gericht-verurteilung

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
gericht-verurteilung

hallo leute,
ich hab ein problem und zwar hab ich vor paar monaten in betrunkenem zustand ( ca. 1 promille) 4 mädchen geohrfeigt (fest). das lag daran das eine mich zutiefst beleidigt hatte ( hurensohn etc. und hat mir ins gesicht gespuckt) naja daraufhin hab ich eben zugeschlagen, fragt nicht wieso ich war quasi zuschauer von mir selbst und hatte keinerlei kontrolle über mich . morgen habe ich meine verhandlung und ich werde mich selbst verteidigen, als ich jedoch bei der jugendgerichtshilfe war ( bin 20 habe gerade mein abi hab vor zu studieren lebe bei meinen eltern und bin arbeitslos) meinte er ich müsste mit 2 wochen arrest rechnen.
bei der verhandlung habe ich vor mich zu entschuldigen habe auch deswegen briefe geschrieben die ich den mädchen bei der verhandlung geben werde, weil es mir wirklich leid tut und ich es bereue.
meine frage ist jetzt mit was ich eigtl rechnen muss weil ich wirklich keine ahnung hab da ich noch nie mit dem gericht etwas zu tun hatte
vielen dank im voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

leute ich wär euch so dankbar wenn ihr mir weiterhelfen würdet das macht mir echt zu schaffen obwohl ichs verdient hab eigtl

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also 2 Wochen Arrest halte ich doch SEHR unwahrscheinlich, es sei denn, dass es doch etwas mehr war als Ohrfeigen. Aufgrund Ihrer Lebenssituation halte ich die Anwendung von Jugendstrafrecht für wahrscheinlich.

Realistisch wären wohl Sozialstunden oder Freizeitarrest.

Morgen wird die Sache aufgerufen werden, dort anwesend sind ein Richter, ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, ein Urkundsbeamter, und evtl. ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

Sie werden zu Ihren Personalien befragt, danach wird die Anklage verlesen, und dann wird der Richter Sie fragen, ob Sie etwas sagen wollen. Wenn Sie möchten sieht das ganze dann so aus, dass der Richter Sie zum Tatgeschehen befragt, Sie müssen also in der Regel nicht frei vortagen.

Danach werden die Zeugen vernommen, unter Umständen kann darauf auch verzichtet werden, wenn Sie im vollen Umfange geständig sind.

Danach hat die Jugendgerichtshilfe (so anwesend) das Wort, und danach folgt das Plädoyer der STA, danach gebührt Ihnen das letzte Wort.

Anschließend gibt es in der Regel eine kurze Pause, danach wird das Urteil verkündet.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

also es war halt ein fester schlag mit der flachenhand , eines der mädchen viel zu boden und ein anders hatte nasenbluten oder sowas und schmerzen im ohr aber wie gesagt ich kann mich kaum erinnern

wie sieht es mit den kosten des gerichts aus ? muss ich die tragen? bin arbeitslos beziehungsweise noch schüler

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

also zu was würde man tendieren? freizeitarrest? oder vllt 2mal freizeit arrest?
oder eher dauerarrest?
sind sozialstd zu erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir keiner helfen es ist wirklich dirngend

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Das Strafmaß vorher zu sagen ist nicht möglich ohne den konkreten Akteninhalt zu kennen.

Außer der Tatsache, dass ich 2 Wochen Dauerarrest für unwahrscheinlich halte kann ich Ihnen nichts weiter sagen, da werden Sie Morgen abwarten müssen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
derGeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

ok trotzdem danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Ato schläft heute nacht bestimmt keine Minute.
Der Richter wird morgen schon eine gerechte Strafe finden und wenn noch einer echte Reue zeigt wirds ein bissle weniger.

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Und wie gings aus?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

na ja, Jugendarrest wird doch häufig sofort angetreten. Und Internetzugänge gibt es da nicht...

Gruß vom mümmel

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