, Zitat "Beim EInschalten des MB fragt er nach einem Passwort, welches Passwort mich ich da eingeben?" da ich vergaß ihr zu sagen das ich beim zurücksetzen ein passwort eingegeben habe. Das Passwort hab ich ihr gesagt und seitdem hatten wir keinen Kontakt mehr und ich dachte die sache hat sich erledigt. Gestern habe ich ein brief vom Amtsgericht bekommen das ich wegen Betrug angezeigt wurden bin und das sie das Gerät angeblich nie bekommen haben soll. In dem Brief steht auch die Ebay anzeigennummer sowie der Nutzername von dem sie es gekauft haben soll, beides stimmt nicht mit meiner Anzeigennummer überein. Die Kontonummer wo das geld hingegangen ist stimmt aber mit meiner überein. Was wäre jetzt ratsam zu tun ? Für mich klingt das sehr nach betrug oder ? habe den schriftverkehr ausgedruckt und die originalen einlieferungsbelegevon DHL habe ich zum glück auch noch aufbewahrt. Leider kenne ich mich nicht aus und einen Rechtsanwalt kann ich mir momentan nicht leisten.
Ich weiß aber das ich nicht falsches gemacht habe und das sie anscheinen falsche angaben bei der polizei gemacht haben muss, da die Anzeigennummer sowie der Nutzername auf ebay nicht übereinstimmt. und sie hat das Macbook ja auch bekommen sonst hätte sie mich nicht nach dem Passwort gefragt.
wäre euch sehr dankbar wenn jemand mir ratschläge geben könnte.
Mfg
-- Editiert von Moderator am 19.08.2020 13:36
-- Thema wurde verschoben am 19.08.2020 13:36
Zu unrecht wegen Betrug angezeigt
Zitathabe den schriftverkehr ausgedruckt und die originalen einlieferungsbelegevon DHL habe ich zum glück auch noch aufbewahrt. :
Das alles kopierst Du und schickst die Kopien mit einer kurzen *Stellungsnahme* mit fast gleichen Inhalt wie hier auch, ans Amtsgericht zurück.
Danach abwarten.
* Darin sollte auch stehen, dass Du die Einlieferungsbelege, sowie auch den elektronischen Schriftverkehr noch im Original hast.
-- Editiert von spatenklopper am 19.08.2020 11:01
Zitat:Zitathabe den schriftverkehr ausgedruckt und die originalen einlieferungsbelegevon DHL habe ich zum glück auch noch aufbewahrt. :
Das alles kopierst Du und schickst die Kopien mit einer kurzen *Stellungsnahme* mit fast gleichen Inhalt wie hier auch, ans Amtsgericht zurück.
Danach abwarten.
* Darin sollte auch stehen, dass Du die Einlieferungsbelege, sowie auch den elektronischen Schriftverkehr noch im Original hast.
-- Editiert von spatenklopper am 19.08.2020 11:01
habe den Einspruch jetzt so Formuliert, passt das so ?
https://gyazo.com/b251da81e3f3b46894e573177e267546
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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ZitatGestern habe ich ein brief vom Amtsgericht bekommen das ich wegen Betrug angezeigt wurden bin und das sie das Gerät angeblich nie bekommen haben soll. In dem Brief steht auch die Ebay anzeigennummer sowie der Nutzername von dem sie es gekauft haben soll, beides stimmt nicht mit meiner Anzeigennummer überein. :
Da kann was nicht stimmen.
Du wurdest dazu nicht gehört? Du hast nie was bekommen? Keine Info von der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Wie hoch ist denn der Strafbefehl?
Hier kann doch eigentlich nur eine Verwechslung stattgefunden haben!?
§ 163a
Vernehmung des Beschuldigten
(1) 1Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. 2In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
(4) 1Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. 2Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 4 und § 136a anzuwenden. 3§ 168c Absatz 1 und 5 gilt für den Verteidiger entsprechend.
https://dejure.org/gesetze/StPO/163a.html
Das Amtsgericht Kehl sagt dazu:
Der Erlass eines Strafbefehls ist unzulässig, wenn der Beschuldigte entgegen § 163a Abs. 1 StPO im Ermittlungsverfahren zum Vorwurf nicht vernommen wurde.
https://verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr9239.php
gruß charly
Das solltest du ganz sicher so nicht schreiben!
Bisher gibt es, deiner Aussage nach, lediglich eine Anzeige. Eine Anzeige ist kein Strafbefehl.
Einen Einspruch kannst du gegen eine Anzeige nicht einlegen. Jeder hat das Recht andere Personen wegen eines Vergehens anzuzeigen.
