Erwerb von BTM - als Beweis nur eine Aussage eines Kiffers und Dealers und einige SMS?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
billynilly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerb von BTM - als Beweis nur eine Aussage eines Kiffers und Dealers und einige SMS?

Guten Tag erstmal,

habe da mal eine Frage, was den erwerb von btm angeht.
wollte mich im jan. mit jemandem treffen, der aber zu diesem zeitpunkt wohl gerade von der polizei verhaftet wurde wegen handels mit Btm, ich glaube mariuhana und koks. Habe demjenigen einige sms vorher gesendet mit ähnlichem wortlaut wie:
können wir uns nacher treffen?
wo bleibst du?
kann ich heute noch mit dir rechnen?
und vorher
1x 30 und 2 x 20
Derjenige sagte dann bei der polizei aus, daß ich regelmäßig seit 3 monaten bei ihm mariuhana erwerbe. daraufhin wurde ich zu einer zeugenaussage geladen. Bei der zeugenvernehmung wurde mir eröffnet, daß ich jetzt nicht mehr als zeuge, sondern als ebenfalls verdächtiger vernommen werden soll. darufhin habe ich keine aussage gemacht. Hätte ich in keinem fall getan, aber selbst der Kripobeamte meinte, wenn ich nicht aussage, ist es für ihn einfacher, da er nicht so viel schreiben muß.
Jetzt erhielt ich einen brief von der Staatsanwaltschaft, ch solle 400,- €zahlen und das verfahren wird eingestellt.Der Text lautet:
ich beabsichtige, gemäß §153 a abs.1 StPO vorläufig von der erhebung der öffentlichen klage abzusehen und ihnen aufzuerlegen, innerhalb eines monats einen betrag von 400,00 € an die landeskasse zu zahlen.
jetzt meine frage:
soll ich zahlen, weil damit gestehe ich ja praktisch.
oder soll ich es drauf ankommen lassen, schließlich haben sie als beweis nur eine aussage eines kiffers und dealers und einige sms, die ja auch alles andere bedeuten könnte?
muß ich bei der nächsten verkehrskontrolle damit rechnen, daß ich einen drogentest machen muß, weil ich in deren datei gespeichert bin?
muß ich mit einer hausdurchsuchung oder ähnlichem rechnen?
oder was kann mir passieren, wenn ich nicht zahle und nicht gestehe?

vielen dank im voraus



Billynilly




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 176x hilfreich)

An Ihrer Stelle würde ich zahlen und es nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen da Sie im Falle eines Urteils das nicht zu Ihren Gunsten ausfällt garantiert schlechter wegkommen als mit den 400 EUR.

Ich kann mir gut vorstellen das dem Dealer geglaubt wird nachdem ja anscheinend auch die SMS vorhanden sind was ja seine Aussage mehr oder weniger bestätigt.

Sie können Einspruch einlegen aber müssen sich dann auch dem Risiko bewusst sein das es ziemlich in die Hose gehen kann.

Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen und es ist auf jeden Fall eine unsichere Sache da man nicht vorhersagen kann wie vor Gericht dann entschieden wird.

Mit einer Hausdurchsuchung müssen Sie wahrscheinlich nicht rechnen aber im Polizeicomputer sind auch eingestellte Verfahren eine Zeit lang gespeichert.


Gruss,
Tom



-- Editiert von thomasovic am 20.03.2006 17:47:25

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Die Offerte der StA hört sich doch ganz vernünftig an, zumal Sie offenkundig geringe Mengen von Btm zum Eigenkonsum verwenden. Ihre SMS dürften sich aus Sicht der StA als recht eindeutig darstellen, unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Kollegen um einen Kiffer handelt oder nicht.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Völlig einverstanden. Es gibt keine Regel, wonach den Kiffern und Dealern weniger zu glauben ist als den Konsumenten. 400 € scheinen mir außerdem nicht gerade überhöht.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ich würde das Ding auch hinnehmen. Wird teurer sonst...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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