hallo
weiss hier vielleicht jemand wie das mit dem erwerb von btm (thc) so läuft?
heisst erwerb, das ich das zeug gekauft habe ? kann ich mich rausreden, wenn ich sage, ich hätte es geschenkt bekommen oder gar von meinem kumpel (dealer) geklaut ?
oder ist erwerb = erwerb ? egal ob dafür gezahlt ?
wie sieht das vor gericht aus, wenn der dealer sagt er hätte mir was verkauft, ich aber sage er hätte es mir geschenkt ? ist da aussage gegen aussage wenn es sonst keine zeugen gibt?
erwerb btm
Ob gekauft oder geklaut oder geschenkt ist völlig egal. Die Strafbarkeit hinsichtlich BtmG ist die selbe.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielleicht hilft dir folgedes weiter...
BtMG § 29
:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 4, 5, 6, 10 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 11 als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
3. durch eine der in Absatz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet,
und wichtig:
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4
absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Gruß
muenchner
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jau das hat geholfen. danke für die ausführlichen erläuterungen.
kann ja aber nicht sein, dass einer sagt er hätte mir was verkauft und ich sag das stimmt nicht. wie sieht es da mit der beweislage aus? wenn es dafür keine zeugen gab?
Letztlich ist es doch so: Wenn das Zeug bei Ihnen gefunden wird muß es ja irgendwie in Ihren Besitz gekommen sein. Ob gekauftoder dem Dealer geklaut oder geschenkt oder in der Tombola gewonnen ist völlig egal, wie es schon weiter oben richtig ausgeführt worden ist. Allein Vorsatz ist erforderlich, also das Wissen um den Erwerb. Das heißt, der, dem was untergeschoben wird (z.B. der ahnungslose Tourist am Flughafen) der erwirbt nicht oder verschafft es sich auf sonstige Weise. Alle anderen Ausreden sind in der Regel kaum glaubhaft - zu recht. Übrigens: Die Ausrede "dem Dealer geklaut" ist besonders ungeschickt, weil dann auch noch ein Diebstahl hinzu kommt. Denn auch Dealer kann man bestehlen.
klar, aber bei mir wurde nix gefunden. gar nie nicht. hat auch nie jemand danach geschaut (hausdurchsuchung oder so)
es ging darum, dass wenn er leute anschwärzen will, ich einer von denen sein werde. weil ich bei ihm mal was gekauft habe. damals kam er als zu mir nachhause und hat das zeug mitgebracht und erzählt das nun rum wohl auch bei den freunden und helfern.
Man wird in der Regel dem Dealer glauben, da dieser sich durch die Aussage, daß er Dir was verkauft hätte, ja auch selber belastet (des Handels mit BTM). Das verleiht schon eine gewisse Glaubwürdigkeit.
Du kannst es natürl. abstreiten, oder auch die Aussage verweigern. (und abwarten was passiert)
Es ist ja noch gar kein Ermittlungsverfahren gegen Dich anhängig, wenn ich recht verstanden habe. Warte doch erst mal ab, ob überhaupt was passiert.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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