Ich würde ansonsten auch mit einbringen, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Verwechselung handelt und die Anzeigestellerin evtl. die Personendaten verwechselt hat.
Zitat:ZitatGestern habe ich ein brief vom Amtsgericht bekommen das ich wegen Betrug angezeigt wurden bin und das sie das Gerät angeblich nie bekommen haben soll. In dem Brief steht auch die Ebay anzeigennummer sowie der Nutzername von dem sie es gekauft haben soll, beides stimmt nicht mit meiner Anzeigennummer überein. :
Da kann was nicht stimmen.
Du wurdest dazu nicht gehört? Du hast nie was bekommen? Keine Info von der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Wie hoch ist denn der Strafbefehl?
Hier kann doch eigentlich nur eine Verwechslung stattgefunden haben!?
§ 163a
Vernehmung des Beschuldigten
(1) 1Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. 2In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
(4) 1Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. 2Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 4 und § 136a anzuwenden. 3§ 168c Absatz 1 und 5 gilt für den Verteidiger entsprechend.
https://dejure.org/gesetze/StPO/163a.html
Das Amtsgericht Kehl sagt dazu:
Der Erlass eines Strafbefehls ist unzulässig, wenn der Beschuldigte entgegen § 163a Abs. 1 StPO im Ermittlungsverfahren zum Vorwurf nicht vernommen wurde.
https://verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr9239.php
gruß charly
nein ich wurde nicht vernommen oder noch hab ich eine vorladung bekommen.
hier ist der Brief (persönliche Daten geschwärzt)
1 : https://gyazo.com/94b2aeb2a787ff7d4c2f35d6dcce5ad2
2 : https://gyazo.com/0c9083e1c52c560fb7701df7fbee244d
3 : https://gyazo.com/ba2893c57b62900fc2b4a657a0f1987f
ZitatDas solltest du ganz sicher so nicht schreiben! :
Bisher gibt es, deiner Aussage nach, lediglich eine Anzeige. Eine Anzeige ist kein Strafbefehl.
Einen Einspruch kannst du gegen eine Anzeige nicht einlegen. Jeder hat das Recht andere Personen wegen eines Vergehens anzuzeigen.
Ich würde ansonsten auch mit einbringen, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Verwechselung handelt und die Anzeigestellerin evtl. die Personendaten verwechselt hat.
habe einen Kommentar davor den Brief anonymisiert hochgeladen es handelt sich dabei um ein Strafbefehl.
ist aufjedenfall sehr komisch alles ich weiß wirklich nicht welche Intention dahinter steckt jedenfalls weiß meinerseits keneswegs um Betrug handelt. Laut dem Brief soll sie das gerät nie bekommen haben dabei hat sich mich nach erhalt des geräts nach dem Passwort gefragt... sehr komisch aufjedenfall.
wie sollte ich es denn formulieren? wäre für jeden Tipp dankbar.
mfg
Mir persönlich erscheint der Gedanke nicht abwegig, dass die Käuferin darauf hofft dass man nach >2 Jahren die Versendung nicht mehr nachweisen kann und keine Korrespondenz mehr hat...
In jedem Fall würde ich auch die Header der E-Mails ausdrucken bzw. Sichern.
Und Natürlich Einspruch gegen den Strafbefehl.
Zitatnein ich wurde nicht vernommen oder noch hab ich eine vorladung bekommen. :
hier ist der Brief (persönliche Daten geschwärzt)
Laut Strafbefehl wurde dir die Möglichkeit gegeben.
Du könntest es jetzt auf dem kurzen Dienstweg versuchen und bei der Staatsanwaltschaft/Gericht nachfragen was denn da gelaufen ist.
Wenn du dir sicher bist, kannst du es aber auch auf die Verhandlung ankommen lassen. Dann solltest du dir aber einen Anwalt nehmen. Wenn du freigesprochen wirst zahlt den die Staatskasse.
Hat das Macbook auch 1500,-€ gekostet? 80 Tagessätze sind schon nicht ohne.
gruß charly
PS: Es wurde auch die Einziehung von Wertersatz angeordnet! Du solltest also handeln. Ich würde wirklich über einen Anwalt nachdenken.
-- Editiert von charlyt4 am 19.08.2020 12:54
ZitatMir persönlich erscheint der Gedanke nicht abwegig, dass die Käuferin darauf hofft dass man nach >2 Jahren die Versendung nicht mehr nachweisen kann und keine Korrespondenz mehr hat... :
In jedem Fall würde ich auch die Header der E-Mails ausdrucken bzw. Sichern.
Und Natürlich Einspruch gegen den Strafbefehl.
Ja den Gedanken hatte ich auch deswegen bin ich froh die Originale belege von DHL noch zu haben sowie auch die Emails von ihr wo sie mir auch ihre Adresse und alles geschickt hat.
sind halt wieder unnötige Kopfschmerzen aber naja was solls.
Kann sie denn dafür bestraft werden ? ich mein ich wäre froh wenn das vom Tisch ist aber ich finde so eine Dreistigkeit sollte schon bestraft werden. Leider fehlen mir die Finanziellen mittel um mir einen Anwalt holen zu können deswegen frage ich hier nach ratschlägen.
Vielen dank schonmal an euch für die Antworten.
LG
ZitatLeider fehlen mir die Finanziellen mittel um mir einen Anwalt holen zu können deswegen frage ich hier nach ratschlägen. :
Bei der Sache solltest du aber wenigstens ein bisschen was investieren und die Fragen einem Profi stellen.
z.B. hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/?action=50
Hier ist nun mal ein Laienforum.
ZitatKann sie denn dafür bestraft werden ? :
Strafgesetzbuch
§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
Kann sie denn dafür bestraft werden ? ich mein ich wäre froh wenn das vom Tisch ist aber ich finde so eine Dreistigkeit sollte schon bestraft werden.
Meiner Meinung nach ja, §145d StGB.
Ich würde Einspruch einlegen - aber die Tatsache mit den E-mails bzgl. Passwort verschweigen. Und erst in der Hauptverhandlung aus dem Hut zaubern, wenn die Dame hoffentlich als Zeugin geladen wird.
Zitat:Zitat:
Kann sie denn dafür bestraft werden ? ich mein ich wäre froh wenn das vom Tisch ist aber ich finde so eine Dreistigkeit sollte schon bestraft werden.
Meiner Meinung nach ja, §145d StGB.
Ich würde Einspruch einlegen - aber die Tatsache mit den E-mails bzgl. Passwort verschweigen. Und erst in der Hauptverhandlung aus dem Hut zaubern, wenn die Dame hoffentlich als Zeugin geladen wird.
Das ist eine gute Idee, ich hab das nur beigefügt um zu zeigen das sie das gerät ja bekommen haben muss weil sie sonst nicht nach dem Passwort gefragt hätte. Nicht das der Richter den Einspruch ablehnt und ich das Zahlen muss obwohl ich unschuldig bin.
Weiß nicht ob ich das beim Einspruch drin lassen soll oder bei der Hauptverhandlung erst ansprechen sollte.. was meint ihr ?
Ich hab mal die Verschiebung ins Strafrecht beantragt.
Da hier bereits ein Strafbefehl erlassen wurde ist der Thread dort meiner Ansicht nach besser aufgehoben als unter Internetauktionen.
ZitatIch hab mal die Verschiebung ins Strafrecht beantragt. :
Da hier bereits ein Strafbefehl erlassen wurde ist der Thread dort meiner Ansicht nach besser aufgehoben als unter Internetauktionen.
Sorry mein fehler danke dir

Ich kenne mich da nicht so aus:
Ist es normal, dass automatisch eine Ratenzahlung angeboten wird?
Das kenne ich anders..
Wenn nicht, muss ja vorher etwas gelaufen sein, denn laut Strafbefehl ist eine Ratenzahlung vorgesehen.
-- Editiert von Despi am 19.08.2020 14:30
ZitatIch kenne mich da nicht so aus: :
Ist es normal, dass automatisch eine Ratenzahlung angeboten wird?
Das kenne ich anders..
Wenn nicht, muss ja vorher etwas gelaufen sein, denn laut Strafbefehl ist eine Ratenzahlung vorgesehen.
-- Editiert von Despi am 19.08.2020 14:30
das kann ich leider auch nicht sagen ist das erste mal das ich sowas bekommen habe.
Ausgestellt wurde der Strafbefehl am 05.08, die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.....
Entscheidende Frage, wann hast Du den Strafbefehl bekommen?
ZitatAusgestellt wurde der Strafbefehl am 05.08, die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen..... :
Entscheidende Frage, wann hast Du den Strafbefehl bekommen?
gestern am 18.8 (steht auch auf dem Gelben Brief drauf) die zwei wochen Frist gilt ja ab Zustellungstag soweit ich weiß
Grüße
-- Editiert von KevinS. am 19.08.2020 15:34
Könnte es sich hier um einen klassischen Dreiecksbetrug handeln?
Du sagst das die Anzeigennummer und der Name nicht passen, aber deine Bankverbindung.
Dann vermute ich mal, das die Person, die dich angezeigt hat, gar nicht dein Käufer ist.
Dein Käufer hat vermutlich unter Verwendung deiner Bankverbindung deinen Macbook ein weiteres Mal verkauft und den Käufer gebeten, den Betrag auf dein Konto zu überweisen. Du hast das Geld dann von einer dritten Person, die du nicht kennst, bekommen.
Dein Käufer hat von dir das Notebook bekommen und auch nach dem Passwort gefragt.
Aber der Käufer von deinem Käufer hat nie etwas bekommen und wohl Anzeige erstattet. Und du wurdest dann über deine Bankverbindung ermittelt.
Allerdings sehr mysteriös das du nie etwas ausser dem Strafbefehl bekommen hast. Bist du sicher das du das nicht einen Anwalt übergeben willst? Bei 80 Tagessätzen wäre mir das zu heiss.
Bedenke auch: sollte es bei der Verurteilung bleiben, wirst du bald eine weitere Klage bezüglich des überwiesenen Geldes + Anwalt des Überweisers erhalten. Der Strafbefehl ist ja nur der Anfang.
-- Editiert von Sunrabbit am 19.08.2020 15:49
Nicht das der Richter den Einspruch ablehnt und ich das Zahlen muss obwohl ich unschuldig bin. In dem Fall bliebe ja die Berufung zum Landgericht - die erspart Ihnen das Zahlen (zumindest, bis das Landgericht entschieden hat).
Allerdings sehr mysteriös das du nie etwas ausser dem Strafbefehl bekommen hast. Soll aber vorkommen...
Bist du sicher das du das nicht einen Anwalt übergeben willst? Bei 80 Tagessätzen wäre mir das zu heiss. Ein guter Gedanke - sollte dieser allerdings eine Verfahrenseinstellung erreichen (und gerade als Opfer eines Dreiecksbetruges wäre die ja zu erwarten), bleibt man auf dessen Kosten sitzen. Aber da der so 600 bis 800 Euro kostet, hätte man gegenüber den 3.100 Euro noch ordentlich gespart...
ZitatKönnte es sich hier um einen klassischen Dreiecksbetrug handeln? :
Du sagst das die Anzeigennummer und der Name nicht passen, aber deine Bankverbindung.
Dann vermute ich mal, das die Person, die dich angezeigt hat, gar nicht dein Käufer ist.
Dein Käufer hat vermutlich unter Verwendung deiner Bankverbindung deinen Macbook ein weiteres Mal verkauft und den Käufer gebeten, den Betrag auf dein Konto zu überweisen. Du hast das Geld dann von einer dritten Person, die du nicht kennst, bekommen.
Dein Käufer hat von dir das Notebook bekommen und auch nach dem Passwort gefragt.
Aber der Käufer von deinem Käufer hat nie etwas bekommen und wohl Anzeige erstattet. Und du wurdest dann über deine Bankverbindung ermittelt.
Allerdings sehr mysteriös das du nie etwas ausser dem Strafbefehl bekommen hast. Bist du sicher das du das nicht einen Anwalt übergeben willst? Bei 80 Tagessätzen wäre mir das zu heiss.
Bedenke auch: sollte es bei der Verurteilung bleiben, wirst du bald eine weitere Klage bezüglich des überwiesenen Geldes + Anwalt des Überweisers erhalten. Der Strafbefehl ist ja nur der Anfang.
-- Editiert von Sunrabbit am 19.08.2020 15:49
daran habe ich garnicht gedacht, aber jetzt wo du es sagst... würde auch erklären wieso der Name und die Anzeigennummer falsch sind.
ich schick den EInspruch hin und schau mal was daraus wird. Hoffentlich wir das beste drauf... heutzutage muss man wirklich aufpassen etwas online zu verkaufen.
ZitatKönnte es sich hier um einen klassischen Dreiecksbetrug handeln? :
Mit 99,9 prozentiger Wahrscheinlichkeit wird das so sein.
ZitatIch kenne mich da nicht so aus: :
Ist es normal, dass automatisch eine Ratenzahlung angeboten wird?
Das kenne ich anders..
ich habe mir den Strafbefehl jetzt nicht angesehen, geh aber mal davon aus dass, die dort gewährte Ratenzahlung nach 42 StGB gewährt wurde. Das gehört mit zu den Strafzumessungserwägungen und ist keine reine(!) Zahlungserleichterung wie 459a StPO
Also erstmal der Einspruch war erfolgreich und hatte heute den Gerichtstermin. Wie @Sunrabbit vermutet hatte, handelt es sich wahrscheinlich um ein Dreiecksbetrug in dem jemand fremdes sozusagen als mittelmann fungierte, sprich er hat eine Anzeige auf Kleinanzeigen geschaltet wo er ebenfalls ein macbook angeboten hat, hat sich dann als "interessent" auf meiner anzeige gemeldet und hat sich meine bankdaten geholt. Zur gleichen zeit hat sich die Käuferin von der ich dachte sie sei die Interessentin von meiner Anzeige auf seine Fake Anzeige gemeldet. Er hat sich dann ihren Namen geholt und mir dann ihren Namen geschickt aber mit seiner Adresse, somit hat sie mir das Geld überwiesen und er, der die "fake" anzeige geschaltet hat, hat das Macbook bekommen. Das erklärt auch wieso die der Name und die Anzeigenummer nicht mit meiner übereinstimmt.
Also das bedeutet es müsste jetzt der ausfindig gemacht werden der die Fake anzeige geschaltet hat und das Macbook bekommen hat oder ?
Der Richter jedenfalls war sehr über die Wendung der Sache überrascht und wirkte schon fast ein wenig überfordert mit der Sache sodass es nächste Woche zu einem Folgetermin kommen wird und heute kein Urteil gefallen ist.
Drückt mir die Daumen
mfg
-- Editiert von KevinS. am 08.09.2020 20:08
ZitatAlso erstmal der Einspruch war erfolgreich und hatte heute den Gerichtstermin. :
"Erfolgreich" in dem Sinn, dass ein
Gerichtstermin folgt, ist ein Einspruch immer. Das ist die zwingende gesetzliche Folge eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl.
Wirklich erfolgreich ist der Einspruch dann, wenn du freigesprochen worden bist. So weit ist es ja aber noch nicht.
ZitatAlso das bedeutet es müsste jetzt der ausfindig gemacht werden der die Fake anzeige geschaltet hat und das Macbook bekommen hat oder ? :
Das wäre der idealfall, aber soweit wird es wohl nicht kommen. Erst recht nicht bis nächste Woche. Muss es auch nicht. Es reicht schon aus, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass sich die Sache als Dreiecksbetrug darstellt und dich keine Schuld trifft. Bzw. ganz genau gesagt reicht es schon, dass das Gericht 'vernünftige Zweifel" an Deiner Schuld hat.
Zitatsodass es nächste Woche zu einem Folgetermin kommen wird :
Jo, und da wird sich dann zeigen, ob der Einspruch "erfolgreich" war.
moin,
Kurzes Update zu der sache, Hatte heute den Folgetermin und das Urteil lautete : Freispruchg .
Endlich hab ich die Sache hinter mir danke nochmal für alle Tipps .
Grüße und schönes Wochenende !
Sehr gut!.
O.k., das war dann der strafrechtliche Teil der Sache.
Wie sieht es zivilrechtlich aus?
Hat die andere Partei evtl. zivilrechtlich auf Herausgabe des Kaufpreises geklagt? Du hast mit ihr schließlich keinen Kaufvertrag geschlossen, aber ihr Geld bisher wohl behalten.
Zitat:Hat die andere Partei evtl. zivilrechtlich auf Herausgabe des Kaufpreises geklagt? Du hast mit ihr schließlich keinen Kaufvertrag geschlossen, aber ihr Geld bisher wohl behalten.
Richtig, denn am Ende ist der Verkäufer derjenige, der auf dem Schaden sitzen bleibt.
Der Käufer hat nämlich einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Kaufpreises.
nicht das ich wüsste, zumindest wurde davon nichts gesagt. Habe den Richter gefragt ob da noch weiter ermittelt wird gegen die Person an die das Macbook gegangen ist weil die ja die Adresse haben. Daraufhin sagte er, er weiß es nicht würde die staatsanwaltschaft entscheiden.
mfg
Naja. Die Rückzahlung des Geldes war ja nun nicht Gegenstand des Strafprozesses.
Ich fürchte auch du wirst in den nächsten Tagen eine Aufforderung gekommen, das Geld zurück zu zahlen. Durch den Strafprozess, auch wenn du freigesprochen wurdest, kommt der Käufer deines Käufers ja an deine Adresse, vorher hatte er ja nur eine Kontonummer. Es ist also vermutlich noch nicht ausgestanden.
Ich fürchte du wirst selbst noch Anzeige stellen müssen, wenn du den neuen Besitzer von deinem Macbook finden willst - denn der hat ja nie bezahlt.
-- Editiert von Sunrabbit am 19.09.2020 22:18
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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